Da es nur einen Zuschlag für das einzige Gebot für ein kombiniertes Photovoltaik-Speicherkraftwerk gab, fällt die Veröffentlichung des Gebotswerts unter das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis des Bieters. Bei der Ausschreibung für Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden sank der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert leicht auf 8,74 Cent pro Kilowattstunde.
Die französischen Behörden haben im Zuge der jüngsten Ausschreibungsrunde rund 180 Megawatt an Photovoltaik-Projekten bezuschlagt.
Schon jetzt bremse die unsichere Markt- und Gesetzeslage die Investitionen in Photovoltaik aus. Die geplante Abschöpfung von Mehrerlösen hemmt Lichtblick zufolge den Ausbau zusätzlich. Das Unternehmen plädiert für eine höhere EEG-Vergütung und eine Übergewinnsteuer.
Die künftige Wettbewerbssituation von EEG-Ausschreibungen für Photovoltaik des ersten Segments sieht nicht rosig aus, nachdem die März-Runde 2022 leicht überzeichnet und die Juli-Runde klar unterzeichnet war. Bei der Juli-Ausschreibungsrunde betrug die Gebotsmenge weniger als zwei Drittel (63,4 Prozent) der Ausschreibungsmenge und auch bei der aktuellen November-Runde droht trotz der Kürzung der Menge auf 890 Megawatt […]
Das Investitionsvolumen liegt bei mehr als 85 Millionen Euro. Knapp ein Drittel des Solarparks wird als Bürgerenergieprojekt realisiert. Außerdem ist geplant, Ladesäulen zu installieren und den Solarstrom für die Wärmeversorgung zu nutzen.
Die Neuregelungen sehen unter anderem Erleichterungen für das aktive Repowering von Photovoltaik-Freiflächenanlagen vor. 2023 sind zudem Gebote für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Ausschreibungen bis 100 Megawatt erlaubt und Nachbesserungen gibt es für Agri-Photovoltaik-Anlagen. Aus Thüringen wird mehr Unterstützung für Verteilnetze und Speicher im nächsten Schritt gefordert.
Nach Ansicht von PV Austria bleibt abzuwarten, wie die neue Förderung über Marktprämien von Photovoltaik-Investoren angenommen wird. Sie sieht einen Zuschuss auf den Solarstrom vor, der ins öffentliche Netz eingespeist wird. Der festgeschriebene Höchstwert für den Prämienzuschuss liegt bei 9,33 Cent pro Kilowattstunde.
Der zuständige Wirtschaftsausschuss im Bundestag hat einem Antrag der Regierungsfraktionen zur EnSiG-Novelle zugestimmt, nach dem künftig ein aktives Repowering von Photovoltaik-Kraftwerken erlaubt ist. Zudem soll die Leistungsgrenze für Freiflächenanlagen in den Photovoltaik-Ausschreibungen im kommenden Jahr von 20 auf 100 Megawatt angehoben werden, die Krisensonderausschreibung allerdings aufgrund der neuen Repowering-Regeln entfallen.
Im neuen Energiesicherheitsgesetz ist für Januar 2023 eine zusätzliche Photovoltaik-Ausschreibung mit einem Volumen von 1,5 Gigawatt und einer Realisierungsfrist von neun Monaten für die Kraftwerke vorgesehen, die dafür aber bis zu 100 Megawatt Leistung haben dürfen. Der Bundesverband Solarwirtschaft warnt, dass die „Krisensonderausschreibung“ ohne Nachbesserungen verpuffen wird.
Die Ausschreibung hat den Stichtag 25. Oktober. Sie ist für Photovoltaik-Projekte mit einer Leistung von maximal fünf Megawatt bestimmt.