Frankreich will europäische Photovoltaik-Herkunft belohnen

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Mit den „neuen Unterstützungsmaßnahmen für die Photovoltaik“ unternimmt die französische Regierung einen ersten konkreten Schritt zur angekündigten Stärkung der regenerativen Energien in Frankreich. So will das Umwelt- und Energieministerium die Einspeisetarife für mittelgroße Photovoltaik-Dachanlagen auf 18,4 Cent je Kilowattstunde anheben. Im vergangenen Quartal lagen sie für Anlagen zwischen 36 und 100 Kilowatt bei 17,5 Cent je Kilowattstunde. Wie die Tarife für die kleineren Dachanlagen ausfallen werden, teilte das Ministerium noch nicht mit. Eine Anhebung ist in diesem Bereich aber kaum zu erwarten. Außerdem sollen die mittleren Dachanlagen einen Bonus von zehn Prozent bekommen, wenn sie noch nicht näher definierte europäische Herkunftskriterien erfüllen. Einzelheiten dazu sind in Kürze von der Energieregulierungsbehörde CRE zu erwarten, die auch die Einspeisetarife für das laufende Quartal noch bekannt geben muss.

Daneben will die Regierung noch vor Ende des Jahres eine neue Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Anlagen größer 250 Kilowatt auflegen. Ende August waren die Ergebnisse der letzten Runde 2011/2012 (450 Megawatt) bekannt gegeben worden. Die im Rhythmus von vier Monaten vorgenommen Ausschreibungen für Photovoltaik-Anlagen zwischen 100 und 250 Kilowatt werden, so das Ministerium, wie geplant fortgesetzt. Der französische PV-Verband Enerplan begrüßte die Beschlüsse von Umweltministerin Delphine Batho: „Das ist eine wichtige politische Entscheidung für die Perspektiven der mittleren und kleinen Unternehmen der Branche und zum Erhalt der Arbeitsplätze“, sagte Enerplan-Präsident Thierry Mueth.

Die französische Regierung hatte vor wenigen Wochen eine neue Energiepolitik angekündigt und in einem Ministeriumspapier Wind- und Solarenergie als „viel versprechendste Ressourcen“ bezeichnet, um den Teilrückzug Frankreichs aus der Kernenergie zu kompensieren. Der Atomstromanteil soll von 75 auf 50 Prozent bis 2025 sinken. Das Ministerium will künftig außerdem die maximale jährliche Degression der Vergütungen auf 20 Prozent begrenzen. Eine solche Limitierung besteht derzeit nicht. (Oliver Ristau)

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