Geld für die eigenen Brötchen

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Wer sich gerade erst für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage entschieden hat, der hat die Qual der Wahl: höhere Einspeisevergütung oder Eigenverbrauchsbonus? Die höhere Einspeisevergütung von 46,75 Cent pro Kilowattstunde (kWh) gibt es noch in diesem Jahr, den Eigenverbrauchsbonus von 25,01 Cent erst ab dem nächsten. Dafür sinkt dann die Einspeisevergütung auf 43,01 Cent pro kWh. Dabei ist der Eigenverbrauchsbonus durchaus attraktiv und lohnt sich schon beim durchschnittlichen Strompreis von derzeit etwa 20 Cent pro kWh, Tendenz steigend.

Die Frage ist allerdings, wie die Regelung zum Eigenverbrauch in der Praxis funktionieren wird; die Besteuerung ist derzeit ebenso unklar wie die Frage, wie der Eigenverbrauch gemessen und nachgewiesen werden soll.

Antworten zum Thema Steuern finden sich nirgends. Kein Solarfachberater, Steuerberater oder Verbandsexperte kennt momentan eine endgültige Lösung. Auch das Bundesumweltministerium sucht noch einen Weg aus der steuerrechtlichen Grauzone, in die es sich manövriert hat. Doch ohne eine Klärung dieser steuerrechtlichen Fragen scheint es für die meisten potenziellen neuen PV-Anlagenbesitzer völlig uninteressant zu sein, bis 2009 mit dem Bau der Anlage zu warten, um in den Genuss der Förderung von selbst verbrauchtem Solarstrom zu kommen. Auch die meisten Solarinstallateure raten davon ab, auf die neue Eigenverbrauchsförderung zu setzen: Wegen zu vieler Unbekannter im novellierten EEG sei eine Kalkulation für Anlagenbesitzer unmöglich. Außerdem sehen Rechtsexperten durch unscharfe Formulierungen im Gesetzestext noch ganz andere Problemwolken bei der Eigenverbrauchsförderung am Horizont heranziehen. Trotz dieser vielen Unbekannten ist die Passage zur Eigenverbrauchsförderung in § 33 (2) still und leise ins Gesetz gekommen – im Windschatten der Diskussion über die höhere jährliche Degression. Kontroversen und Debatten blieben aus. Bekannte Energiepolitiker wie der SPD-Bundestagsabgeordnete Hermann Scheer freuen sich über die neue Regelung: „Eine Stärkung des Eigenverbrauchs war schon lange ein Wunsch, denn bisher war ja jeder benachteiligt, der autark versucht, sich mit regenerativen Strom zu versorgen.“

Für Privatleute uninteressant?

Thomas Fahrenberger, der seit Juli eine kleine PV-Anlage in Recklinghausen betreibt, kann allerdings keinen Vorteil in dieser Eigenverbrauchsförderung erkennen. „Ich finde diese Regelungen für Privatleute eher uninteressant. Leider geht aus dem Gesetzestext nicht hervor, ob man weiterhin Strom ins Netz des EVU einspeisen darf und dafür weiterhin den höheren Betrag bekommt“, wundert sich Fahrenberger. „Denn gerade unter der Woche, wenn man auf der Arbeit ist und mittags die Energieerzeugung auf Hochtouren läuft, wird man selbst nicht viel Strom verbrauchen.“

Mit seinen Zweifeln an dem Wortlaut des Paragrafen ist Fahrenberger in guter Gesellschaft. Rechtsexperte Rainer Doemen vom Solarstromforum sieht einen handwerklichen Fehler im Gesetzeswortlaut. Seiner Ansicht nach passen die Gesetzesbegründung und der Gesetzestext nicht zueinander: „Jemand, der nur 0,01 Prozent vom Strom privat verbraucht, kriegt keine 43,01 Cent pro Kilowattstunde, egal ob er einspeist oder selbst verbraucht. Statt dessen bekommt er für alles nur 25,01 Cent“, interpretiert Doemen den Paragrafen. „Und das soll er auch noch dem Netzbetreiber nachweisen.“ Doemen befürchtet nun, „dass spitzfindige Energieversorger erst mal mit dieser Auslegung versuchen werden, Unsicherheit zu stiften.“ Volker Oschmann vom Referat „Recht der Erneuerbaren Energien“ des Bundesumweltministeriums (BMU) kann diese juristischen Zweifel nicht verstehen: „Der Gesetzeswortlaut ist eindeutig. Außerdem führt auch die Gesetzesbegründung zum richtigen Ergebnis.“ Tatsächlich findet sich in dem Text, der das neue EEG begleitet (BT-Drucksache 16/8148) eine Passage, in der die Rede davon ist, einen „Anreiz für die Eigennutzung“ zu schaffen. Das wäre bei einer Reduzierung der gesamten Vergütung auf 25,01 Cent jedoch absurd.

