Technische Anforderungen könnten Qualitätsmängel von Anlagen vermeiden, meinen IASS-Experten. Dabei komme es unter anderem auf eine klare Kommunikation der Vorgaben sowie eine wirkungsvolle Kontrolle an.
Auf Ackerflächen mit geringer Bodenqualität sowie in landwirtschaftlich nur schwer nutzbaren Höhen- und Hanglagen in Sachsen-Anhalt sollen künftig Photovoltaik-Freiflächenanlagen entstehen. Dabei gilt ein Limit von 100 Megawatt pro Jahr.
Das kostenpflichtige Dokument richtet sich an Handwerker und Projektierer. Das Auktionsvolumen in diesem Segment steigt 2022 von 0,3 auf 2,3 Gigawatt.
Jahresrückblick, zweites Quartal 2021: Im April beginnt die Ausschreibungspflicht für Dachanlagen ab 300 Kilowatt Leistung, wenn Betreiber den erzeugten Solarstrom komplett vergütet haben wollen. Zugleich nehmen Union und SPD endlich die Verhandlungen zu weiteren offenen Punkten aus dem EEG 2021 auf. Am Ende werden neben einer Anhebung der Ausschreibungsvolumen auch eine mögliche finanzielle Beteiligung von Standort-Kommunen an Photovoltaik-Freiflächenanlagen beschlossen. Doch für ein wirkliches Beben sorgt das Bundesverfassungsgericht. Es erklärt Teile des Klimaschutzgesetzes für verfassungswidrig und zwingt die Bundesregierung so zum Handeln.
Jahresrückblick, erstes Quartal 2021: Die Statistiken zeigen, 2020 konnten die Erneuerbaren in Deutschland und Europa die fossilen Kraftwerke bei der Erzeugung erstmals übertrumpfen. Einige sehen die Kohlekraftwerke bereits auf dem Abstellgleis, doch das Thema „kalte Dunkelflaute“ kocht zu Jahresbeginn traditionell hoch. Die Entwicklung der Photovoltaik-Märkte weltweit zeigt sich von der Corona-Pandemie relativ unbeeindruckt, doch die Veranstaltungsbranche sieht weiterhin wenig Licht am Ende des Tunnels.
Nachdem die EU-Kommission grünes Licht gegeben hat, kann das Ausschreibungsvolumen für Photovoltaik im nächsten Jahr kann angehoben werden – allerdings unter Vorbehalt. Zudem gibt es mehr Zeit für die Realisierung der Photovoltaik-Freiflächenanlagen und auch die Regelung zur Beteiligung des Standortkommunen ist damit rechtens.
Das Umweltbundesamt macht konkrete Vorschläge, wie sich das finanzielle Risiko von Bürgerenergiegesellschaften bei den Auktionen minimieren lässt. Bekommt ein Angebot den Zuschlag, müsse die Förderung zurückgezahlt werden.
Die Bagatellgrenze für die Förderung von Photovoltaik-Anlagen außerhalb von Ausschreibungen könnte damit bereits im nächsten Jahr auf 400 Kilowatt gesenkt werden. Nach Ansicht des bayerischen Wirtschaftsministeriums würde dies den dringend erforderlichen Zubau neuer Photovoltaik-Anlagen massiv ausbremsen.
Im August lag der Marktwert Solar mehr als doppelt so hoch wie im gleichen Monat des Vorjahres. Der Überschuss auf dem EEG-Konto stieg auf mehr als 4,7 Milliarden Euro.
Der Freistaat hat im ersten Halbjahr rund 560 Megawatt mehr Photovoltaik-Leistung zugebaut. Allerdings bereitet der Rückgang bei den Dachanlagen zwischen 300 und 750 Kilowatt nach Auslaufen der Übergangsfrist im zweiten Quartal Sorgen.