Gute Arbeit mit Brief und Siegel

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Wenn Wolf von Fabeck nach dem Sinn von Qualitätssiegeln für Photovoltaikinstallateure gefragt wird, reagiert er leicht gereizt. Seit 1986 ist er ehrenamtlicher Geschäftsführer des Solarenergie-Fördervereins Deutschland (SFV). Mit seinen 75 Jahren hat er den Aufstieg der neuen Energieform von Anfang an miterlebt. Doch wenn es um Qualitätssiegel geht, ist von Fabeck auch nach all den Jahren immer noch skeptisch. „Wer sich um das Gütesiegel bewirbt, wird sich natürlich anstrengen. Es ist aber nicht gewährleistet, dass er später jede weitere Anlage mit der gleichen Anstrengung installieren wird.“ Gütesiegel für Solarinstallateure sind für ihn bürokratisch und unsinnig. „Ich halte von keinem dieser Gütesiegel etwas“, sagt er. Dennoch gibt es immer mehr Betriebe, die bei der Werbung von Neukunden auf die Wirkung von Gütesiegeln setzen. Sei es ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001, das „TÜV-Siegel für geprüfte Qualität netzgekoppelter Solarstromanlagen“ oder das „RAL-Gütezeichen 966 für Solarenergieanlagen“. Die bunten Plaketten sind auf immer mehr Internetseiten von Solarinstallateurbetrieben zu finden. „Wir haben in der Firma ein Qualitätsmanagementsystem, und wir leben diesen Qualitätsstandard auch“, sagt Andreas Strauch von Schulzendorfer Elektro. Die Firma hat eine Zertifizierung nach ISO 9001 und nutzt diese auch zu Werbezwecken. Dass Kunden danach fragen, komme zwar eher selten vor. „Es wird aber natürlich wahrgenommen, dass unser Betrieb dieses Logo hat und auch auf den Kopfbögen die Zertifizierung aufweist.“ Aber auch andere Gründe können für den Erwerb eines Gütesiegels sprechen. „Ohne die ISO-9001-Zertifizierung hat man bei öffentlichen Ausschreibungen oftmals überhaupt keine Chance, den Auftrag zu bekommen“, erklärt Strauch. „Da unser Betrieb an vielen Ausschreibungen teilnimmt, ist die Zertifizierung sehr wichtig für uns.“

Werbung mit Qualität

Auch Jan Kai Dobelmann hält die Werbewirkung von Gütesiegeln nicht für unwesentlich. Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) kennt sich gut aus mit Gütesie-geln, denn er ist zugleich geschäftsführendes Vorstandsmitglied der RAL-Gütegemeinschaft für Solarenergieanlagen. „Der Vorteil ist, dass ich als Unternehmen glaubwürdiger bin und dass ich einen externen Prüfer im Haus habe, der schaut, ob ich überhaupt strukturell
und generell in der Lage bin, Qualität anzubieten. Wenn ich dem Kunden eine technische Zusage mache, dann muss ich auch sicherstellen, dass meine Mitarbeiter das können.“
Der TÜV Rheinland bietet ebenfalls ein Gütesiegel für Installateure von Solaranlagen an. Die „Geprüfte Qualität für die Kundenbetreuung im Bereich netzgekoppelter Solarstromanlagen“ beginnt schon bei der Angebotserstellung. Beim Angebot ist es vor allem wichtig, dass alle relevanten Kostenpunkte von Anfang an aufgeführt werden. Das Objekt muss vor Angebotserstellung genau unter die Lupe genommen werden, um die Kosten richtig einschätzen zu können. „Wenn ein Gerüst notwendig ist, dann muss das schon im Angebot drinstehen, damit Zusatzkosten nicht erst nach und nach aufkommen“, sagt Herbert Becker, der für die Entwicklung des Gütesiegels vom TÜV Rheinland verantwortlich ist. „Ein Installateur, der dieses Zertifikat hat, kann damit dem Kunden nachweisen, dass sein ganzer Arbeitsablauf inklusive der Planung und Installation hochwertig ist.“
RAL-Verfechter Dobelmann ist von dem neuen Angebot des TÜV Rheinland nicht überzeugt. „Beim TÜV ist das Grundproblem, dass die Kriterien der Prüfung nicht offen sind. Es handelt sich dabei um eine reine Konformitätsprüfung. Das ist genauso wie ISO 9001, da können Sie Rettungsringe aus Beton herstellen. Nutzen gleich null, aber qualitätsgesichert produziert. Das hat nichts mit dem Sinn und Unsinn des Produktes zu tun.“ Auch dass sich das TÜV- Angebot darauf beschränkt, am Ende nur ein Gütesiegel auszustellen, hält der DGS-Präsident für unzureichend. „Der TÜV rät den Anlagenbetreibern: ‚Achten Sie auf das Siegel.‘ Das Siegel nützt Ihnen aber im Zweifelsfall nichts“, sagt er.

