Fünf Fragen an Kurt Lauk

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Welche Faktoren sind für den starken Anstieg der EEG-Umlage 2013 verantwortlich?

Mit dem Anstieg der EEG-Umlage um 50 Prozent von 3,6 auf 5,3 Cent je Kilowattstunde müssen Verbraucher insgesamt über 20 Milliarden Euro für das EEG auf den Tisch legen. Entgegen aller Unkenrufe kommt der Ausbau der erneuerbaren Energien, trotz Kürzungen der Förderungen, viel schneller voran als geplant. Die staatlich garantierten Renditen sind offensichtlich immer noch sehr auskömmlich. Den Stand von heute hochgerechnet würden wir 2020 einen Anteil von rund 50 statt der geplanten 35 Prozent erneuerbarer Energien am Strommix in Deutschland erreichen  – mit allen Konsequenzen für die Sicherheit und Bezahlbarkeit unserer Energieversorgung. Die Bestandteile der Erhöhung lassen sich zurückführen auf: 0,35 Cent je Kilowattstunde entfallen auf die Photovoltaik, 0,30 Cent je Kilowattstunde auf Wind und 0,25 Cent/Kilowattstunde auf Biomasse. Da der Ausbau der Erneuerbaren 2012 schneller erfolgt als vorgesehen, gibt es auf dem EEG-Konto der Übertragungsnetzbetreiber ein Minus. Die zuwenig bezahlten Beträge erhöhen die Umlage um 0,5 Cent/Kilowattstunde. Um vor diesen großen Defiziten zu schützen, wird die Liquiditätsreserve für 2013 auf 0,3 Cent/Kilowattstunde beziffert. Die Ausweitung der Reduzierung der EEG-Umlage für energieintensive Betriebe führt dagegen nur zu einer Erhöhung von 0,14 Cent/Kilowattstunde. Das zeigt eindeutig: Hauptreiber der erneuten Strompreisexplosion ist der weiterhin unkoordinierte Ausbau der Erneuerbaren. Diese rapide Kostenentwicklung sollte allen klar machen: Das EEG muss dringend reformiert werden!

Ist die Berechnungsgrundlage der EEG-Umlage in dieser Form richtig und noch zeitgemäß? Wenn nicht, welche Änderungen wären aus Ihrer Sicht sinnvoll?

Das System an sich ist falsch, weil es in vielen Bereichen zu Fehlanreizen führt. Einer davon ist etwa, dass wir landauf landab die erneuerbaren Energien ausbauen, ohne dass sie in das Netz integriert werden. Deutschland muss jetzt deshalb an allen Ecken und Kanten auf Kosteneffizienz achten und darf nicht neue Subventionsschleusen wie etwa die Kapazitätsmärkte öffnen oder mit unsinnigen Abwrackprämien den Preis für Energie weiter in die Höhe treiben. Vielmehr brauchen wir deshalb konsequent und schnell eine Reform des EEG. Bisher führt die Berechnungsgrundlage der EEG-Umlage zu falschen Indikationen. Langfristig ist es entscheidend, die erneuerbaren Energien in ein Gesamtsystem zu integrieren. Mehrere Märkte in der Energiewirtschaft sind unwirtschaftlich. Deshalb gilt es grundsätzlich zu überlegen, EEG, EnWG und KWKG in einem Gesetz zusammenzufassen.

Sind die Ausnahmen für die energieintensiven Unternehmen in dieser Form sinnvoll?

Deutsche Industriestrompreise gehören schon heute zu den höchsten in Europa. Im Schnitt müssen deutsche Unternehmen 50 Prozent mehr für ihren Strom zahlen als etwa in Frankreich. Trotz Ausnahmeregelung muss beispielsweise der Aluminiumhersteller Trimet 2,5 Millionen Euro an EEG-Umlage zahlen. Wenn diese Regelung abgeschafft werden würde, müsste Trimet 250 Millionen Euro nur für erneuerbare Energien zahlen. Aluminium, Kupfer, Carbon und den damit verbundenen Arbeitsplätzen ist es aber egal, ob sie mit Energiewende-Strom hergestellt wurden. Kriterium für die Ausnahmeregelungen muss jedoch die Einbindung in den internationalen Wettbewerb bleiben.

