Retrospektive 2025: Mehr als 70.000 Solarmodule haben die Forscher im Kalibrierlabor „CalLab PV Modules“ seit 2012 vermessen. In den ersten Jahren lagen die Messergebnisse meist über den Angaben der Modulhersteller, doch seit 2017 erkennen die Forscher einen gegenläufigen Trend, der bislang in Abweichungen von durchschnittlich 1,3 Prozent im Jahr 2023 gipfelte.
Aus unserem Magazin: Mit dem Solarspitzengesetz werden bei neu gebauten Photovoltaikanlagen künftig nur noch Einspeisungen vergütet, wenn die Börsenpreise im Plus sind. Mit gutem Energiemanagement halten sich die Einbußen in Grenzen. Bestandsanlagen, die freiwillig in den neuen Mechanismus wechseln und einen Bonus bekommen, können sogar einen Vorteil haben.
Retrospektive 2025: Mit dem Solarspitzen-Gesetz hat die Bundesregierung beschlossen, dass die Vergütung für Strom aus neuen Photovoltaik-Anlagen mit mehr als zwei Kilowatt Leistung bei negativen Strompreisen entfällt. Allerdings gibt es dafür einen Nachholmechanismus, durch den die entsprechenden Zeiten nach dem Ende der regulären EEG-Förderung angehängt werden. Wie dieser funktioniert, hat sich pv magazine im Detail vom Bundesverband Solarwirtschaft erklären lassen.
Retrospektive 2025: Das neue Solarspitzen-Gesetz ist verabschiedet und bringt gerade für Photvoltaik-Dachanlagen einige Änderungen mit sich. Im Podcast diskutieren wir mit Thomas Seltmann vom Bundesverband Solarwirtschaft wie die neuen Regeln funktionieren und wie sie sich auf dem Markt auswirken sollen. Was zunächst nachteilig klingt, bietet Betreibern auch interessante Chancen.
Retrospektive 2025: Die vier Mitgliedsunternehmen haben Preise für den Einbau ausgewertet und beklagen, dass viele Netzbetreiber die geltenden Obergrenzen ignorieren. Rabot Energy und Tibber haben die Netzbetreiber LEW und Bayernwerk wegen Forderungen von mehr als 800 Euro für einen Smart-Meter-Einbau abgemahnt. Octopus bietet seine Dienste in Sachen Smart Meter nun auch anderen Unternehmen, etwa Photovoltaik-Installateuren, an.
Retrospektive 2025: Die extrem hohen Preise am 12. und 13. Dezember waren Thema im Ausschuss für Klimaschutz und Energie. Es ging auch um „mögliche Lösungsansätze für künftige Preissprünge“.
Der Bundesrat hat nun auch der Gesetzesänderung zugestimmt, wonach Netzanschlussverfahren für große Batteriespeicher nicht mehr unter die Kraftwerksnetzanschlussverordnung fallen. Ein alternatives Verfahren gibt es allerdings noch nicht.
Der Bundesverband Solarwirtschaft bezeichnet die Novelle des Stromsteuerrechts als einen „erfreulich großen Wurf zur Entbürokratisierung“. Demnach werden Photovoltaik-Volleinspeiseanlagen größer zwei Megawatt künftig nicht mehr als Versorger eingestuft. Auch der Multi-Use-Einsatz von Speichern und bidirektionales Laden sind in dem Gesetz berücksichtigt. Die wieder eingeschränkte baurechtliche Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich hat der Bundesrat ebenfalls noch verabschiedet.
Bundeswirtschaftsministerin Reiche hat Änderungen angekündigt, wie künftig Netzanschlüsse für große Batteriespeicher vergeben werden sollen. Doch niemand weiß, wie das neue Verfahren aussehen soll. Auf dem 50 Hertz-Energiemarktdialog präsentierte Valerie Bischof einen Vorschlag, der einen Prozess für Netzanschlussverfahren für Batteriespeicher größer 100 Megawatt aufzeigt, den die Übertragungsnetzbetreiber bevorzugen würden.
Interview: Das „Solarspitzengesetz“ vom Jahresanfang hat dem Allgäuer Speicherhersteller geholfen, auch in Deutschland gute Absatzzahlen zu erreichen. Doch vor allem in den USA verzeichnete Sonnen hohe Absatzzahlen, wie Chief Revenue Officer (CRO) Andreas Plenk erklärt. Die zum Jahresende aufgesetzte Tauschaktion, um mehr intelligente Speicher auf den Markt und in sein virtuelles Kraftwerk zu bringen, setzt das Unternehmen auch im kommenden Jahr fort.