Drei Zuschläge in der zweiten Ausschreibungsrunde zur Stilllegung von Kohlekraftwerken

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Die Bundesnetzagentur hat drei Zuschläge in der zweiten Ausschreibungsrunde nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) verteilt. Das Ausschreibungsvolumen von 1500 Megawatt sei erneut überzeichnet gewesen. Die Gebotsmenge der drei erfolgreichen Bieter summiert sich auf 1514 Megawatt. Das größte Kraftwerk hat eine Leistung von 757 Megawatt. Es handelt sich um das Kraftwerk Wilhelmshaven von Uniper, wie aus der Veröffentlichung hervorgeht. Ebenfalls einen Zuschlag zur Stilllegung, die ab dem 8. Dezember 2021 greift, erhielten das Kraftwerk Mehrum mit 690 Megawatt und das Kraftwerk Deuben der Mitteldeutschen Braunkohlengesellschaft mit 67 Megawatt, wie aus der am Donnerstag veröffentlichten Liste der Bundesnetzagentur hervorgeht.

Die Zuschlagswerte bewegen sich der Behörde zufolge zwischen 0 und 59.000 Euro pro Megawatt. Der Höchstpreis von 155.000 Euro pro Megawatt sei damit deutlich unterschritten worden, was auf die Überzeichnung der Ausschreibungsrunde zurückzuführen sei. Erstmals durften auch Kohlekraftwerke in Süddeutschland an der Ausschreibung teilnehmen. Im Falle der Überzeichnung, die in den ersten beiden Runden vorlag, erfolgt die Vergabe der Zuschläge anhand einer Kennziffer. Diese werde aus dem Gebotswert geteilt durch die durchschnittlichen jährlichen historischen Kohlendioxidemissionen pro Megawatt Nettonennleistung der Steinkohleanlage ermittelt. Dazu kommt dann noch der Netzfaktor, der bei Kohlekraftwerken auf den Gebotswert aufgeschlagen wird, die von den Übertragungsnetzbetreibern als systemrelevante Anlagen eingestuft wurden und somit trotz Zuschlags voraussichtlich nicht stillgelegt werden können. Kein Kraftwerk mit Netzfaktor habe in dieser Runde aufgrund der Wettbewerbssituation einen Zuschlag erhalten.

Die nächste Ausschreibungsrunde zur Stilllegung von Kohlekraftwerken hat den Stichtag 1. April und ein Volumen von knapp 2481 Megawatt. In der ersten Runde hatte die Bundesnetzagentur Zuschläge für elf Gebote erteilt. Sie verteilten sich auf Kohleerzeugungskapazitäten mit insgesamt 4788 Megawatt, wobei die bezuschlagten Entschädigungswerte von 6047 bis 150.000 Euro pro Megawatt reichten. Die Gesamtsumme der Zahlungen bezifferte die Bundesnetzagentur mit 317 Millionen Euro.

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