Worte ohne Widerhall

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Als Carsten Körnig, Geschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, vor dem Sitzungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses wartet, steht sein Urteil schon so gut wie fest. Gleich sollen acht geladene Experten die Fragen der Abgeordneten des Umweltausschusses des Bundestages beantworten, die sich eine Meinung über die zu verhandelnde Solarkürzung bilden wollen. „Das Kind ist schon halb in den Brunnen gefallen“, sagt er. Kein Wunder, er ist erstaunlicherweise nicht unter den geladenen Gästen und muss sich von der Besuchertribüne aus ansehen, wie über die Zukunft seiner Industrie verhandelt wird.

Die Diskussionen um die Photovoltaikförderung dauern bereits mehr als drei Monate an. In dieser Zeit haben sich die Gegner und die Befürworter einer deutlichen Absenkung, wie sie Bundesumweltminister Norbert Röttgen von der CDU ins Gespräch gebracht hat, klar positioniert.

Röttgen wollte 15 Prozent weniger für Dach- und Freiflächenanlagen. Solarparks auf Ackerflächen sollten dann ganz aus der Förderung fallen. Hinter den Kulissen streiten seit Wochen die Umwelt-, Energie- und Wirtschaftspolitiker von Union und FDP. Sie wollen hier und da aus ihrer Sicht noch Nachbesse rungen durchsetzen. Letztendlich änderte sich wenig an Röttgens Vorschlag: Die Einspeisevergütungen für Anlagen auf Freiflächen allgemein und auf Konversionsflächen sollen nun zur Jahresmitte um 15 Prozent und elf Prozent sowie für Dachanlagen um 16 Prozent gekürzt werden.

Letztlich blieb ein Kompromiss aus, zumal sich CDU und CSU intern nicht einigen konnten, ob Ackerflächen künftig für die Solarstromgewinnung genutzt werden dürfen oder nicht. Die Fraktionen gingen wieder einen Schritt zurück und brachten den Vorschlag des Umweltministers in den Bundestag ein.

Alle Beteiligten zeigten sich jedoch sicher, dass es aus ihrer Sicht noch Nachbesserungen am Gesetzentwurf geben wird.

Wo, wenn nicht im Umweltausschuss des Bundestages? Er ist federführend für die Ausgestaltung der künftigen Regelung verantwortlich. Die geladenen Sachverständigen sollen deshalb an diesem Tag den Abgeordneten bei ihrer Entscheidungsfindung helfen. Das öffentliche Interesse war dementsprechend riesig, so dass die Ausschussvorsitzende Petra Bierwirth die Anhörung erst mit Verzögerung eröffnen kann.

Wie erwartet, sind die Rollen der Experten klar verteilt. Ihre Positionen sind wohl bekannt, und sie rücken auch an diesem Tag keinen Millimeter davon ab. In der Ausschusssitzung hat man die Gelegenheit, die Diskussion der vergangenen Monate im Zeitraffer nachzuerleben.

EEG belebt Konjunktur

So warnen Eicke Weber, Leiter des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme (ISE) in Freiburg, und Angelika Thomas, Vorstandsmitglied der IG Metall, vor den dramatischen Folgen des Entwurfs für die deutschen Solarunternehmen.

Unisono sprechen sie sich für eine maßvolle Reduzierung der Einspeisevergütung von nicht mehr als zehn Prozent aus, so wie es auch der Bundesrat auf Antrag Baden-Württembergs gefordert hat. „Das EEG ist praktisch ein Konjunkturförderprogramm“, betont Weber. Es belaste nicht einmal den öffentlichen Haushalt. Die Erfolge der Photovoltaik in Deutschland dürften nun aber nicht durch eine zu starke Absenkung kaputt gemacht werden, so Weber zu den Abgeordneten. Thomas betont vor allem die industriepolitische Bedeutung des Gesetzes. Viele Photovoltaikunternehmen hätten sich gerade in strukturschwachen Regionen angesiedelt. Nun drohe eine Abwanderung der Unternehmen, die bei einer zu hohen Absenkung ihre Produktion ins Ausland verlagern würden. Damit gingen wichtige Arbeitsplätze in Deutschland verloren. Die Photovoltaikförderung über das EEG müsse der Branche weiter verlässliche Rahmenbedingungen bieten, so dass die Unternehmen auch ihre angekündigten Investitionen in Milliardenhöhe in den kommenden Jahren in Deutschland realisierten.

