Der Multi-Use-Speicher mit 10-Megawatt Leistung entsteht auf dem Gelände der Kläranlage in Östringen. Die Kommune profitiert durch Pachteinnahmen und die Gewerbesteuer der ortsansässigen Projektgesellschaft
Doppelte Netzentgelte, Baukostenzuschüsse und das Ausschließlichkeitsprinzip gehören abgeschafft. Eine zum 1. Juli in Kraft tretende rechtliche Änderung zum Status von Speichern wird an diesen Hürden nach Einschätzung des Verbands nichts ändern. Der Gesetzgeber müsse die neue Rechtskategorie nun auch auf das EnWG und das EEG anwenden, so der BVES.
Neben dem novellierten Klimaschutzgesetz hat der Bundestag auch das neu gefasste Energiewirtschaftsgesetz verabschiedet. Die Doppelbelastung von Speichern ist damit nahezu abgeschafft, wie es beim BVES hieß.
Der Bundesverband Energiespeicher weist darauf hin, dass ein Bericht der Bundesnetzagentur zur Evaluierung der Anwendbarkeit des Paragrafen 61l EEG seit Ende 2020 überfällig ist. Eigentlich soll der Passus den Mischbetrieb von Speichern zur Vermeidung von Doppelbelastungen regeln. Die derzeitige gesetzliche Regelung ist laut BVES jedoch schon technisch nicht umzusetzen.