Nach Solarwatt auch Centrotherm im Schutzschirmverfahren

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Die Centrotherm Photovoltaics AG hat am Dienstag beim Amtsgericht Ulm den Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens sowie im Zusammenhang damit die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Der Antrag schließe die Tochtergesellschaften Centrotherm Thermal Solutions GmbH und die Centrotherm SiTec GmbH ein, teilte der Photovoltaik-Anlagenbauer aus Blaubeuren mit. Im Zuge der Sanierung würden voraussichtlich die Geschäfte der Tochtergesellschaften Centrotherm Management Services und der Centrotherm Cell & Module gebündelt. Alle anderen in- und ausländischen Töchter seien nicht von dem Schutzschirmverfahren betroffen. Der Geschäftsbetrieb werde zunächst unverändert weiterlaufen, teilte der Photovoltaik-Anlagenbauer weiter mit. Die bestehenden Aufträge würden planmäßig abgearbeitet. Centrotherm sei zudem weiterhin zahlungsfähig. Dies ist eine Grundvoraussetzung, um das Schutzschirmverfahren nach §270b des Insolvenzrechts in Anspruch nehmen zu können.

Mit dem neuen Schutzschirmverfahren, das nach der Überarbeitung des Insolvenzrechts zum 1. März eingeführt wurde, sei es möglich, mittels eines abgestimmten Sanierungs- und Zukunftskonzepts das Unternehmen in Eigenverwaltung zu restrukturieren. Dabei sei Centrotherm nun für die kommenden drei Monate von Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen der Gläubiger weitgehend geschützt. Der Vorstand des Photovoltaik-Anlagenbauers bleibt weiter handlungsfähig, bekommt aber einen Sachverwalter, der die Gläubigerinteressen wahren soll, zur Seite gestellt. Der Aufsichtsrat habe zudem den Rechtsanwalt für Insolvenzrecht, Tobias Hoefer, mit sofortiger Wirkung in den Vorstand berufen, um die Sanierung des Unternehmens zu unterstützen. "Ich verstehe meine neue Aufgabe vor dem Hintergrund des Schutzschirmverfahrens als Moderator der Interessen aller Verfahrensbeteiligter“, sagte Hoefer.

Das Zukunftskonzept sehe vor, dass sich Centrotherm künftig wieder auf seine Kerngeschäftsfelder wie den Maschinenbau konzentrieren werde. Aufgrund des konjunkturellen Einbruchs der Solarindustrie in den vergangenen Monaten sowie der daraus folgenden Auftrags- und Umsatzrückgänge seien zunächst aber weitere Kapazitätsanpassungen und Kostensenkungen erforderlich.

Centrotherm ist der erste große Photovoltaik-Maschinenbauer, der nun wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung den Weg zum Amtsgericht antreten musste. Der Modulhersteller Solarwatt hatte zuvor Mitte Juni als erstes Photovoltaik-Unternehmen das neu geschaffene Schutzschirmverfahren beantragt und will bis Ende des Monats einen Sanierungsplan vorlegen. Ein ausführliches Interview zu dem im März reformierten Insolvenzrecht in Deutschland finden Sie in der kommenden Ausgabe der photovoltaik (08/2012). Das Heft erscheint am 2. August. (Sandra Enkhardt)

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