Bundestag beschließt Photovoltaik-Kürzungen

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Der Bundestag hat in zweiter Lesung am Donnerstag die Neugestaltung der Solarförderung beschlossen. Die Abgeordneten von CDU, CSU und FDP stimmten für das Gesetz zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG). Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) verteidigte die zusätzliche Kürzung der Photovoltaik-Förderung im Bundestag. Er zeigte sich sicher, dass das stetige Wachstum erhalten bleiben werde. Es gehe nun darum, die Photovoltaik „erfolgreich und verlässlich zum Markt zu bringen“. Deshalb habe die Bundesregierung auch auf die Überförderung der Photovoltaik reagieren müssen. Als besonders positiv bezeichnete Röttgen die Ausweitung der Eigenverbrauch-Regelung sowie den Erhalt der Förderung für Solaranlagen auf Freiflächen über 2014 hinaus. Zudem sei die Regelung auf "verkehrliche" und "wohnungsbauliche" Flächen ausgeweitet worden. Horst Meierhofer (FDP) verteidigte in der Debatte die zusätzlichen Kürzungen der Solarförderung als notwendig. Nach der dritten Lesung erfolgte die namentliche Abstimmung. Eine Mehrheit gilt als wahrscheinlich. Das endgültige Ergebnis stand noch aus.

Die Abgeordneten der Oppositionsparteien kritisierten hingegen scharf das Vorhaben der Bundesregierung. Sie hatten zuvor in zweiter Lesung gegen die Gesetzesvorlage gestimmt. Ein wesentlicher Kritikpunkt der Opposition war die Höhe der Reduzierung sowie besonders der Ausschluss von Photovoltaik-Anlagen auf Ackerflächen aus der Förderung. Der EEG-Novelle fehle jegliches Augenmaß, sagte Waltraud Wolff (SPD) in der Debatte. Hans-Josef Fell (Bündnis 90/Der Grünen) warf Union und FDP vor, die Technologieführerschaft Deutschlands in der Photovoltaik zu verspielen. Die Linke scheiterte im Bundestag mit einem eigenen Antrag. Darin hatte die Partei gefordert, die zusätzliche Kürzung der Photovoltaik-Förderung „in deutlich geringerer Höhe und zeitlich gestreckt“ vorzunehmen.

Vergütung sinkt um bis zu 16 Prozent

Nach monatelangem Streit hatten sich die Abgeordneten der Regierungskoalition darauf verständigt, ab Juli die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Dachanlagen um 16 Prozent zu senken. Damit wird Solarstrom aus Dachanlagen je nach Größe zwischen 26,14 und 32,88 Cent je Kilowattstunde vergütet. Für Freiflächenanlagen allgemein wird die Einspeisevergütung um 15 Prozent reduziert und sinkt damit 24,16 Cent je Kilowattstunde. Die Förderung von Solarparks auf Konversionsflächen wird ab Juli um elf Prozent auf 25,30 Cent je Kilowattstunde sinken. Photovoltaik-Anlagen auf Ackerflächen werden ab 2011 komplett aus der Förderung genommen.

Neue Zielmarke

Die Abgeordneten stimmten außerdem zu, die Degression der Vergütungssätze stärker an die Marktentwicklung anzupassen. Die Zielmarke für den jährlichen Zubau hoben sie auf 3000 Megawatt an. Den Korridor für die Degression von neun Prozent zum Jahreswechsel legten sie auf 2500 bis 3500 Megawatt fest. Bei einer Überschreitung wird die jährliche Absenkung in 1000-Megawatt-Schritten im Jahr 2011 um einen und im Jahr 2012 um drei Prozentpunkte steigen. Wenn der Photovoltaik-Zubau die 2500 Megawatt unterschreitet, wird die Degression in 500-Megawatt-Schritten um 2,5 Punkte abgesenkt. CDU und Union setzten dabei im Umweltausschuss durch, dass die Degression für 2011 geringer auffallen wird. In der Gesetzesvorlage von Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) war noch eine Erhöhung der Degression in Zwei-Prozent-Schritten vorgesehen. Als Bemessungsgrundlage legte der Bundestag den Zeitraum zwischen 31. Mai und 1. Oktober 2010 fest. Die Leistung der in diesem Zeitraum neu installierten Photovoltaik-Anlagen wird für die Festlegung der Degressionshöhe mit dem Faktor zwölf multipliziert. Während 2011 nun die Degression maximal 13 Prozent betragen kann, ist bei der nächsten Kürzung zum 1. Januar 2012 dann eine Kürzung der Einspeisetarife von bis zu 21 Prozent denkbar.

Ausweitung des Eigenverbrauchs

In der Frage des Vertrauensschutzes legten die Abgeordneten fest, dass für bereits in Planung befindliche Photovoltaik-Anlagen auf Ackerflächen eine längere Frist gelten soll. Sofern vor dem 25. März, dem Tag der ersten Lesung der Gesetzesvorlage im Bundestag, ein Bebauungsplan für die Solarparks vorlag, bekommen die Projektierer bis zum Jahresende Zeit, ihre Anlage anzuschließen und erhalten den bislang geltenden Einspeisetarif. Bei der Eigenverbrauch-Regelung für Solarstrom nahmen die Abgeordneten ebenfalls nochmals kleinere Änderungen vor. Nach dem Beschluss des Bundestages soll der Bonus für selbst verbrauchten Solarstrom von acht Cent pro Kilowattstunde erst ab 30 Prozent Eigenverbrauch gezahlt werden. Die Regelung gilt für Photovoltaik-Anlagen bis 500 Kilowatt. Bei selbst verbrauchten Strommengen bis 30 Prozent werde es einen Vorteil von 3,6 Cent je Kilowattstunde geben. In der EEG-Novelle 2012 wird der Bundestag die Eigenverbrauch-Regelung überprüfen. Maßstab dabei soll eine effektive Netzentlastung sein. (Sandra Enkhardt)

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