Kurz vor Ende der Übergangsfrist sind noch viele große Photovoltaik-Dachanlagen an Netz angeschlossen worden. Die Solarförderung sinkt auch zwischen Mai und Juli weiter um 1,4 Prozent.
Damit darf in dem Kraftwerk in Duisburg ab Juli 2021 keine Kohle mehr verfeuert werden. Der Betreiber Steag hatte sich bei der ersten Ausschreibung einen Stilllegungszuschlag gesichert. Der Übertragungsnetzbetreiber ließ die Systemrelevanz anschließend prüfen. Am Standort plant Steag einen Hub für die Sektorenkopplung mit verschiedenen Projekten, unter anderem die Erzeugung von Wasserstoff.
Die Zuschlagswerte der erfolgreichen Bieter lagen zwischen 0 und 59.000 Euro pro Megawatt. Der ausgewiesene Höchstwert von 155.000 Euro wurde damit deutlich unterschritten.
Nach einem unerwartet starken Januar gingen die Meldezahlen neuer Photovoltaik-Anlagen im Februar deutlich zurück. Die Solarförderung sinkt im April um weitere 1,4 Prozent, womit die festen Einspeisetarife für Photovoltaik-Dachanlagen zwischen 40 und 100 Kilowatt Leistung erstmals unter 6,00 Cent pro Kilowattstunde fallen.
Bisher galt diese Pflicht nur für Anlagen größer 10 Megawatt. Im Zuge der Zusammenführung des bisherigen Redispatch und des Einspeisemanagements von Erneuerbaren- und KWK-Anlagen weitet die Behörde die Vorschrift nun aus.
Der Zuschlag geht an einen Zusammenschluss von Alliander, regionalen Energieversorgern, Eon und der Versorgungsallianz 450 MHz. Die Frequenz wird nach einer Entscheidung der Bundesnetzagentur vorrangig der Energiewirtschaft bereitgestellt.
Vorhaben für neue Leitungen mit insgesamt gut 16 Milliarden Euro haben die 60 befragten Verteilnetzbetreiber der Behörde für die nächsten 10 Jahre bereits gemeldet. Allerdings geht es nur in den wenigstens Fällen um die Behebung von Netzengpässen, sondern sie basieren auf vorausschauender Planung.
Die Bonner Behörde hat die beantragten Investitionsmaßnahmen „Element eins“ von Tennet und „Hybridge“ von Amprion abgelehnt, da es keine originäre Aufgabe der Netzbetreiber sei, einen Elektrolyseur zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff zu betreiben. Die Allianz für fairen Wettbewerb im Wasserstoffmarkt begrüßt die Entscheidung.
Photovoltaik-Dachanlagen waren auch im Januar für den Zubau in Deutschland entscheidend. Im März sinkt allerdings auch bei kleinen Anlagen unter 10 Kilowatt die Förderung unter 8 Cent pro Kilowattstunde.
Die Übergangsfrist für die Betreiber bestehenden Anlagen ist zu Ende. Wenn sie ihre Anlagen noch nicht mit Marktstammdatenregister eingetragen haben, droht ein vorübergehender EEG-Vergütungsstopp. Die Registrierung sollte daher umgehend nachgeholt werden, so die Bonner Behörde.