CSU will „Vorschaltgesetz“ für Photovoltaik

Teilen

Die CSU-Landesgruppe hat auf ihrem Treffen in Wildbad Kreuth ein Energiepapier verabschiedet. Darin enthalten ist die Forderung „die erneuerbaren Energien zielorientiert, technologieoffen, landschaftsschonend und marktorientiert“ weiter auszubauen. Ein wesentlicher Teil des Energiekonzepts dreht sich auch um die Photovoltaik.
Die Partei fordert eine zusätzliche Absenkung der Photovoltaik-Einspeisevergütung. Mit einem „einmaligen Abschlag“ solle die Förderung an die Entwicklung angepasst werden. Die Höhe der erforderlichen Absenkung werde „ökonomisch seriös unter Berücksichtigung von Verbraucher-, Branchen-, und Standortinteressen evaluiert“. Ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen solle zudem eine kurzfristige Übersicht über die tatsächlichen Margen entlang der gesamten Photovoltaik-Wertschöpfungskette ermitteln.

„Vorschaltgesetz“ schnell erlassen

Baldmöglichst sollte ein „Vorschaltgesetz“ in Kraft treten, in dem die Förderung für die danach genehmigten Anlagen festlegen soll. Im Rahmen der anschließenden EEG-Novellierung solle ein Vergütungsmodell geprüft werden, das sich am Marktwachstum orientiert.
In diesem Gesetz sollte auch eine Neuverteilung der Gewerbesteuereinnahmen analog zu Windparks verankert werden, heißt es in dem Papier weiter. Damit könnte die Diskussion über das Gewerbesteuersplitting wieder in Gang kommen. Anfang Dezember war die SPD noch mit einem entsprechenden Änderungsantrag zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz gescheitert. Bereits damals ging es darum, die Aufteilung der Einnahmen zwischen Firmen- und Standortgemeinden im Verhältnis 30 zu 70 durchzusetzen. Auf diese Weise ist seit 2008 auch das Gewerbesteuersplittings bei Windparks geregelt. Standortgemeinden von Photovoltaik-Anlagen erhalten bislang keinen Anteil, wenn nicht Ausnahmeregelungen vereinbart worden.

Umdenken bei der Bundesregierung

Damit könnte die gerechtere Aufteilung der Gewerbesteuer in der nächsten Koalitionsrunde erörtert werden, wie der Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Andreas Scheuer (CSU), mitteilte. Viele Bürgermeister in den ländlichen Regionen Bayerns hatten zuvor ihren Unmut über die bisherige Regelung geäußert. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte das schriftlich dargelegte Ansinnen kurz vor Weihnachten noch abgelehnt. Anders als bei Windkraftanlagen sei bei Solarparks nicht grundsätzlich von einer Belastung der Standortgemeinde auszugehen und daher bleibe es bei der derzeitigen Gesetzeslage, hieß es in einem Schreiben an den Passauer Landrat Franz Meyer (CSU). Nun hat bei Bundesregierung aber anscheinend ein Umdenken eingesetzt. Neben der CSU sieht auch die FDP Handlungsbedarf in dieser Frage.

„Runter vom Acker, rauf auf`s Dach“

Wie bereits zuvor bekannt geworden war, räumt die CSU Dachanlagen Priorität bei der Nutzung der Photovoltaik. Als Maxime gelte: „Runter vom Acker, rauf auf’s Dach!“ Für den Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen fordert die Partei eine „sorgfältige Abwägung zum Landschaftsbild und –verbrauch“, heißt es in dem Beschluss der Landesgruppe. Eine Konkurrenzsituation mit landwirtschaftlichen Nutzflächen müsse vermieden werden. Dazu will die CSU die baurechtlichen Voraussetzungen und Flächenvorgaben entsprechend anpassen. Photovoltaik-Parks sollten künftig nur noch auf erheblich vorbelasteten Flächen erlaubt werden. Zudem will die CSU einen „möglichst zeitnahen Vorrang des Eigenverbrauchs“ durchsetzen. (Sandra Enkhardt)

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Popular content

Frankreich senkt Einspeisetarife für Photovoltaik-Anlagen bis zu 500 Kilowatt weiter ab
25 Juli 2024 Mit der Anwendung des Notfalldegressionskoeffizienten verzeichnen die Fördersätze in den Segmenten bis 500 Kilowatt im dritten Quartal einen weiteren...