Ihre Kontrahenten sind an diesem Tag Holger Krawinkel, Energieexperte vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), und Frank Peter vom Beratungsinstitut Prognos. Sie halten die geplanten Kürzungen der Solarförderung nicht für zu hoch. Der Verbraucherschützer verweist auf die hohe Belastung für die Stromkunden, die durch die Vielzahl neuer Solaranlagen in Deutschland in den vergangenen Monaten entstanden sei. „Der Zubau ist wesentlich schneller vonstatten gegangen, als ursprünglich verbreitet wurde“, sagt Krawinkel.

Für dieses Jahr rechnet er mit einer neu installierten Photovoltaikleistung zwischen acht und zehn Gigawatt. Krawinkel prognostiziert deshalb eine Steige rung der EEG-Umlage auf bis zu vier Cent je Kilowattstunde. Dies könne den Strompreis um zehn Prozent steigen lassen, mahnt der Verbraucherschützer. Sogar eine Absenkung der Förderung von bis zu 30 Prozent ist aus seiner Sicht für die Solarindustrie zu verkraften.

Lange Debatte schadet Firmen

Prognos, das zu Jahresbeginn im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums eine Studie zu möglichen Kürzungen der Photovoltaikförderung erstellte, propagiert seither eine Reduzierung um 15 Prozent. Peter sagt den Ausschussmitgliedern, es sei „höchst unglücklich, dass die Photovoltaikabsenkung immer mit dem Wohl und Wehe der deutschen Unternehmen verknüpft wird“. Allerdings räumt er ein, dass die langwierige politische Debatte um die Absenkung schädlich gewesen sei. „Es ist jetzt geboten, eine Einmalabsenkung schnell hinzubekommen, und dann zu schauen, wie sich der Markt weiter entwickelt“, sagt Frank Peter. Daran müsse dann das weitere Vorgehen ausgerichtet werden.

Nach den Experten sind die Abgeordneten an der Reihe. Es zeigt sich dabei, wie groß der Klärungsbedarf noch ist, vor allem bei der künftigen Förderung von Photovoltaikanlagen auf Ackerflächen, dem Vertrauensschutz und der Neuregelung des Eigenverbrauchs. Eine Vielzahl der Fragen richten die Mitglieder des Umweltausschusses an den Analysten der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), Wolfgang Seeliger.

„Sie sind ein sehr gefragter Mann. Wir befassen uns im Bundestag gern mit Bankern“, bemerkt die Ausschussvorsitzende Petra Bierwirth. Eine längere Redezeit will sie Seeliger dennoch nicht einräumen. Die Sozialdemokratin drängt zur Eile. Die Liste der Fragen der Abgeordneten ist viel zu lang, um alles in drei Stunden Sitzungszeit zu klären.

Seeliger ist ebenfalls entschieden gegen die Höhe der geplanten Absenkung der Einspeisevergütung von 16 Prozent. „Die deutsche Industrie würde in diesem Fall aus der Kurve fliegen.“ Die Unternehmen wären dann international einfach nicht mehr wettbewerbsfähig, sagt er in Richtung der Abgeordneten.

Experten für Ackerflächen

In den Fragen zu einem Ausschluss von Photovoltaikanlagen auf Ackerflächen präsentieren sich die acht geladenen Sachverständigen dann erstaunlich einig. Sie sprechen sich alle dagegen aus, solche Anlagen künftig nicht mehr zu fördern. „Schließlich sind die Freiflächenanlagen die Billigmacher des Solarstroms“, sagt Seeliger. Es sei nicht der Fall, dass Photovoltaikanlagen „unglaublich viel Ackerboden fressen“.

Gerade mal ein Prozent Fläche würde gebraucht, um mehr als 90 Prozent des Strombedarfs in Deutschland mit Solar strom zu decken. Der derzeitige Flächenverbrauch durch Photovoltaikanlagen in Deutschland ist somit minimal. Der Analyst verweist darauf, dass Solaranlagen für die gleiche Stromerzeugung nicht mehr Platz verbrauchten als Braunkohlekraftwerke. Außerdem sei die Bilanz beim Flächenverbrauch der Photovoltaik deutlich besser als die der Biomasse. Ein völliger Ausschluss der Freiflächen-Photovoltaikanlagen aus der künftigen Förderung sei daher wenig sinnvoll, so der Tenor aller Befragten. Seeliger rät den Abgeordneten des Umweltausschusses, den Kommunen die Entscheidungshoheit zu überlassen.