Wenig verbindlich

Dobelmann meint damit, dass ein Gütesiegel nur Verpflichtungen gegenüber der Institution mit sich bringt, die das Siegel ausstellt. Für potenzielle Betreiber von Solaranlagen hat es juristisch gesehen keinerlei Auswirkungen. Das gilt für das TÜV-Siegel genauso wie für das RAL-Siegel. „Im Verhältnis zum Anlagenbetreiber ist zivilrechtlich nur entscheidend, was im Vertrag steht“, erklärt Rechtsanwältin Margarete von Oppen. Erneuerbare Energien und Energieeffizienz gehören zu ihren fachlichen Schwerpunkten. „Wenn der Anlagenbetreiber den Vertrag unterschreibt, dann ist die Zertifizierung vollkommen egal.“ Auch Dobelmann sagt: „Das Entscheidende ist nicht, ob ein Unternehmen zertifiziert ist. Mit der RAL-Zertifizierung geben Sie nur die Zusage, dass Sie die Bedingungen gegenüber dem Verein akzeptieren.“ Wenn sich das Unternehmen nicht an die Vereinbarungen hält, kann der Verein lediglich eine Konventionalstrafe von 15.000 Euro aussprechen und das Unternehmen aus der Gütegemeinschaft werfen.
Die Werbewirksamkeit von Gütesiegeln ist also das eine, die juristische Verbindlichkeit das andere. „Die einzige Möglichkeit, die ich als Kunde habe, ist es, einen Vertrag abzuschließen, in dem ich einen Rechtsanspruch auf gute Arbeit formuliere“, so Dobelmann. Die gute fachliche Praxis definiert sich über die anerkannten Regeln der Technik. Doch es gibt kein Schriftstück, in dem diese vollständig aufgelistet sind. Um sich später vor Gericht nicht in Detailfragen zu verlieren, werden bei industriellen Großprojekten im Vertrag meist technische Lieferbedingungen spezifiziert. Daher rät Dobelmann: „Schreiben Sie nach RAL aus, bestellen Sie nach RAL und lassen Sie sich unterschreiben, dass nach RAL geliefert wird.“ Dies können Betriebe auch dann machen, wenn sie kein Mitglied der RAL-Gütegemeinschaft sind.
SFV-Geschäftsführer und Gütesiegel-Skeptiker Wolf von Fabeck hat auch zu diesem Thema ein andere Meinung: „Dass eine Anlage nach den anerkannten Regeln der Technik geliefert wird, das ist eine Selbstverständlichkeit, das muss nicht im Vertrag stehen. Das steht schon im Bürgerlichen Gesetzbuch.“ Seiner Meinung nach ist das BGB seit dem Jahr 2000 ausgesprochen verbraucherfreundlich. Außerdem sei der gesunde Menschenverstand eines Ingenieurs oder Technikers wichtiger als die vertragliche Festlegung irgendwelcher Normen. „Der Installateur ist ohnehin dafür verantwortlich, dass er alles richtig macht.“ Für von Fabeck ist entscheidend, dass die Anlage funktioniert, die versprochene Leistung bringt und hält. „Vor Gericht reicht die Aussage: ‚Die Anlage hat den Betrieb eingestellt.‘ Da brauchen Sie kein RAL.“ Von Fabeck hält es für sinnvoller, anstatt der technischen Lieferbedingungen eher eine verbindliche Stromertragsmenge im Vertrag festzuhalten. Bei einem Minderertrag solle der Installateur zur Zahlung einer anteilsmäßigen Summe verpflichtet werden. „Wenn ich mir eine Solaranlage bauen lasse, würde ich von dem Installateur die Zusage verlangen, dass seine Anlage mindestens die Werte bringt, die in der Ertragsdatensammlung des SFV unter der gleichen Postleitzahl stehen.“ Die entsprechenden Werte bietet der SFV auf seiner Internetseite an. Dort findet man durchschnittliche Solarerträge in gelieferten Kilowattstunden pro installiertem Kilowattpeak, aufgeschlüsselt nach Monaten und nach Postleitzahlen sortiert.