Doch damit ist für Rainer Doemen juristisch nicht alles in trockenen Tüchern: „Zunächst ist jeder Richter gehalten, das Gesetz zu lesen. Wenn er dann Schwierigkeiten in der Auslegung hat, greift er zur Begründung zurück. Doch was ist, wenn der Richter davon ausgeht, dass jetzt erstmals Photovoltaik-Insellösungen gefördert werden sollen?“, fragt sich Doemen. Volker Oschmann geht davon aus, dass spätestens die EEG-Clearingstelle Rechtssicherheit schaffen wird. „Es ist normal, dass im Nachhinein Auslegungsfragen auftauchen. Bei so einem umfangreichen Gesetz rühren nun mal viele Köche im Brei, da kann es zu solchen Formulierungen kommen“, meint Oschmann. Kaum Streit zu diesem Thema erwartet der Leiter der EEG-Clearingstelle Sebastian Lovens. Doch auch er gibt zu: „Der Paragraf ist unglücklich formuliert.“ Um Missverständnisse zu vermeiden, hätte seiner Ansicht nach der Gesetzgeber im zweiten Absatz das Wort „soweit“ anstelle von „wenn“ verwenden sollen – was jetzt auch geschieht: Im Bundesgesetzblatt findet sich die Regelung mit dem Wort „soweit“. Demnach würde der Solarstrom, der nicht selbst verbraucht wird, doch mit 43,01 Cent vergütet.

Schlecht für Altanlagenbesitzer

Unklar ist vielen Nutzern der Photovoltaik-Internetforen ebenfalls, ob es eine Übergangsregelung für Altanlagenbesitzer gibt. Immerhin ist hier der Gesetzestext in Paragraf 20 eindeutig: „Die Vergütungen und Boni nach §§ 23 bis 33 gelten unbeschadet des § 66 nur für Anlagen, die im Jahr 2009 in Betrieb genommen wurden.“ Das wird auch in den Übergangsbestimmungen des § 66 bestätigt: Für alle PV-Anlagenbesitzer, die vor 2009 einspeisen, gibt es keine Eigenverbrauchsförderung.

Aber auch ab 2009 empfiehlt sich ein Blick auf die Zahlen. „Die Idee an sich ist gut, aber in dieser Größenordnung lohnt sich das nicht für private Haushalte. Und für das Gewerbe ist der Eigennutzerbonus auch nicht interessant, da nur Anlagen bis 30 Kilowattpeak gefördert werden“, findet André Steffens, Solarberater der Firma WI Solar GmbH. Die technische Seite sei dagegen unproblematisch. „Es muss wohl noch ein Zähler für den Eigenverbrauch zwischengeschaltet werden, das dürfte für wenige hundert Euro zu machen sein“, sagt Steffens. Unter Umständen nicht die einzige Investition, denn statt der Einspeisung ist auch die Speicherung des Überschusses denkbar. Steffens: „Kaum jemand wird in der Lage sein, zu Spitzenzeiten im Sommer den ganzen erzeugten Solarstrom zu verbrauchen, daher werden Entwickler an kostengünstigen Batteriesystemen arbeiten.“ Die Firma SMA Solar Technology AG bietet seit vergangenem Jahr mit dem Sunny Backup Set eine kleine Batterie mit einer Speicherkapazität von bis zu 3,4 Kilowattstunden an. Für ein Modell der S-Klasse muss der Anlagenbesitzer mindestens 4.500 Euro hinblättern. „Durch den neuen EEG-Passus erwarten wir mittelfristig eine deutlich stärkere Beachtung der Thematik am deutschen Markt“, sagt SMA-Pressesprecherin Anja Jasper. „Eine wirtschaftliche Lösung zur Speicherung des überschüssigen Solarstroms ist aber bei den aktuellen Strompreisen noch Zukunftsmusik.“ André Steffens sieht wegen der fehlenden Rentabilität des Eigennutzerbonus keine Kundenanfragen auf sich zukommen. „Es sind viel zu viele Fragezeichen dabei, das ist bei den jetzigen Strompreisen von 18 Cent nur was für Idealisten. Interessant wird das vielleicht bei steigenden Strompreisen ab 2010 oder 2011.“ Der Consultant bietet auf seiner Homepage ein umfangreiches Kalkulationsprogramm an, mit dem sich auch schon Erträge ab 2009 errechnen lassen – allerdings ohne Eigenverbrauchsförderung.

