Änderungen für die Photovoltaik auf einen Blick

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In seiner zweiten Sitzung am 27. Juni verständigte sich der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat auf einen Kompromiss bei der EEG-Novelle zur Photovoltaik. Bereits am folgenden Mittag nahm der Bundestag mit den Stimmen von Union, FDP, SPD und Grünen die neugeregelte Solarförderung an. Die Linken enthielten sich bei der Abstimmung. Eine erneute Aussprache über das Gesetz gab es nicht. Im Gegensatz dazu gab es zu den Änderungen nochmals Redebeiträge im Bundesrat. Die Länderkammer billigte den Kompromiss ebenfalls in ihrer Sitzung am 29. Juni und verzichtete auf einen erneuten Einspruch. Die EEG-Novelle kann damit rückwirkend zum 1. April in Kraft gesetzt werden. Zugleich ist damit erstmals festgeschrieben, dass bei einer installierten Photovoltaik-Leistung von 52 Gigawatt die Solarförderung in ihrer jetzigen Form auslaufen soll. Zugleich muss die Bundesregierung dann aber eine Anschlussregelung vorlegen. Ursprünglich wollte die Bundesregierung die 52-Gigawatt-Marke im Jahr 2020 erreichen. Angesichts der bereits installierten Leistung ist aber deutlich früher damit zu rechnen.

Neue Klasse für Dachlagen bis 40 Kilowatt

Im Gegensatz zu den ursprünglichen Plänen wird es nun noch eine gesonderte Klasse für Dachanlagen zwischen 10 und 40 Kilowatt geben. Solarstrom aus diesen Anlagen wird ausgehend vom 1. April mit 18,5 Cent pro Kilowattstunde vergütet. Daneben bestätigte der Vermittlungsausschuss die Reduzierung der Anlagenklassen und auch die Einmalabsenkung der Einspeisetarife zwischen 20 und gut 30 Prozent. Rückwirkend zum 1. April wird die Vergütung auf 13,5 Cent je Kilowattstunde für Anlagen zwischen einem und 10 Megawatt, sowie 16,5 Cent je Kilowattstunde für Dachlagen zwischen 40 und 1000 Kilowatt sowie 19,5 Cent je Kilowattstunde für Anlagen kleiner zehn Kilowatt gesenkt. Danach gibt es eine monatliche Degression der Einspeisetarife um jeweils ein Prozent bis zum Oktober. Ab dem 1. November wird dann wieder der „atmende Deckel“ greifen, wobei sich die Höhe der monatlichen Absenkung auf jeweils drei Monate prozentual festgelegt wird und sich am Zubau des Vorquartals bemessen wird, der dann auf das Jahr hochgerechnet werden soll. Dies wurde im Vermittlungsausschuss nicht noch einmal geändert. Auch die geltenden Übergangsfristen für größere Photovoltaik-Anlagen sind nicht noch einmal verändert worden.

Keine Absenkung des Zubaukorridors

Allerdings wird der Zubaukorridor, nicht wie ursprünglich geplant, abgesenkt. Das Photovoltaik-Ausbauziel bleibt bei 2500 bis 3500 Megawatt pro Jahr. In diesem Bereich liegt die jährliche Basisdegression bei 11,4 Prozent. Bei einem Zubau von mehr als 7,5 Gigawatt könnte sie bis auf rund 29 Prozent – was einer monatlichen Maximalkürzung von 2,8 Prozent entspricht – steigen. Im Gesetz ist aber auch festgelegt, dass bei einem Zubau von weniger als 1000 Megawatt Photovoltaik jährlich, die Vergütung um bis zu sechs Prozent steigen kann. Das Umweltministerium hat mittlerweile die geplanten Kürzungen bis einschließlich 1. Oktober veröffentlicht. Es weist zudem darauf hin, dass es bei Dachanlagen weiterhin bei einer nach Leistungsschwellen gestuften Vergütung bleibt. Dies bedeutet, dass die Vergütung für Photovoltaik-Anlagen, deren Leistung sich über mehr als eine Leistungsstufe erstreckt, anteilig zu ermitteln sind. 

Übersicht über die Tarife bis 1. Oktober 2012

Marktintegrationsmodell erst ab 2014

Auch beim Marktintegrationsmodell hat es im Vermittlungsausschuss noch Änderungen gegeben. Es soll nun nur für Photovoltaik-Anlagen zwischen 10 und 1000 Kilowatt gelten, die seit dem 1. April ans Netz gegangen sind. Sie sollen zehn Prozent ihrer Leistung künftig selbst vermarkten oder verbrauchen – allerdings erst ab 2014. Bis dahin wird die komplette Menge Solarstrom dieser Anlagen vergütet. 

