Modulhersteller mit unlauteren Garantieversprechen

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Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) hat fünf Hersteller von Photovoltaik-Modulen wegen unlauterer Garantieversprechen abgemahnt. „Wenig sonnig sind die Aussichten für Anlagen-Besitzer, die ihre Garantieansprüche im Fall der Fälle in der Praxis durchsetzen wollen – vielmehr findet sich Schatten im Kleingedruckten der fünf Branchen-Riesen Yingli Green Energy, Trina Solar, Solarworld, Bosch Solar und Mitsubishi Electric Europe“, heißt es bei der Verbraucherzentrale NRW weiter.  Insgesamt seien 30 Modulproduzenten geprüft worden und bei den anderen Herstellern hätten sich im Kleingedruckten ebenfalls abmahnwürdige Klauseln befunden. Die abgemahnten Hersteller versprechen bis zu 30 Jahre Mindestleistungen für ihre Photovoltaik-Produkte. Für bis zu zehn Jahre garantierten sie, dass die Solarmodule über die zweijährige gesetzliche Gewährleistung hinaus frei von Fehlern in Material und Verarbeitung seien. 

Die Verbraucherzentrale NRW wirft den Photovoltaik-Herstellern nun vor, dass in den Garantiebedingungen etwa alle Abwicklungskosten auf den Verbraucher abgewälzt werden. Dies beinhalte Kosten für die Prüfung durch einen Fachmann vor Ort, für den Ausbau, Transport und die Prüfung durch ein Prüfinstitut. Zudem habe der Kunde die Kosten für den Transport und den Einbau neuer Module zu tragen. Angesichts der zu erwartenden hohen Kosten verkomme das Garantieversprechen zur Nullnummer, heißt es weiter. Drei Unternehmen (Yingli, Mitsubishi und Bosch) behielten sich in den Klauseln vor, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob ein Garantiefall oder Ausschlussgründe vorlägen. Es lasse sich jedoch technisch nicht nachweisen, ob es sich um Material- oder Verarbeitungsfehler oder eine Minderleistung handele. Dieses Vetorecht öffnet der Verbraucherzentrale zufolge der Willkür Tür und Tor. 

Mit der Abmahnung an die fünf Photovoltaik-Unternehmen hat die Verbraucherzentrale nach eigenen Angaben die Aufforderung verbunden, auf die beanstandeten Klauseln zukünftig zu verzichten oder sich bei Altverträgen nicht mehr darauf zu berufen. Die Reaktionen der Hersteller seien sehr unterschiedlich ausgefallen. Mitsubishi habe eine Teil-Unterlassungserklärung abgegeben. Solarworld, Yingli sowie Bosch hätten zwar Änderungen angekündigt, aber keine Bereitschaft zur Abgabe einer Unterlassungserklärung signalisiert. Von Trina Solar habe es bislang trotz massiver Verstöße überhaupt keine Reaktion gegeben. Die Verbraucherzentrale NRW kündigte an, alle noch offenen Beanstandungen gerichtlich klären lassen zu wollen. (Sandra Enkhardt)

Anmerkung der Redaktion vom 28.6:

Trina bestreitet die Darstellung der Verbraucherzentrale. Das Unternehmen sagt, dass es bereits Anfang April mit einem Schreiben reagiert habe. Die Verbraucherzentrale bestätigt außerdem, dass am 27. Juni eine Unterlassungserklärung eingegangen ist, die sie nun prüfe. Außerdem hat Trina auf die Kritik mit neuen Garantiebedingungen reagiert, die seit dem 20. Juni gelten. Solarworld und Bosch haben inzwischen die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben. In der Juliausgabe der photovoltaik berichten wir ausführlich darüber.

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