Umweltausschuss beschließt Änderungen

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Der Umweltausschuss hat in seiner heutigen Sitzung die von Union und FDP ausgehandelten Änderungen bei der Photovoltaik-Vergütung mehrheitlich beschlossen. Demnach soll die Solarförderung für Photovoltaik-Dachanlagen um 16 Prozent und für Freiflächen allgemein um 15 Prozent und auf Konversionsflächen um elf Prozent zum 1. Juli gesenkt werden. Auch die Änderungen beim Eigenverbrauch sowie der neue Zielkorridor seien in die Gesetzesvorlage aufgenommen worden. Photovoltaik-Anlagen auf Ackerflächen werden dagegen künftig aus der Förderung fallen. Energie- und Umweltpolitiker der Regierungsfraktionen hatten sich jüngst auf diesen Kompromiss verständigt.

Die Reaktionen aus Union und FDP auf die Einigung über eine zusätzliche Reduzierung der Solarförderung sind entsprechend positiv. „Gerade der umfangreiche Beratungsprozess der vergangenen Wochen hat gezeigt, dass die derzeitige Förderung so nicht weiterlaufen kann. Eine Absenkung der Förderung ist deshalb der richtige Weg“, erklärte der Thüringer Bundestagsabgeordnete, Christian Hirte (CDU). Es sei ein „tragbarer Kompromiss aus Interessen der Solarwirtschaft und der Verbraucher“, auf den sich Union und FDP verständigt hätten. Aus diesem Grund werden die Thüringer CDU-Abgeordneten in der entscheidenden Bundestagssitzung am Donnerstag auch für die Neuregelung der Photovoltaik-Förderung votieren, wie Hirte weiter erklärte.

Die Liberalen zeigen sich ebenfalls zufrieden mit dem Photovoltaik-Kompromiss. Es sei eine „zukunftsfähige Reform der Solarförderung“ erreicht worden, erklärte Michael Kauch, umweltpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion. „Union und FDP geben die Kostensenkungen für Solaranlagen an die Verbraucher weiter. Das ist fair“, sagte er nach der Sitzung des Umweltausschusses des Bundestags. Die FDP hätte gerade beim Vertrauensschutz und der Eigenverbrauch-Regelung wichtige Nachbesserungen durchsetzen können. Neuer Stichtag für Photovoltaik-Freiflächenanlagen soll nun der 25. März und nicht mehr der 1. Januar 2010 sein. In diesem Punkt wie bei der weiteren Förderung von Solarparks auf Ackerflächen hätten sich die Liberalen noch weit reichendere Zugeständnisse gewünscht. „Den Ausschluss von Ackerflächen aus der Förderung trägt die FDP als Teil des Kompromisses mit, auch wenn wir sie nicht gewollt haben. Im Gegenzug ist es uns gelungen, die Nutzung von Konversionsflächen auszuweiten und finanziell attraktiver zu machen“, erklärte Kauch.

Bundestag entscheidet am Donnerstag

Am Donnerstag wird der Bundestag in zweiter und dritter Lesung über die Gesetzesvorlage beraten. Die zusätzlichen Kürzungen der Photovoltaik-Einspeisevergütung könnten dann mit der Mehrheit der Abgeordneten von CDU, CSU und FDP beschlossen werden. Der Bundesrat wird Anfang Juni über die künftige Ausgestaltung der Solarförderung beraten. Er ist formell nicht zustimmungspflichtig, kann aber einen Vermittlungsausschuss einberufen. (Sandra Enkhardt)

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