Neue Details zur Solarförderung zeichnen sich ab

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Das Bundesumweltministerium überarbeitet derzeit die EEG-Novelle zur Photovoltaik. Im politischen Berlin verdichten sich aber die Hinweise über mögliche Veränderungen gegenüber dem ursprünglich von Umwelt- und Wirtschaftsminister vorgelegten Entwurf. So soll die Verordnungsermächtigung für Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) und Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) komplett gestrichen werden, wie die photovoltaik aus Parlamentskreisen erfuhr. Dies bedeutet, dass auch künftig der Bundestag über Änderungen bei der Solarförderung entscheiden wird. Außerdem sei geplant, die Übergangsfristen für Photovoltaik-Anlagen auf Konversionsflächen bis zum 30. September und die übrigen Freilandanlagen auf den 30. Juni auszuweiten. Für Dachanlagen werde hingegen die Neuregelung zum 1. April in Kraft treten, hieß es weiter. Das Marktintegrationsmodell werde voraussichtlich auch nur noch für Photovoltaik-Anlagen bis einem Megawatt Leistung gelten, die 90 Prozent ihres Solarstroms garantiert vergütet bekommen und den Rest selbst vermarkten sollen. Bei kleinen Dachanlagen unter zehn Kilowatt Leistung gelte weiterhin die Regelung, dass 85 Prozent des Solarstroms vergütet werden.

Die Regierung will an ihrer geplanten Kürzung der Photovoltaik-Einspeisetarife zum 1. April festhalten. Derzeit werde aber noch diskutiert, wie der „atmende Deckel“ konkret wieder implementiert werden kann. So gebe es derzeit Debatten über die Höhe der Gesamtdegression pro Jahr. Die Kürzungen werden sich wohl voraussichtlich zwischen 28 und 42 Prozent bewegen. Vom Bundesumweltministerium war zunächst keine Stellungnahme zu den geplanten Änderungen in der EEG-Novelle zu bekommen. (Sandra Enkhardt)

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