Erneuerbare werden Pflicht

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Geht es nach Thomas Krupke, ist das Rennen längst gelaufen: „Italien ist der Markt der Zukunft“, konstatierte der Solon-Chef beim Italien-Forum der Intersolar in München. Entsprechend rüsten die Berliner auf: Das Unternehmen will bis Ende des Jahres zum größten Modulhersteller des Landes aufsteigen. Dazu weiten die Firma die Produktionskapazität durch den Bau einer neuen Fabrik von 30 auf 150 Megawatt aus.

Um für alle seine Fabriken den Siliziumnachschub zu sichern, hat der Modulhersteller 19,5 Prozent am italienischen Start-up-Unternehmen Estelux erworben. Die Firma will im norditalienischen Ferrara ab 2010 jährlich 4.000 Tonnen des wertvollen Rohstoffes herstellen. Auch andere deutsche Unternehmen wollen ihr Engagement in Italien ausbauen. So kündigte beispielsweise Juwi Solar an, aufgrund der Fülle an Projekten neue Dependancen in Verona und Bari zu eröffnen.

Zubau steigt rasant

Die Photovoltaik hielt in Italien bisher einen Dornröschenschlaf trotz ausgezeichneter Einstrahlungswerte. Gerade im Süden des Landes erreicht die jährliche Sonneneinstrahlung Niveaus von 1.400 bis 1.800 Kilowattstunden pro Quadratmeter. Vor rund einem Jahr ist das Land endlich erwacht. Jetzt entwickelt sich der Markt mit spürbarer Dynamik. Mitte April vermeldete die für Auszahlung der Einspeisevergütung zuständige Behörde „Gestore dei Servizi Elettrici“ (GSE) das Erreichen der 100-Megawatt-Marke bei rund 10.000 installierten Anlagen.

Damit nicht genug: Für die kommenden Monate rechnet Michele Panella, Leiter des Kontaktcenters der GSE, mit einem Ansturm von Anträgen im Umfang von rund fünf Megawatt pro Monat. Und für das kommende Jahr hat er den erwarteten Input gleich um den Faktor Drei hoch gestuft: auf rund 15 Megawatt pro Monat. Wie in Deutschland liegt in Italien der Schwerpunkt des Zubaus auf Aufdachanlagen mit weniger als 50 Kilowatt.

Als Initialzündung der dynamischen Entwicklung gilt das Einspeisegesetz Conto Energia vom 19. Februar 2007. Mit dem Gesetzeswerk hat die italienische Regierung eine lukrative Förderung für Photovoltaik-Anlagen geschaffen. Das Conto Energia setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: die Basisförderung und die Erträge durch den Stromverkauf.

Die Vergütung durch die Basisförderung hängt ab von der Größe und Art der Anlage ab. Je größer eine Anlage ist, desto geringer ist die Vergütung. Das Entgelt hängt zudem noch von der Bauweise ab. Ein Kraftwerk auf der Freifläche wird weniger gefördert als eine nachträglich auf dem Dach gebaute oder eine ins Dach integrierte Lösung.

Grundsätzlich zahlt der italienische Staat die Basisförderung über 20 Jahre lang. Ein Inflationsausgleich findet nicht statt. Je nach Jahr der Inbetriebnahme des Systems reduziert sich der Anfangstarif um jeweils zwei Prozent pro Jahr.

Unter Umständen kann die Prämie um bis zu 30 Prozent aufgestockt werden: bei Kleinanlagen mit hohem Eigenverbrauch, bei öffentlichen Gebäuden, bei Anlagen der Landwirtschaft und bei Verbesse rung der Energieeffizienz von Gebäuden.Neben der Basisförderung können Besitzer einer Photovoltaik-Anlage in Italien noch eine zweite Komponente des Conto Energia geltend machen: die Erträge durch den Stromverkauf. Hierbei gibt es unterschiedliche Abrechnungsarten, das Net Metering (scambio sul posto) und die Einspeisung ins Netz (cessione in rete). Beim Net Metering wird der produzierte Solarstrom mit der aus dem Netz bezogenen Energie verrechnet. Die Förderung hängt also vom Strompreis ab. Durch ein neues Gesetz (24/12/2007 n.244) ist die Möglichkeit des Net Meterings für Anlagen bis 200 Kilowatt heraufgesetzt worden. Bislang lag die Obergrenze bei 20 Kilowatt.

Das Vergütungskonzept ist für den Betreiber äußerst lukrativ. So erhält beispielsweise der Besitzer einer gebäudeintegrierten Zwei-Kilowatt-Anlage beim Net Metering 68 Cent pro Kilowattstunde.

