Landwirte dürfen jetzt bei aufgeständerten Anlagen bis zu 70 Prozent der Fläche für die Legehennenhaltung mit Photovoltaik überdachen. Bei bodennahen Anlagen liegt die Grenze bei 50 Prozent.
Vier Millionen Euro stehen für Photovoltaik-Projekte unter anderem an Lärmschutzwänden, auf Überdachungen von Haltestellen, Fahrrad-Stellplätzen und Radwegen oder auf Trafohäuschen zur Verfügung. Bewerbungen sind ab sofort möglich.
Interview: Der energiepolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Lukas Köhler, erklärt, wie die FDP einen weiteren Ausbau der Photovoltaik anreizen will. Der Parteichef hatte zuvor gesagt, die Solarförderung schnellstmöglich beenden zu wollen. Die Förderung für Bestandsanlagen will die FDP nicht antasten, wie Köhler versicherte.
Die Novelle des Förderprogramms „STARK“ kommt Unternehmen zugute, die Solarmodule, Batterien, Windturbinen, Wärmepumpen und Elektrolyseure oder die Ausrüstung für die Abschneidung, Nutzung und Speicherung von CO2 produzieren. Damit will die Bundesregierung eine Lücke bei der Unterstützung des Strukturwandels in den Kohleregionen schließen.
Die Photovoltaik-Freiflächenkulisse soll in Form einer bayernweiten Übersichtskarte die Potenzialflächen für klassische Freiflächenanlagen zeigen. Bayernweit einheitliche Kriterien und zusätzliche Karten sollen Planern eine erste Orientierung und Bewertung solcher Flächen ermöglichen.
Der Bundesfinanzminister sieht dringenden Handlungsbedarf, da eine Förderung in der Breite nicht mehr nötig sei. Das sagte der FDP-Politiker am Wochenende in einem Interview zur Haushaltssituation.
Von der Balkon-Photovoltaik über Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung bis zur Bürgerenergiegesellschaft: Ein vom Exzellenz-Cluster „Integrierte Energiesysteme“ erstelltes und heute veröffentlichtes Thesenpapier beschreibt die immense Bedeutung, die Erneuerbare-Energien-Anlagen in räumlicher Nähe zu den Verbrauchern für die Energiewende haben.
Nach den Vorgaben der EU müsste ein umfassendes Energy Sharing in Deutschland bereits seit Mitte 2021 möglich sein. Doch in keinem Gesetz sind die Regelungen bisher umgesetzt, weshalb der BEE gemeinsam mit Partnern nun ein konkretes Modell vorschlägt.
Der unerwartete Rückgang beim Strompreis führte zu überplanmäßigen Ausgaben von knapp 8,8 Milliarden Euro im Bundeshaushalt, die zum Ausgleich des EEG-Kontos benötigt werden. Dazu kommen noch rund 1,5 Milliarden Euro, die durch Mindereinnahmen aus dem europäischen Emissionshandel anfallen und auch durch den Bundeshaushalt gedeckt werden müssen.
Der BEE warnt vor „unzureichend diskutierten Modellen“ als Ersatz für das bewährte EEG. Zudem hält er die Konsultationsfrist bis zum 28. August, die das Bundeswirtschaftsministerium für seine Vorschläge gewährt hat, für zu kurz.