Fraktionen lehnen weiterreichende Kürzungen der Solarförderung ab

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Neuerliche und weitergehende Kürzungen der Solarförderung wird es mit der EEG-Novelle nicht geben. Dies ist das positive Fazit der abschließenden Verhandlungen der Regierungsfraktionen, CDU, CSU und FDP am Montagabend. Der Wirtschaftsflügel der Union konnte sich nach verschiedenen Berichten nicht mit seiner Forderung durchsetzen, die Einspeisevergütung schneller zurückzufahren oder den Zubau von Photovoltaik-Anlagen auf jährlich 1000 Megawatt zu begrenzen. Mit der EEG-Novelle soll nun der bestehende Mechanismus einer zubauabhängigen Degression der Solarförderung beibehalten werden. Dabei ist 2500 bis 3500 Megawatt der angestrebte Korridor für den Photovoltaik-Ausbau in Deutschland, der eine Basisdegression von neun Prozent zum Jahreswechsel nach sich zieht. Abhängig von der real installierten Leistung wird dann jeweils in 1000-Megawatt-Schritten die Degression um drei Prozent erhöht. Dieser flexible Teil der Absenkung soll weiterhin auf die Jahresmitte vorgezogen werden.

Allerdings gab es bei den abschließenden Beratungen von Union und FDP ansonsten wenig Grund zur Freude für die Solarbranche. Einzig die Eigenverbrauchsregelung für Photovoltaik-Anlagen soll in ihrer jetzigen Form nun doch zwei weitere Jahre fortgeführt werden. Dagegen scheiterte das Anliegen, wieder mehr Flächen für Photovoltaik auszuweisen. Dabei hatte die FDP auf ihrem letzten Parteitag noch beschlossen, dass es wieder mehr vergütungsfähige Freiflächen für Photovoltaik-Anlagen geben sollte und eingeräumt, dass der Ausschluss der Ackerflächen aus der Solarförderung ein Fehler war. Einwände gegen die geplante Einbeziehung auch kleiner Photovoltaik-Anlagen in das Einspeisemanagement oder deren Abregelung bei 70 Prozent blieben ebenfalls ohne Niederschlag. Die Fraktionen der Regierung halten an der in der EEG-Novelle vorgeschlagenen Regelung fest. Demnach müssen alle Photovoltaik-Anlagen, die seit 2009 gebaut worden und eine Leistung zwischen 30 und 100 Kilowatt haben, bis Ende 2014 nachgerüstet werden. Anlagen mit weniger als 30 Kilowatt Leistung sollen nach dem vorliegenden Gesetzentwurf entweder ihre Leistung bei 70 Prozent abregeln oder müssen in das vereinfachte Einspeisemanagement einbezogen werden. Allerdings soll es eine Entschädigung für die entgangene Vergütung geben.

Im nächsten Schritt werden sich am Mittwoch nun noch die zuständigen Ausschüsse des Bundestages mit dem Kompromiss befassen. Am Donnerstag werden dann die Abgeordneten abschließend über die EEG-Novelle beraten und entscheiden. Weitere Änderungen bei der Solarförderung gelten dabei aber als eher unwahrscheinlich. (Sandra Enkhardt) 

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