Thüringen will nur neun Prozent weniger

Teilen

Das Thüringer Kabinett hat entscheidende Änderungen in der Gesetzesvorlage des Bundesumweltministeriums zur Photovoltaik-Förderung gefordert. Sie wollen lediglich eine einmalige Absenkung bei Dach- und Freiflächenanlagen von neun Prozent. Diese sollte jeweils erst zum 1. Juli erfolgen. Bei der künftigen Vergütung für Photovoltaik-Anlagen auf Ackerflächen fordert das Thüringer Kabinett aber wie Bundesumweltminister Norbert Röttgen eine zusätzliche Kürzung um 25 Prozent. Eine aktuelle Studie des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme (ISE) lieferte dem Thüringer Kabinett unter Führung von Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) und dem Wirtschaftsminister Matthias Machnig (SPD) Argumentationshilfen.

Das Bundesumweltministerium habe bei seinen Kürzungsvorschlägen viel zu geringe Erzeugungskosten für Solarstrom zugrunde gelegt, sagt der Autor der Studie Gerhard Stryi-Hipp der photovoltaik. Das Umweltministerium begründet die außerordentliche Absenkung mit einem unerwartet starken Preisverfall bei den Solarmodulen. „Es ist aber falsch, von den Marktpreisen auszugehen“, sagt der Leiter des Bereichs Energiepolitik am Fraunhofer-ISE. Denn der Mangel an Modulen vor zwei Jahren und das jetzige Überangebot würden die Tendenz verzerren. „Für eine Prognose ist nicht entscheidend, wie stark der Preis gefallen ist. Sie muss sich an den Kosten für die Herstellung der Module orientieren.“

ISE empfiehlt Kürzung zwischen sechs und zehn Prozent

Wenn diese zu niedrig angesetzt sind, könnten nur noch die asiatische Hersteller mithalten, unter anderem weil sie Zugang zu billigem Kapital hätten und dieses einsetzen würden, um Marktanteile zu gewinnen. „Es muss deshalb in Erwägung gezogen werden, dass chinesische Hersteller die Strategie verfolgen, mit vorübergehend sehr günstigen Preisen die europäische Konkurrenz zu verdrängen. Dabei ist nicht auszuschließen, dass nach einer Marktbereinigung die Preise wieder angehoben bzw. langsamer als erwartet abgesenkt werden, wie es 2005 und 2006 zu Zeiten des Modulmangels der Fall war,“ heißt es in der ISE-Studie. Sie geht von einem langsameren Preisverfall aus und kommt aufgrund wissenschaftlicher Berechnungen nach dem sogenannten Preis-Lernkurven-Modell auf einen Anlagenpreis von 3098 EUR/ kWp für Anlagen bis 30 Kilowatt für das Jahr 2010. Dieser Wert liegt etwa ein Drittel höher als der vom Bundesumweltministerium kalkulierte Preis. Die Studie kommt zu dem Schluss: „Auf Basis der durchgeführten Berechnungen wäre eine einmalige zusätzliche Absenkung der Photovoltaik-Einspeisevergütung im Jahr 2010 in Höhe von ca. 6 Prozent für Anlagen bis 30 kWp und ca. 10% für Anlagen bis 100 kWp angemessen.“ Eine solche Absenkung würde  den deutschen Unternehmen die Chance geben, kostendeckend zu produzieren. Bei größeren Photovoltaik-Anlagen liefert die Studie keine Aussagen darüber, wie hoch dort die einmalige zusätzliche Absenkung sein sollte. Es fehle ein repräsentativer Preisindex als Grundlage für die Berechnungen. „ Naheliegend wäre eine zusätzliche Reduktion von ebenfalls 10%, die aber nicht belegt werden kann“, so die Studie. (William Vorsatz/Sandra Enkhardt)

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Teilen

Ähnlicher Inhalt

An anderer Stelle auf pv magazine...

Schreibe einen Kommentar

Bitte beachten Sie unsere Kommentarrichtlinien.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.

Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.

Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.