Seit ein paar Monaten ist der Normentwurf VDE 0100-551 beschlossene Sache, das Inkrafttreten nur noch eine Formalität. Damit ist der Anschluss von Balkonmodulen an den Endstromkreis grundsätzlich erlaubt. Umstritten sind indes immer noch Schukostecker und Meldepflichten.
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