Die Nachfrage blieb vor allem im Segment der Photovoltaik-Dachanlagen hoch, allerdings nur bei Privathaushalten und im Gewerbe. Die Projekte für Photovoltaik-Mieterstrom summierten sich 2018 bis Ende November gerade einmal auf 6,3 Megawatt. Im Januar sinkt die Solarförderung erneut und fällt für größere Dachanlagen erstmals unter die Marke von 10,00 Cent pro Kilowattstunde – erst im Februar wird es aber die im Energiesammelgesetz beschlossene Sonderkürzung für Photovoltaik-Dachanlagen ab 40 Kilowatt greifen.
Im Landtag ist ein Antrag von CDU und FDP angenommen worden. Er trägt den Titel: Potenziale der „Photovoltaik in Nordrhein-Westfalen ausschöpfen – Energiewende stärken“ und enthält konkrete Forderungen an die Landesregierung.
Interview: Der Frankfurter Energieversorger hat rund 160 Photovoltaik-Mieterstromanlagen mit einer Gesamtleistung von drei Megawattpeak errichtet, weitere Projekte mit einer Kapazität von 1,5 Megawatt sind aktuell geplant. Mainova-Vorstand Norbert Breidenbach erklärt im Interview mit pv magazine, wie sein Unternehmen vorgeht.
Der Bundestag hat am 29. November eine Änderung des Steuerrechts verabschiedet, die endlich die steuerlichen Probleme von Genossenschaften mit Mieterstrom löst. Wohngenossenschaften und Bauvereine können künftig Mieterstromprojekte selbstständig umsetzen. Die Energiewende in Städten wird damit weiter Fahrt aufnehmen.
Nach zweiter und dritter Lesung hat das Parlament mit Stimmen der Koalitionsfraktionen das Energiesammelgesetz beschlossen. Der Bundesrat muss zwar auch noch über das Gesetz befinden, ist aber nicht zustimmungspflichtig. Die Sonderkürzungen für Photovoltaik-Dachanlagen ab Februar 2019 und die Sonderausschreibungen in den kommenden drei Jahren sind damit auf den Weg gebracht.
Nach einer Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbands würden etwa Dreiviertel der Bürger Photovoltaik-Mieterstrom nutzen wollen. Doch mit dem Energiesammelgesetz droht eine deutliche Absenkung des Zuschlags, der bislang noch kaum die Nachfrage nach Photovoltaik-Mieterstrom angereizt hat.
Der Finanzausschuss des Bundestages hat mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD einen Änderungsantrag zum Mieterstrom verabschiedet. Demnach dürfen die Einnahmen aus Photovoltaik-Mieterstromgeschäften für Wohnungsgenossenschaften und Vereine fortan bei mehr als zehn Prozent liegen, ohne dass sie ihre Steuerfreiheit verlieren. 20 Prozent sollten sie aber nicht überschreiten.
Mieterstromzuschlag für Photovoltaik-Tarifstufe ab 40 Kilowattpeak geht im 2. Halbjahr 2019 auf Null
Die Stadt im Breisgau saniert derzeit Mehrfamilienhäuser in großem Stil. Polarstern steht der Stadt als Dienstleister für die Mieterstromprojekte dabei zur Seite. Die Investitionskosten belaufen sich auf knapp 500.000 Euro.
Die Fraktion hat einen Antrag für eine Sitzung nächste Woche eingebracht. Es geht darum, dass die Landesregierung mehr für einen schnellen Ausbau der Photovoltaik unternehmen soll.