BSW-Solar veröffentlicht FAQ-Papier zu Solardach-Auktionen

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Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei von Bredow Valentin Herz hat für den Bundesverband Solarwirtschaft ein FAQ-Papier erstellt, das die wichtigsten Fragen zur Teilnahme an den Förderausschreibungen der Bundesregierung für die Gebäude-Photovoltaik beantwortet.

Hintergrund ist die erhebliche Aufstockung des Solardach-Auktionsvolumens für das Jahr 2022 auf 2,3 Gigawatt, verteilt über drei Auktionstermine (1. April, 1. August, 1. Dezember 2022). Auch die wiederholt relativ hohe Zahl an Geboten, die aufgrund von Formfehlern vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen wurden, hat den BSW-Solar veranlasst, das Dokument erstellen zu lassen. Den beiden Gebäude-Ausschreibungen aus dem Jahr 2021 von zusammen 300 Megawatt standen gültige Gebote in Höhe von gerade einmal 383 Megawatt gegenüber. Zum Vergleich: Die Ausschreibungen ebenerdig errichteter Solarparks waren in den letzten Jahren regelmäßig mehrfach überzeichnet.

Das mit Unterstützung der Innovationsplattform The smarter E Europe erarbeitete FAQ-Papier richtet sich an Handwerker und Projektierer. Es beantwortet häufig gestellte Fragen zur Teilnahmeberechtigung an den EEG-Ausschreibungen und nach speziellen Anforderungen an das Gebäude, auf dem eine Photovoltaik-Anlage errichtet werden soll. Auch Fragen etwa zu zulässigen Gebotsmengen oder einer Anlagenzusammenfassung behandelt das Dokument. Nicht zuletzt erläutern die Autoren das Gebots- und Zuschlagsverfahren und geben Tipps, was dabei besonders zu beachten ist.

BSW-Solar fordert Reform der Ausschreibungsregeln für Dachanlagen

Der BSW-Solar rechnet mit einem wachsenden Teilnahmeinteresse an den kommenden PV-Auktionen. Neben den für 2022 fixierten Sonderausschreibungen könnte dazu auch die starke Degression bei der Festvergütung gewerblicher Solardächer beitragen, so der Verband.

Seit Anfang letzten Jahres erhalten nach dem EEG nur noch Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung unterhalb von 300 Kilowatt Leistung eine Förderung für den eingespeisten Strom. Betreiber von Anlagen mit einer höheren Leistung erhalten hingegen nur noch 50 Prozent ihres erzeugten Solarstroms vergütet, wenn sie zuvor nicht erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben. Im Falle einer Ausschreibungsteilnahme ist der Eigenverbrauch von Solarstrom jedoch ausgeschlossen.

Diese Einschränkungen sowie eine zu starke Degression bei der Festvergütung hatten 2021 in Deutschland zu einem spürbaren Rückgang der Photovoltaik-Nachfrage im Gewerbesektor geführt. Der BSW-Solar hält daher an seiner Kritik an den Ausschreibungen für Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden fest. Die Interessenvertretung der Solarbranche fordert neben dem Heraufsetzen der Ausschreibungsgrenze auf ein Megawatt von der Politik eine Zulassung von Eigenverbrauch auch im Falle einer Ausschreibungsteilnahme sowie eine schnelle EEG-Reform noch in diesem Frühjahr.

Das FAQ ist für 42,80 Euro brutto beim BSW-Solar erhältlich. Verbandsmitglieder erhalten 20 Prozent Rabatt.

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