Röttgen/Rösler-Vorschlag zur Solarförderung unausgereift

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Die am Donnerstag von Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) und FDP-Wirtschaftsminister Philipp Rösler vorgelegten Vorschläge zur Solarförderung sind aus Sicht der meisten Unternehmen der Photovoltaik-Branche nicht tragbar. Zum einen ist bereits zum 9. März eine weitere Kürzung der Photovoltaik-Einspeisetarife geplant. Sie beläuft sich auf gut 20 bis 29 Prozent gegenüber der bisher geltenden Vergütung, die erst zum Jahreswechsel um 15 Prozent gesunken ist. Danach ist eine monatliche Degression von 0,15 Cent je Kilowattstunde geplant, so dass sich binnen Jahresfrist die Einspeisetarife für Photovoltaik-Anlagen um 25,7 bis 33,7 Prozent je nach Anlagengröße reduzieren werden. Sie liegen dann zum 1. Januar 2013 noch zwischen 12,15 Cent je Kilowattstunde für Anlagen zwischen einem und zehn Megawatt Leistung über 15,15 Cent  je Kilowattstunden für Anlagen bis 100 Kilowatt Leistung und 18,15 Cent je Kilowattstunde für kleine Dachlagen bis zehn Kilowatt. Gleichzeitig mit der Kürzung werden die Anlagenklassen auf nur noch drei Kategorien reduziert. Freiflächen-Anlagen mit mehr als zehn Megawatt Leistung fallen zu diesem Stichtag aus der Solarförderung. (sieheÜbersicht des Umweltministeriums)

Wie kommt das Umweltministerium auf den 9.März? Voraussichtlich wird an diesem Tag die erste Lesung der Neuregelung im Bundestag stattfinden. Am Mittwoch soll das Bundeskabinett die von Röttgen und Rösler entworfene Formulierungshilfe verabschieden und damit den Gesetzentwurf an das Parlament weiterleiten. Aus Sicht des Umweltministeriums kollidiert diese kurze Übergangszeit nicht mit dem Vertrauens- und Investorenschutz. Es gebe doch auch weiterhin eine Vergütung, kommentiert ein Sprecher des Ministeriums eine entsprechende photovoltaik-Anfrage. Das die Projekte teilweise monatelange Vorlaufzeiten haben und mit anderen Einspeisetarifen kalkuliert wurden, scheint als Argument nichts zu zählen. Bei Anlagen mit mehr als 10 Megawatt Leistung werde eine Übergangsfrist für bestehende Projekte bis Ende Juni eingeräumt. Anlagen dieser Größenordnung erhielten, sofern sie bis 1. Juli am Netz seien, die momentan geltende Einspeisevergütung, so der Sprecher weiter. Es gelte der Status quo. Das Datum 9. März sei gewählt worden, um einen Schlussverkauf wie im Dezember zu verhindern, so der Sprecher weiter.

Daneben soll künftig nur noch bei kleinen Anlagen 85 Prozent und bei größeren Photovoltaik-Systemen 90 Prozent des Solarstroms eine gesetzlich garantierte Vergütung erhalten. Was dies hinsichtlich der Einbeziehung von kleinen Anlagen ins Einspeisemanagement, die seit diesem Jahr gilt und eine Abregelung der Lastspitzen kleiner Dachanlagen bei 70 Prozent vorsieht, bedeutet, konnte das Umweltministerium zunächst nicht beantworten. Bei kleinen Anlagen kann diese ausstehende Strommenge am ehesten über den Eigenverbrauch abgefangen werden. Bei großen Anlagen ist davon auszugehen, dass sie ihren Solarstrom für etwa sechs Cent je Kilowattstunde selbst verkaufen können. Damit ist eine weitere Kürzung der Photovoltaik-Einspeisetarife in den Plänen inbegriffen. Das „Marktintegrationsmodell“ soll ab kommendem Jahr gelten, dabei aber für alle Photovoltaik-Anlage, die seit dem 9. März installiert worden, gelten.

Ein weiterer Punkt, der in der vorgestellten Neuregelung für Verwirrung sorgt, ist die sogenannte „Verordungsermächtigung“. Sie soll es dem Bundeswirtschaftsministerium erlauben, in Einvernehmen mit dem Umweltressort die Einspeisetarife oder die Höhe der staatlich garantierten Vergütungssatzes zu korrigieren. Dies soll vorbei an Bundestag und Bundesrat möglich sein. Diese Verordnung gelte zunächst unbefristet, erklärte der Sprecher des Umweltministeriums. Wenn sie aber angewandt wird, dann sei ihre Wirksamkeit auf zwölf Monate beschränkt. Diese Verordnung könne dann aber in der nächsten EEG-Novelle mit ins Gesetz aufgenommen werden. Diese stehe für 2015 an, sagte der Sprecher auf Nachfrage. Diese Verordnungsermächtigung soll nach Aussage der Minister greifen wenn der angestrebte, jährliche Zubau bei Photovoltaik über- oder unterschritten wird. Röttgen und Rösler haben in ihrem Vorschlag auch eine Absenkung des Zielkorridors vorgeschlagen. 2013 und 2014 soll er noch bei den derzeitigen Zielen der Bundesregierung zwischen 2,5 und 3,5 Gigawatt liegen; in den Folgejahren jährlich um 400 Megawatt abgesenkt werden. 2017 werde der Zielkorridor dann zwischen 900 und 1900 Megawatt liegen.

Wie groß sind die Hoffnungen, dass es noch gravierende Änderungen bei der Photovoltaik-Gesetzgebung geben wird? Bei der Vorstellung der Formulierungshilfe sagte Röttgen, dass sich die beiden Minister bereits vor einiger Zeit auf diesen Vorschlag verständigt hätten und die Gremien innerhalb der Parteien bereits mit den Beratungen begonnen hätten. Er sei daher zuversichtlich, dass sich die Änderungen schnell durchsetzen ließen. Andererseits kam gerade aus den Ländern starker Protest nach der Vorstellung. Allerdings ist der Bundesrat bei der Neuregelung nicht zustimmungspflichtig. Die Länderkammer kann die Photovoltaik-Neuregelung damit nur über die Einberufung eines Vermittlungsausschusses verzögern. Die dort erzielten Kompromisse können die Regierungsfraktionen mit ihrer Mehrheit im Bundestag allerdings wieder überstimmen und damit den ursprünglichen Gesetzentwurf wirksam werden lassen. (Sandra Enkhardt)

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