Regionale Eigenbrötlerei

In punkto Einspeisevergütung hat der italienische Staat ein konkurrenzfähiges Produkt im Vergleich zu anderen Staaten auf den Markt gebracht. Beim Genehmigungsverfahren hinkt Italien aber noch hinterher. Zwar hat die Regierung nationale Leitlinien entworfen, doch eine zwingende Ausführung steht noch aus. „Es herrscht eine Divergenz zwischen den Vorgaben auf nationaler Ebene und der Umsetzung in den Regionen“, sagt Svenja Bartels, Rechtsanwältin von Rödl & Partner. Noch immer habe jede Region eigene Verfahrensregeln und eine unterschiedliche Reihenfolge der Prüfung.

Ein erster Schritt nach vorne war die Autorizzazione Unica (AU), die einheitliche Genehmigung. Sie ist allerdings nicht in allen Regionen eingeführt.Quelle: Italienisches Institut für Außenhandel, Eigene RechercheQuelle: Rödl & Partner, eigene Recherche Sizilien verzichtet beispielsweise noch auf die nationale Richtlinie. Weitere wichtige Genehmigungen sind die Baubeginnsanzeige DIA (Testo Unico Edilizia) und die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), das so genannte Screening. Die UVP ist in Italien sehr wichtig, da weite Teile des Landes Landschaftsschutzgebiete vorweisen. In der Region Piemont sind knapp 53 Prozent der Gesamtfläche geschützt.

Leistung integriertInbetriebnahme FreiflächeNachträglich installiertIm Gebäude integriert
[kW][€/kWh][€/kWh][€/kWh]
1 – 3bis 31 .12. 20080,400,440,49
bis 31 .12. 20090,3920,4310,48
bis 31 .12. 20100,384
3 – 20bis 31 .12. 20080,380,420,46
bis 31 .12. 20090,3720,4120,451
bis 31 .12. 20100,3640,4040,442
> 20bis 31 .12. 20080,360,400,44
bis 31 .12. 20090,3530,3920,431
bis 31 .12. 20100,3460,3840,422
Conto Energia, Komponente 1, Basisförderung

Conto Energia, Komponente 2, Erträge durch Stromverkauf

Net MeteringErträge durch Stromverkauf
Anlagen bis 200 kWAlle Anlagen
Privat: 0,18 €/kWhJahresproduktionMindestpreis/kWh (2008)
Unternehmen: 0,09 €/kWh< 500.000 kWh0,095 €/kWh
500.000 – 1.000.000 kWh0,08 €/kWh
1.000.000 – 2.000.000 kWh0,07 €/kWh

Mit geringen Barrieren haben Anlagenbauer in der Region Apulien im Süden Italiens zu rechnen. Betreiber benötigen dort für Anlagen unter einem Megawatt lediglich die Baubeginnsanzeige DIA. Bei größeren Anlagen wird die Autorizzazione Unica verlangt. „Eine Umweltverträglichkeitsprüfung verlangt die Region Apulien erst ab einer Größe von 15 Megawatt“, sagt Svenja Bartels. Sie arbeitet für Kanzlei Rödl & Partner, die Unternehmen in internationalen Steuer- und Rechtsfragen berät.

Kommendes Jahr könnte ein neues Gesetz der Photovoltaik in Italien zusätzlichen Auftrieb geben. Ab 1. Januar 2009 müssen private Häuslebauer Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie vorweisen, die mindestens ein Kilowatt leisten. Bei industriellen oder kommerziellen Neubauten über 100 Quadratmeter Nutzfläche gibt es ohne eine solche Anlage ebenfalls keine Baugenehmigung.

Staat nicht konsequent

Bei Genehmigung und Netzanschluss machten die italienischen Stromversorger in der Vergangenheit oft Schwierigkeiten. „Gemäß des Haushaltsgesetzes 2008 müssen EE-Anlagen jetzt vorrangig ans Netz angeschlossen werden“, sagt Rechtsanwältin Bartels. „Die Kosten für den Netzausbau liegen beim Netzbetreiber“.

Diese Regelung stellt einen ersten Schritt für eine schnellere Netzanbindung dar. Doch der Staat lässt bislang die letzte Konsequenz vermissen: „Es fehlen noch Ausführungsdekrete und Strafen“, erläu

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Grüne Zertifikate

Ein Instrument zur Förderung der regenerativen Energien stellen in Italien die so genannten Grünen Zertifikate dar (Certificati Verdi). Seit 2001 müssen alle Energieanbieter, die pro Jahr mehr als 100 Gigawattstunden einspeisen, zu einem Teil Strom aus erneuerbaren Quellen anbieten. Dieser Anteil betrug im Jahr 2001 zwei Prozent, erhöhte sich bis 2006 auf 3,05 Prozent und soll 2011 ein Niveau von 7,55 Prozent erreichen. Energieproduzenten, die nicht über ausreichende Kapazitäten grünen Stroms verfügen, können an der Strombörse Grüne Zertifikate von Ökostrom-Kraftwerksbetreibern kaufen.

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