Genau kalkulieren

Solarberater Martin Schertz aus Saarbrücken sieht erst bei „einem Strompreis von 35 Cent Potenzial für selbst genutzten Solarstrom“. Er ist der Ansicht, dass sich nur die wenigsten Installateure jetzt damit beschäftigen. „Momentan wollen alle noch in diesem Sommer mit ihrer Anlage aufs Dach, da ist die Zeit so knapp wie die Module“, sagt Schertz. „Im düsteren November werde ich den Eigennutzerbonus mal genauer kalkulieren.“

So viel Skepsis kann Sebastian Faßbender vom Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) nicht verstehen. „Da die selbst genutzten Kilowattstunden vom eigenen Dach den Bezug von teurem Haushaltsstrom – zirka 20 Cent je Kilowattstunde – in gleicher Menge ersetzen, bleibt dem Anlagenbetreiber ein kleiner Bonus von ungefähr zwei Cent, der mit steigenden Preisen für konventionellen Strom weiter wächst.“ Denn addiert man zu den 25 Cent Eigenverbrauchsvergütung den derzeitigen Marktpreis von 20 Cent je Kilowattstunde – laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) der durchschnittliche Strompreis – kommt auf der Habenseite mit 45 Cent mehr als die 43,01 Cent Einspeisevergütung heraus (siehe Kasten Modellrechnung).

Interessant für Barzahler

Bei der Firma Wirsol GmbH ist daher die Skepsis nicht so groß. „Bei Kunden, die ihre Anlage bar zahlen, ist dieses neue Modell interessant, da in der Kalkulation die interne Stromersparnis eingerechnet werden kann“, erklärt Wirsol-Marketingleiter Jochen Weick. Er rechnet ab Oktober mit ersten Anfragen, sieht aber noch einige ungeklärte Details: „Bei finanzierten Anlagen werden wir die Reaktion der Banken abwarten müssen. Das Sparpotenzial lässt sich bilanztechnisch nicht so gut einrechnen wie beim klassischen Modell. Auch die steuerlichen Vorteile des alten Modells sind für viele Kunden das entscheidende Argument. Diese müssen mindestens gleichwertig bleiben.“

Der Allgäuer Landwirt Martin Wechsel überlegt, ob es für ihn wirklich von Vorteil ist, bis zum nächsten Jahr zu warten. Grundsätzlich ist die neue Förderung für ihn interessant: „Ich verbrauche in meinem Betrieb rund 20.000 Kilowattstunden Strom im Jahr, mit erhöhtem Stromverbrauch in den Sommermonaten“, sagt Wechsel. „Sollte ich etwa 40 Prozent dieses Strombedarfs durch Eigenproduktion ersetzen können, scheint mir dies eine lukrative Alternative.“ Daher möchte er auf den Dächern seiner Milchkuhställe eine 21-Kilowatt-PV-Anlage errichten. „Ob ich die Anlage letztendlich 2009 in Betrieb nehme, hängt noch von der steuerlichen Sicht ab. Dazu gibt es noch ein paar Dinge zu klären“, erläutert Wechsel. Hilfe seitens seines Elektroinstallationsbetriebes kann Martin Wechsel dabei nicht erwarten. Zu frisch ist die Materie, die meisten Installateure sind daher über die Chancen der Eigenverbrauchsförderung gar nicht oder nur schlecht im Bilde.

Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) sieht für die steuerliche Regelung keine Probleme. Nach Ansicht von Präsident Jan Kai Dobelmann „müssen für den Eigenverbrauch die ganz normalen Steuerregeln greifen.“ Eine Verschlechterung erwartet die DGS genauso wenig wie der andere große Branchenverband BSW. „Der Eigennutzerbonus ist eine komplexe Materie, und das Thema Mehrwertsteuer ist momentan noch strittig“, sagt Sebastian Faßbender vom BSW.

Doch an diesem seidenen Faden hängt im Fall des Landwirts Martin Wechsel die Entscheidung pro oder contra Eigennutzerbonus. „Ich frage mich, welcher Preis je Kilowattstunde beim Eigenverbrauch verrechnet wird. Der Knackpunkt ist, dass ich in meinem Betrieb die Vorsteuer nicht vom Finanzamt ziehen kann.“ Der Besuch beim Steuerberater hat ihm bisher auch keine Klarheit verschafft. Dieser vertröstete ihn auf einen späteren Termin mit dem Hinweis, sich selbst noch in die komplexe steuerrechtliche Materie der Eigenverbrauchsförderung einarbeiten zu müssen. Kein Wunder – selbst das Bundesumweltministerium kennt die Lösung noch nicht. „Wir sitzen in einem Forschungsteam mit ausgewiesenen Steuerexperten zusammen und suchen eine konstruktive Lösung“, sagt BMU-Steuerrechtsexperte Guido Wustlich.

Streit um die Steuern

Bisher war die Thematik klar: Der Solaranlagenbetreiber bekommt die Einspeisevergütung mit Mehrwertsteuer vom Netzbetreiber und führt diese monatlich an das Finanzamt ab. Dafür kann er beim Kauf der Anlage die Mehrwertsteuer abziehen – wie jeder Unternehmer. Doch mit dem Verbrauch des eigenen Stroms ist die Situation anders: „Ich bekomme Geld von einem Dritten ohne eine vorhandene Gegenleistung meinerseits. So etwas gab es im Steuerrecht bisher nicht“, erklärt Steuerexperte Rainer Doemen. „Die Umsatzsteuer kennt zwar einen Wertverzehr, zum Beispiel beim privat genutzten Pkw, der zu einer Korrektur der Vorsteuer führt. Aber jetzt bekomme ich für diese Nutzung von einem Dritten auch noch Geld. Der Bäcker bekommt ja auch nicht von Ihnen direkt Geld für die Brötchen, die er selber isst.“

Eine weitere Voraussetzung für die Anwendung der Mehrwertsteuer ist, dass der Dritte ein eigenes wirtschaftliches Interesse hat. Aber das ist nicht der Fall: Bei der öffentlichen Anhörung zum Regierungsentwurf kam im Mai extreme Kritik vom BDEW am Eigennutzerbonus.

Nach Ansicht des Verbandes muss der Eigennutzerbonus gestrichen werden. Die Energieerzeuger sind der Meinung, dass ein Selbstverbrauch des Solarstroms dazu führt, dass der Strom nicht mehr an den Netzbetreiber verkauft werden darf, und berufen sich dabei auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 28. März 2007, AZ: VIII ZR 42/06). In dem Urteil des Bundesgerichtshofs ging es um die Höhe der Einspeisevergütung bei einer Biogasanlage. In dem Rechtsstreit gab der BGH dem Netzbetreiber recht, dass er die Höhe der Vergütung um den Betrag kürzen dürfe, der auf dem Weg ins Netz durch Umspannung verloren ging. Welcher Zusammenhang sich daraus für den Eigennutzerbonus ergibt, ist unklar, da es hier um eine andere juristische Frage ging. Für den BDEW ist beim Eigenverbrauchsbonus der Punkt problematisch, dass Netzbetreiber und Energieversorger nicht unbedingt identisch sind. Verbraucher sind bei der Wahl des eigenen Stromlieferanten völlig frei, Strom einspeisen können sie aber nur beim lokalen Netzbetreiber. Zu einer aktuellen Stellungnahme zum