Was halten Sie von den Vorschlägen des Umweltministers für eine EEG-Reform? 

Der Wirtschaftsrat begrüßt grundsätzlich den Verfahrensvorschlag zur Reform des EEG von Bundesumweltminister Altmaier. Er betont darin ebenfalls die dringende Notwendigkeit, das EEG nach marktwirtschaftlichen Kriterien zu reformieren. Der Wirtschaftsrat mahnt die Reform zügig anzugehen. Entscheidend ist, dass wir die Reform des EEG nicht wieder mit weiteren planwirtschaftlichen Interventionen und bürokratischen Feinsteuerungen versetzen. Die Rückkehr zu Wettbewerb und Markt und nicht eine staatliche Gängelung bringt den Erfolg der Energiewende. Leider hat der Bundesminister in seinem Vorschlag bislang die europäische Dimension zur Lösung der Energiewende gänzlich außen vorgelassen. Hier sollte nachgebessert werden: Die Energiewende kann nur im europäischen Kontext gelingen. Beim Ausbau der Erneuerbaren muss dringend eine stärkere Koordination mit den EU-Mitgliedstaaten erreicht werden. Nur mit einer schrittweisen Koordination und Harmonisierung der Fördermechanismen können wir die großen Kostensenkungspotenziale europaweit heben. Wir müssen die jeweils kosteneffizienteste Lösung vorantreiben. Zum Beispiel sollten Windenergieanlagen dort gebaut werden, wo der Wind am stärksten weht, und nicht dort, wo die Subventionen am höchsten sind.

Ist diese EEG-Reform aus Ihrer Sicht notwendig? Wenn ja, warum und bis wann? Wenn nicht, warum nicht?

Das EEG ist mit einem Anstieg der Umlage von 2012 um 50 Prozent außer Kontrolle geraten. Dann reißt es mit zusätzlich rund 185 Euro pro Jahr und Haushalt ein großes Loch in die Geldbeutel der Verbraucher. Mit nunmehr 25 Prozent Anteil am Stromnetz in Deutschland müssen die erneuerbaren Energien jetzt auch eine Mitverantwortung für das Gesamtsystem übernehmen. Obwohl wir nicht wissen wohin mit dem Strom, bauen wir munter weiter Wind- und Solaranlagen. Das ist volkswirtschaftlicher Irrsinn. Fest steht, das EEG ist nicht mehr für zukunftsfähig. Statt Dauersubventionen brauchen wir eine zügige Marktintegration der wirtschaftlichen erneuerbaren Energien, damit die Energiewende zum Erfolg geführt werden kann. Ohne nachhaltige Reform des EEG wird die Energiewende zum finanziellen Desaster. 20 Jahre Anschubförderung für sind genug, erneuerbare Energien sind keine Nischen-Technologie mehr. Die grundlegende Reform des EEG wird ab 2013 schrittweise erfolgen müssen, um die Investitionssicherheit der Unternehmen zu gewährleisten. 

Kernforderungen des Wirtschaftsrates sind:

Ein klares Bekenntnis zum Industriestandort, also eine Energiestrategie für den Erhalt und die Stärkung der Industrie in Deutschland.

Ein Weg von zunehmender Verstaatlichung der Energiepolitik: schrittweise Abschaffung von Artikel 8 des EEG, also dem Einspeisevorrang und die Stärkung der Direktvermarktung.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien mit dem Ausbau der Netze koordinieren: Der Wegfall der Härtefallregelung (Artikel 12 des EEG) sollte geprüft werden, um bei Standortentscheidungen die verfügbaren Netzkapazitäten zu berücksichtigen.

Ein nachhaltiger Abbau der Subventionen auf Kosten der Verbraucher: sukzessives Absenken fester Einspeisetarife und der Managementprämie.

Technologieoffenheit beim Ausbau erneuerbarer Energien durchsetzen.

Eine stärkere Koordination mit EU-Mitgliedstaaten und schrittweise Koordination bzw. Harmonisierung der Fördermechanismen.

Die Fragen stellte Sandra Enkhardt.

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