Vergütung sinkt wahrscheinlich um 13 Prozent

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In den Monaten Juni, Juli und August dieses Jahres wurden nach Angabe der Bundesnetzagentur in Deutschland Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 3.150 Megawatt neu installiert. Dies reicht nach den Vorgaben des Erneuerbare Energien-Gesetzes aus, um die maximale Absenkung der Vergütungssätze um 13 Prozent im Januar zu rechtfertigen.

Nach der derzeitigen Regelung im EEG gelten die Monate Juni bis September als Referenzzeitraum zur Berechnung der Absenkung der Photovoltaik-Einspeisevergütung im Folgejahr. Überschreitet die Summe der zugebauten Leistung in diesen vier Monaten den maßgeblichen Wert von 2.167 Megawatt, erreicht die Degression damit ihr Maximum von 13 Prozent. Da nun die kumulierte Leistung der Monate Juni bis August mit 3.150 Megawatt die im EEG festgelegte Marke bereits weit übersteigt, ist die Absenkung der Vergütungssätze um 13 Prozent praktisch sicher.

Ab dem 1. Januar 2011 gelten demnach mit hoher Wahrscheinlichkeit folgende Vergütungssätze:

28,74 ct/kWh – Aufdachanlagen ≤ 30 kWp         

27,34 ct/kWh – Aufdachanlagen > 30kW ≤ 100 kWp      

25,87 ct/kWh – Aufdachanlagen > 100 kWp ≤ 1.000 kWp     

21,57 ct/kWh – Aufdachanlagen > 1.000 kWp   

22,07 ct/kWh – Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen

21,11 ct/kWh – Sonstige Freiflächenanlagen

In den ersten acht Monaten des Jahres 2010 liegt der Zubau an Photovoltaik bei einer Leistung von 4.883 Megawatt. Allein im Juni – also im Monat vor der letzten größeren Absenkung der Vergütungssätze – wurden Solaranlagen mit einer Leistung von mehr als 2.126 Megawatt neu installiert. (Mirco Sieg)

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