Modell mit Eigenverbrauch bei stabilem Strompreis
Start Januar 2009200920102011201220132014
Jahresertrag in kWh30.03129.73029.43029.13028.82928.529
Eigenverbrauch (30%) in kWh9.009,308.9198.8298.7398.6498.559
EV-Vergütung2.253,23€2.230,64€2.208,13€2.185,62€2.163,04€2.140,53€
Einspeisevergütung9.041,43€8.950,81€8.860,49€8.770,17€8.679,55€8.589,23€
Stromersparnis (Preis 16 Cent)1.441,49€1.427,04€1.412,64€1.398,24€1.383,79€1.369,39€
Ertrag12.736,15€12.608,49€12.481,26€12.354,03€12.226,38€12.099,15€
Modell mit Eigenverbrauch bei 5% jährlicher Strompreissteigerung
Start Januar 2009200920102011201220132014
Jahresertrag in kWh30.03129.73029.43029.13028.82928.529
Eigenverbrauch (30%) in kWh9.009,308.9198.8298.7398.6498.559
EV-Vergütung2.253,23€2.230,64€2.208,13€2.185,62€2.163,04€2.140,53€
Einspeisevergütung9.041,43€8.950,81€8.860,49€8.770,17€8.679,55€8.589,23€
Stromersparnis (Anfangspreis 16 Cent, Steigerung 5%/a)1.441,49€1.516,23€1.589,22€1.660,41€1.643,25€1.711,74€
Ertrag12.736,15€12.697,68€12.657,84€12.616,20€12.485,84€12.441,50€
Modell ohne Eigenverbrauch
Start Januar 2009200920102011201220132014
Jahresertrag in kWh30.03129.73029.43029.13028.82928.529
Einspeisevergütung12.916,33€12.786,87€12.657,84€12.528,81€12.399,35€12.270,32€
Ertrag12.916,33€12.786,87€12.657,84€12.528,81€12.399,35€12.270,32€
Modell ohne Eigenverbrauch mit bisheriger Einspeisevergütung (46,75 Cent/kWh)
Start Oktober 2008200920102011201220132014
Jahresertrag in kWh30.03129.73029.43029.13028.82928.529
Einspeisevergütung14.039,49€13.898,78€13.758,53€13.618,28€13.477,56€13.337,31€
Ertrag14.039,49€13.898,78€13.758,53€13.618,28€13.477,56€13.337,31€
Basis der Kalkulation ist eine Dachanlage mit 29,24 kWp in Sachsen-Anhalt (Sonneneinstrahlung 1.160 kWh/m2 im Jahr). Für die Module wurde das Modell Solarfun SF 160-24 gewählt mit einem Verschleiß von 1%/a. Dachneigung 40 Grad, keine Verschattung.
Wer eine Solaranlage plant, muss individuell berechnen, ob sich der Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Solarstrom lohnt – oder ob die Anlage vielleicht besser noch 2008 in Betrieb geht.

Eigennutzerbonus war der BDEW derzeit nicht bereit.

Für Rainer Doemen besteht für den Fall, dass nur ein kleiner Anteil des Stroms selbst verbraucht wird, ein möglicher Ansatz in der Besteuerung als „unentgeltliche Wertabgabe“, für die es in der EU eine gemeinsame Mehrwertsteuer-Richtlinie gibt. „Hier könnte man etwas konstruieren. Eine Entnahme aus dem Unternehmen für den privaten Verbrauch führt dann zu einer

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Die neue Eigenverbrauchsförderung

§ 33 Solare Strahlungsenergie an oder auf Gebäuden(1) Für Strom aus Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die ausschließlich an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind, beträgt die Vergütung1. bis einschließlich einer Leistung von 30 Kilowatt 43,01 Cent pro Kilowattstunde,2. bis einschließlich einer Leistung von 100 Kilowatt 40,91 Cent pro Kilowattstunde,3. bis einschließlich einer Leistung von 1 Megawatt 39,58 Cent pro Kilowattstunde und4. ab einer Leistung von über 1 Megawatt 33,0 Cent pro Kilowattstunde.(2) Die Vergütungen verringern sich für Strom aus Anlagen nach Absatz 1 Nr. 1 bis einschließlich einer installierten Leistung von 30 Kilowatt auf 25,01 Cent pro Kilowattstunde, wenn die Anlagenbetreiberin, der Anlagentreiber oder Dritte den Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage selbst verbrauchen und dies nachweisen.(3) Gebäude sind selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und vorrangig dazu bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.

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