FDP begrüßt Einigung

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Die FDP begrüßte den Kompromiss mit der Union bei der künftigen Ausgestaltung der Photovoltaik-Förderung. Gemeinsames Anliegen der Koalition sei es, die Stromverbraucher zu entlasten, nachdem die Preise für Solaranlagen im vergangenen Jahr drastisch gefallen seien. Die Liberalen hätten sich mit ihren drei Kernanliegen bei den Verhandlungen mit CDU und CSU durchsetzen könnten, erklärte der umweltpolitische Sprecher der FDP, Michael Kauch. Diese seien Vertrauenschutz für Investoren in Photovoltaik-Freiflächen- und Dachanlagen, der Erhalt der deutschen Solarindustrie durch eine Abmilderung der weiteren Degression zum Jahreswechsel sowie den Erhalt von genügend Flächen für Freilandanlagen.

Konkrete Beschlüsse der Koalition

Auf Initiative der FDP sei die Absenkung der Vergütung für Dachanlagen nochmals um einen Monat verschoben worden. Während Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) ursprünglich eine Kürzung von 15 Prozent zum 1. April wollte, gebe es nun eine Reduktion zum 1. Juli um 16 Prozent, so Kauch. Dies sei wichtig, um den Vertrauensschutz für die Käufer und Händler von Photovoltaik-Anlagen zu erhalten. Bei der Förderung von Freiflächenanlagen wird es wie geplant bei der Kürzung von 15 Prozent zum 1. Juli bleiben. Allerdings hat sich die FDP nach Aussage von Kauch mit einer Übergangsregelung für bereits begonnene Investitionen durchsetzen können. So seien Projekte, die zum 1.1.2010 bereits eine Baugenehmigung besaßen und bis zum Jahresende ans Netz gehen, weiterhin auf Ackerflächen zulässig sein und die momentan geltende Förderung erhalten. Zudem werde die Kürzung für Photovoltaik-Anlagen auf Konversionsflächen auf elf Prozent abgemildert. Darunter fielen Anlagen auf Mülldeponien, ehemaligen Militär- sowie Industrie- und Gewerbeflächen.

„Atmendes Fördermodell“

Die Koalitionsparteien hätten sich außerdem auf ein „atmendes Fördermodell“ verständigt. Damit sollten künftig Über- oder Unterförderungen vermieden werden, so Kauch weiter. Es bleibe bei der jährlich festgeschriebenen Degression von neun Prozent. Der Zielkorridor für den Photovoltaik-Zubau werde aber auf 3000 Megawatt pro Jahr angehoben. Bei einem Unterschreiten von 2500 Megawatt soll nach dem Willen von Union und FDP die Degression zum Jahresende in 500-Megawattschritten um jeweils 2,5 Prozent verringert werden. Sofern die neu installierte Photovoltaik-Leistung in die Marke von 3500 Megawatt übersteige, werde die Absenkung in 1000-Megawatt-Schritten um jeweils 2 Prozent höher ausfallen. 2012 sind es dann Kauch zufolge drei Prozentpunkte. Diese Differenzierung sei auf Initiative der der FDP vorgenommen worden, die nach den Kürzungen in diesem Jahr mehr Planungssicherheit für die Unternehmen schaffen wollte. Außerdem sei auf Betreiben der Liberalen der Beobachtungszeitraum für die Kapazitätsermittlung geändert worden. Nun soll sie anhand der Zubauzahlen in den Monaten Juni bis September 2010 ermittelt werden, wie der umweltpolitische Sprecher der FDP mitteilte.

Die Regelung zum Eigenverbrauch sei auch nochmals geändert worden. Nun soll es für Anlagenbetreiber, die ihren Solarstrom komplett selbst verbrauchen, einen Vorteil von acht Cent je Kilowattstunde geben. Die Eigenverbrauch-Regelung sei mit einer Kapazitätsgrenze von 800 Kilowatt versehen und bis zum 31. Dezember 2011 befristet worden. In der dann anstehenden EEG-Novelle werde es eine Anschlussregelung auf Grundlage des Erfahrungsberichtes geben, so Kauch. Mit dieser nochmaligen Änderung der Eigenverbrauch-Regelung würden Missbrauchsmöglichkeiten durch gewerbliche Nutzer vermindert.

Nicht ganz zufrieden sein können die Liberalen mit der Regelung der künftigen Förderung von Photovoltaik-Anlagen auf Ackerflächen. Sie seien auf Druck der Union von der Vergütung ausgenommen worden. Im Gegenzug werden nach Kauchs Angaben aber Flächen, die bis zum 1.1.2010 als Gewerbegebiet ausgewiesen wurden, neu in die Förderung aufgenommen. Zudem würden künftig auch rückgebaute Wohnbebauungen und nicht mehr genutzte Bahnflächen als Konversionsflächen anerkannt. Überdies solle auf einem Korridor rund um Bundesfernstraßen und Schienenwegen zukünftig die Förderung von Freiflächenanlagen möglich sein, so Kauch weiter. (Sandra Enkhardt)

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