Ertragsprognosen einbeziehen

Ausgleichszahlungen zu garantieren, wenn die Anlage weniger Ertrag bringt als prognostiziert, ist für Installateure jedoch riskant. „Das ist eine Sache, die man bei großen Anlagen sicherlich anbieten kann, aber ich denke, bei kleinen Anlagen wird das unser Betrieb nicht machen“, sagt Andreas Strauch von Schulzendorfer Elektro. „Das war auch noch nie ein Thema, was von einem Kunden so an uns herangetragen wurde.“ Herbert Becker vom TÜV Rheinland hat ebenfalls seine Zweifel an der Methode: „Sich zu regelmäßigen Zahlungen zu verpflichten, das wird ein Installateur wahrscheinlich nicht machen. Wie will man das berechnen? Das sehe ich als sehr kompliziert an.“ Udo Matschull von Hartmann Energietechnik erklärt: „Wir haben das schon machen müssen. Ich weiß aber nicht, ob es dem Kunden etwas bringt. Man muss dann eher tiefstapeln. Also zum Beispiel eine Ertragsprognose von 900 Kilowattstunden pro Kilowattpeak, obwohl in unserer Region eigentlich wesentlich mehr herauskommt. Da halte ich nicht viel von.“
Wer sichergehen möchte, eine qualitativ hochwertige Photovoltaikanlage geliefert zu bekommen, der sollte sich nicht nur auf das Vorhandensein eines Gütesiegels verlassen. Am vertrauenswürdigsten sind wohl diejenigen Installateurbetriebe, die den Mut haben, die Anlagenqualität auch verbindlich im Vertrag festzulegen. Die genaue Spezifizierung der technischen Lieferbedingungen ist eine Methode. Wer seinen Installateur dazu überreden kann, einen Mindestenergieertrag im Vertrag zu vereinbaren, hat ebenfalls eine sinnvolle Absicherung getroffen. Abgesehen von Gütesiegeln gibt es natürlich auch immer noch altbewährte und nicht weniger effektive Methoden, um die Qualität der eigenen Arbeit werbewirksam an Neukunden zu vermitteln. „Der beste Qualitätsnachweis ist die mündliche Werbung mit einer Referenzanlage“, sagt Udo Matschull von Hartmann Energietechnik. „Wenn ein Nachbar sagt: ‚Meine Anlage wurde von der Firma Sowieso aufs Dach gebracht. Die funktioniert einwandfrei, und wir sind sehr zufrieden‘, dann ist das eine sehr gute Werbung und natürlich auch ein Nachweis von Qualität.“ Bei Hartmann sei dies einer der häufigsten Wege, wie Kunden auf das Unternehmen aufmerksam werden. Und das auch ganz ohne Gütesiegel.
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Gütesiegel für Installateurbetriebe im überblick

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Die DIN EN ISO 9001
definiert Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem eines Unternehmens. Zu den festgelegten Grundsätzen gehören zum Beispiel die Kundenorientierung, der prozessorientierte Ansatz und die kontinuierliche Verbesserung der im Betrieb wichtigen Prozesse. Es werden keine Qualitätsanforderungen an die produzierten Güter, sprich Solaranlagen, formuliert, sondern lediglich Handlungsanweisungen gegeben, mit denen das Qualitätsmanagement im eigenen Betrieb umgesetzt werden kann. Hierzu gehören umfangreiche Dokumentationsvorschriften und regelmäßige Kontrollen durch einen akkreditierten Zertifizierer.
Mit dem TÜV-Siegel
„Geprüfte Qualität für die Kundenbetreuung im Bereich netzgekoppelter Solarstromanlagen“ des TÜV Rheinland wurden bisher nur ein gutes dutzend Firmen ausgezeichnet. Die in einem Katalog festgelegten Kriterien umfassen beispielsweise eine objektspezifische Angebotserstellung, die Sicherheitsunterweisung der Kunden und die Sicherstellung der Kundenzufriedenheit. Der Kriterienkatalog befindet sich derzeit in einer Überarbeitungsphase. Betriebe, die das Siegel nutzen, müssen mit einer jährlichen stichprobenartigen Überprüfung ihrer errichteten Anlagen durch den TÜV Rheinland rechnen.
Das RAL-Gütezeichen 966
beinhaltet vier unterschiedliche Kategorien für Photovoltaikanlagen. Diese Kategorien sind Komponenten, Planung, Installation und Service bei der Lieferung einer Anlage. Zertifizierungen sind für jede Kategorie einzeln erhältlich, können aber auch in mehreren Kategorien zugleich erworben werden. Mitglieder des RAL Güteschutz Solar unterziehen sich einer regelmäßigen Kontrolle und dürfen dafür das Gütesiegel als Qualitätshinweis nutzen. Betreiber und Installateure von Photovoltaikanlagen können die entsprechenden technischen Lieferbedingungen auch kostenlos nutzen, indem sie den Passus „Lieferung gemäß RAL-GZ 966“ einfach verbindlich im Vertrag festlegen.

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