Verordnungsermächtigung für große Solarparks

Nachbesserungen gab es auch für die Betreiber großer Photovoltaik-Anlagen. Zwar werden Solarparks mit mehr als zehn Megawatt Leistung zunächst nicht gesetzlich gefördert. Aber nach Aussage von Altmaier ist die Förderung nicht ganz vom Tisch: „Im EEG wird eine Verordnungsermächtigung aufgenommen, die es der Bundesregierung erlaubt, mit Zustimmung von Bundesrat und Bundestag eine Vergütung für Photovoltaik-Anlagen auf Konversionsflächen mit einer Leistung von mehr als 10 Megawatt einzuführen.“  Genauere Details gab es dazu zunächst nicht. Zudem wurde im Vermittlungsausschuss die Abstandsregel entschärft. So werden Anlagen, die binnen 24 Monaten in einem Umkreis von zwei Kilometern installiert worden, als eine Anlage gewertet.

Keine Änderungen gab es – wie auch erwartet wurde – bei verschiedenen anderen EEG-Regelungen im Vermittlungsausschuss. So bleibt bestehen, dass sogenannte Solarstadl – also Photovoltaik-Anlagen auf neuen Nicht-Wohngebäuden im Außenbereich – nur noch dann eine Dachvergütung, wenn es sich um Wohn- oder Stallgebäude oder ein neues landwirtschaftliches Gehöft handelt. Außerdem ist nun der neue enger gefasste technische Inbetriebnahmebegriff bestätigt. Bei  allen Anlagen, die ab dem 1. April ans Netz gehen, müssen die Module an ihrem bestimmungsmäßen Ort fest installiert und mit einem Wechselrichter ausgestattet sein sowie Strom produziert haben. Auch das neue Einspeisemanagement, dass seit diesem Jahr installierte Photovoltaik-Anlagen betrifft, blieb unverändert. Ab Januar 2013 müssen Anlagen bis 100 Kilowatt Leistung abregelbar sein. Alternativ können Betreiber von Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung auch ihre maximale Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent begrenzen.  Auch die 50.2-Hertz-Regelung ist mit der Novelle bestätigt. Demnach sind die Netzbetreiber für die Umrüstung der Photovoltaik-Anlagen zuständig, während die Kosten je zur Hälfte über die Netzentgelte und die EEG-Umlage gewälzt werden sollen. Die Betreiber sind verpflichtet, an der Umrüstung mitzuwirken und drohen ansonsten bei fehlender Mitwirkung ihren EEG-Vergütungsanspruch zu verlieren.

Anreizprogramm für Speicher

Die Bundesregierung hat sich zudem verpflichtet, ein Anreizprogramm für Speicher zu schaffen.  Noch in diesem Jahr soll ein Förderprogramm mit zinsgünstigen Krediten für dezentrale Speicher bei der KfW initiiert und dieses Programm mit Zuschüssen von 50 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt unterstützen werden. Die konkrete Ausgestaltung soll an einen bereits vorliegenden Entschließungsantrag angelehnt sein. Zudem sind per Novelle Speicher von der EEG-Umlage befreit. Es soll damit vermieden werden, dass der zwischengespeicherte Strom einer Doppelbelastung durch die EEG-Umlage bei Speicherung und Entnahme unterliegt. Auch die Mittel für Forschung und Entwicklung bei Photovoltaik-Systemlösungen und Produktionstechnologien sowie für regenerative Versorgungssysteme sollen in den kommenden Jahren „substanziell“ erhöht werden.

Kürzung der Managementprämie geplant

Darüber hinaus soll die zum Januar eingeführte Managementprämie für erneuerbare Energien, die im Rahmen der Marktprämie gezahlt wird, gekürzt werden. Die Bundesregierung will ab Januar 2013 Einsparungen von 200 Millionen Euro erzielen. Derzeit wird nun geprüft, wie weit die Managementprämie abgesenkt werden muss, um dieses Ziel zu erreichen. Sie liegt für Photovoltaik-Anlagen bei 1,2 Cent je Kilowattstunde in diesem Jahr und sollte ursprünglich auf ein Cent je Kilowattstunde im kommenden Jahr reduziert werden. Die Kürzung dürfte nun noch deutlich höher ausfallen. (Sandra Enkhardt)

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