Erstmals musste die Bonner Behörde in diesem Jahr kein Kohleverfeuerungsverbot anordnen. Das gesetzlich geforderte Zielniveau für 2027 sei bereits unterschritten.
Der Referentenentwurf berührt die Endkundenmärkte, den Netzausbau und die Netzregulierung. Auch eine Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung ist im Zuge des Bürokratieabbaus geplant. Innerhalb der Bundesregierung sind die Vorhaben allerdings noch nicht abgestimmt.
Abschätzungen zum Ausgleich der Mehrkosten, dem sogenannten Wälzungsvolumen, und zu den konkreten Entlastungen bei einzelnen Netzbetreibern sind der Bonner Behörde zufolge ab Mitte Oktober möglich. Am 25. Oktober sollen die Übertragungsnetzbetreiber die Höhe des Strompreis-Aufschlags für besondere Netznutzung veröffentlichen, über den alle Stromverbraucher die Entlastungsbeträge refinanzieren sollen.
Insgesamt geht es um 365 Verbrauchsstellen mit einem Jahresbedarf von insgesamt 20 Gigawattstunden. Der Strom soll 100 Prozent CO2-frei sein, angestrebter Vertragsbeginn ist Februar 2025.
Ein neuer Runderlass und ein Leitfaden für die unteren Denkmalschutzbehörden soll mehr Klarheit bei der Anwendung der rechtlichen Vorgaben bringen. Kulturminister Falko Mohrs (SPD) betonte, erneuerbare Energien wie die Photovoltaik seien grundsätzlich zu genehmigen.
In den Jahren 2022 und 2023 wurden weniger als 25 Prozent der neu installierten Leistung auf Ackerflächen oder Grünland errichtet. Das zeigt der erste Monitoring-Bericht des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz.
Der Regierungsrat will, dass große Dächer im Kanton Zürich künftig verpflichtend mit Solaranlagen ausgestattet werden müssen. Gleichzeitig sollen innovative Technologien zur saisonalen Energiespeicherung gefördert werden, um die Energieversorgung noch effizienter zu gestalten.
Das Projekt ist Teil der Windkraft- und Photovoltaik-Offensive, die der Gemeinderat ausgerufen hat, um Freiburg bis 2035 klimaneutral zu machen. Die Mittel kommen aus dem „Zukunftsfonds Klimaschutz“.
160 Azubis umfasst der erste Jahrgang, der sich als „Solarmonteur:in EBA“ oder „Solarinstallateur:in EFZ“ qualifizieren lässt. Die Berufsbilder waren 2022 offiziell zugelassen worden.
Landwirte dürfen jetzt bei aufgeständerten Anlagen bis zu 70 Prozent der Fläche für die Legehennenhaltung mit Photovoltaik überdachen. Bei bodennahen Anlagen liegt die Grenze bei 50 Prozent.