Beim Vertrauensschutz verwiesen die Sachverständigen auf die teilweise massiven Vorfinanzierungskosten gerade bei der Planung von Freiflächenanlagen. Sie könnten sich in Regionen von bis zu 15 Millionen Euro bewegen, sagt der Analyst der Landesbank Baden-Württemberg. „Dies könnte einige mittelständische Unternehmen an den Rand der Existenz bringen.“ Seeliger spricht sich daher für flexiblere und längere Übergangsregelungen aus, damit die Unternehmen ihre geleisteten Kosten nicht abschreiben müssten. In diesem Punkt herrscht ebenfalls weitgehend Einigkeit unter den geladenen Sachverständigen.

Probleme gebe es zudem mit dem „atmenden Deckel“, den Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) bei der jährlichen Degression einführen will, erklärt der Analyst. Große Projekte hätten teilweise Vorlaufzeiten von bis zu zweieinhalb Jahren. Wegen der unvorhersehbaren Schwankungen bei der Degression, die mit der neuen Regelung verbunden seien, könnten Betreiber keine Wirtschaftlichkeitsrechnung mehr vornehmen. Damit sei zu befürchten, dass viele Projekte flachfielen. Einige geplante Photovoltaikanlagen seien aus diesem Grund bereits auf Eis gelegt.

Ein weiteres wichtiges Thema an diesem Tag ist auch die Ausweitung der Eigenverbrauch-Regelung. Die Bundesregierung will den Anreiz erhöhen und verzichtet deshalb weitgehend bei selbst verbrauchtem Solarstrom auf eine Kürzung. An dieser Stelle interveniert vor allem Verbraucherschützer Holger Krawinkel. Er fürchtet, dass mit der Ausweitung des Eigenverbrauchs die Entlastung für die Stromkunden wieder aufgebraucht werde. Unerlässlich sei daher eine Speicherpflicht. Die Speicher sollten voll in das Lastmanagement des Netzbetreibers integriert sein, damit keine zusätzlichen unberechenbaren Schwankungen entstünden.

Der Verbraucherschützer fordert die Abgeordneten auf, einen derartigen „Netzentlastungsbonus“ zu prüfen. Er könnte dann in die EEG-Novelle 2012 aufgenommen werden. Bis dahin sollte die Bundesregierung die Eigenverbrauch-Regelung komplett aus dem Gesetz herausnehmen, sagt Krawinkel vor dem Umweltausschuss.

Abgeordnete unbeeinflusst

Welche neuen Erkenntnisse die Abgeordneten aus der Anhörung gewonnen haben, zeigt sich rasch – so gut wie keine. Bereits zwei Tage später verkündeten die Verhandlungsführer von Union und FDP, Christian Ruck und Michael Kauch, die Einigung in den wesentlichen Punkten. Demnach wird es bei dem Absenkungsdreiklang 16–15–11 Prozent zum 1. Juli bleiben. Photovoltaikanlagen auf Ackerflächen sollen trotz der eindringlichen Plädoyers der Fachleute aus der Förderung fallen.

Die Eigenverbrauch-Regelung will die Koalition nun nur auf Anlagen bis 500 Kilowatt, nicht wie ursprünglich geplant auf 800 Kilowatt ausweiten. Ein herber Rückschlag für die Eigenverbrauchsförderung ist allerdings der Plan, den Bonus für selbst verbrauchten Solarstrom von acht Cent pro Kilowattstunde erst ab 30 Prozent Eigenverbrauch zu zahlen. Bei selbst verbrauchten Strommengen bis 30 Prozent werde es einen Vorteil von 3,6 Cent je Kilowattstunde geben. Außerdem ist der Vertrauensschutz ist leicht nachgebessert worden.

Der Aufschrei der Solarbranche lässt nicht lange auf sich warten. Der Bundesverband Solarwirtschaft setzt nun alle Hoffnungen in das parlamentarische Verfahren. Am 5. Mai wird der Umweltausschuss abschließend über die künftige Förderung beraten. Obwohl er federführend verantwortlich ist, scheint er das Heft des Handelns längst aus der Hand gegeben zu haben. Kurz darauf wird der Bundestag eine endgültige Entscheidung treffen. Die warnenden Worte der Sachverständigen könnten wieder einmal ungehört verhallen.

Aktuelle Berichterstattung zur künftigen Photovoltaikförderung unter

www.photovoltaik.eu.

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