Ab sofort kann damit auch der Zuschuss ausgezahlt werden, wenn Mieter Solarstrom aus der Photovoltaik-Anlage auf dem Dach beziehen. Der Bundesverband Solarwirtschaft sieht ein wachsendes Interesse.
Mit der Aktualisierung will der Verband die Immobilien- und Energiewirtschaft bei der Umsetzung von Photovoltaik-Mieterstromprojekten unterstützen. Das finale Go aus Brüssel für den Mieterstrom-Zuschlag wird in Kürze erwartet.
Die Verordnung ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Der Zuschuss zwischen 2,11 und 3,7 Cent pro Kilowattstunde je nach Größe der Photovoltaik-Anlage für die Mieterstromprojekte kann nach Angaben des Bundesverbands Solarwirtschaft aber offiziell erst gewährt werden, wenn auch die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission vorliegt.
Brüssel hat Bedenken, dass die Einführung der Kapazitätsreserve in Deutschland den Wettbewerb verfälschen und Kraftwerksbetreiber gegenüber Lastmanagern begünstigt. Das EU-Beihilfeverfahren soll ergebnisoffen geführt werden und zeigen, ob die Kapazitätsreserve überhaupt erforderlich ist.