Start der „Innovationsallianz Photovoltaik“

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Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) haben im April eine Richtlinie über die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Photovoltaik beschlossen. Seit dem 11. August werden nun Projektvorschläge für die „Innovationsallianz Photovoltaik“ angenommen. Die Frist für die Anträge endet am 30. September.

Die Richtlinie sei ein erforderlicher Anpassungsprozess im Rahmen der Novellierung des Erneuerbare Energien-Gesetzes und der damit einhergehenden Absenkung der Einspeisevergütungen, heißt es in der offiziellen Bekanntmachung der Ministerien.  Die Forschungsförderung soll aus Sicht der Regierung dazu dienen, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Photovoltaik-Industrie trotz der niedrigeren Vergütungssätze zu sichern und auszubauen. Ziel der Initiative sei es, durch den Einsatz von Schlüsseltechnologien sowohl bei den Herstellungskosten als auch beim Wirkungsgrad Verbesserungen um zehn bis 20 Prozent innerhalb der nächsten fünf Jahre zu ermöglichen. Von besonderer Bedeutung sei vor allem der Technologietransfer aus dem Labor in angewandte industrielle Prozesse.

Anwendungsorientierung und Grundlagenforschung

Förderfähig seien bevorzugt „industriegeführte Verbundprojekte zu anwendungsorientierten Forschungsarbeiten des vorwettbewerblichen Bereichs“, so die Bundesregierung. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen sei hier ausdrücklich erwünscht. Bei hoch innovationstauglichen Lösungsansätzen der Grundlagenforschung könnten aber auch gemeinsame Forschungsarbeiten mehrerer Institute mit industrieller Begleitung gefördert werden.

So könnten auch völlig neue Forschungsansätze zur Solarenergienutzung erprobt werden, „um einen Nährboden für zukünftige Photovoltaik-Entwicklungen zu schaffen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Photovoltaik-Industrie nachhaltig unterstützen zu können“, heißt es von Seiten der beteiligten Ministerien. Wichtig sei vor allem, „dass die Forschungsansätze Potenzial für eine wirtschaftliche Umsetzung in industriellen Fertigungsprozessen aufweisen.“ Die gezielte Förderung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sei ebenfalls Teil der beschlossenen Förderinitiative.

Unterstützung für Unternehmen und Forschungseinrichtungen

Für Unternehmen wird eine angemessene Eigenbeteiligung von mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt. Bei Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100 Prozent der projektbezogenen Ausgaben gefördert werden. Kritiker bemängeln den Wunsch der Bundesregierung, dass die Solarbranche für die 100 Millionen Forschungsförderung im Gegenzug mindestens 500 Millionen Euro in die praktische Umsetzung der Ergebnisse investieren solle. Welche Themen bei der Förderinitiative genau im Mittelpunkt stehen, ist in dergemeinsamen Bekanntmachung von BMBF und BMU nachzulesen. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. (Mirco Sieg)

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