Hier finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Meldungen der Woche, Interviews und Analysen.
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Das EEG 2023 ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit können einige Neuregelungen ab morgen greifen. Die höhere Solarförderung gilt für Neuanlagen, die nach dem 29. Juli in Betrieb genommen werden. Andere Neuerungen gelten erst dem 1. Januar 2023, darunter die Abschaffung der 70-Prozent-Kappungsregelung für Photovoltaik-Anlagen bis 25 Kilowatt.
Die Änderung der NELEV ist ab Samstag in Kraft und sieht eine Übergangsfrist bis 2025 vor, in der Photovoltaik-Anlagen eine vorläufige Netzanschlusserlaubnis erteilt werden kann. Dann bleiben den Projektierern weitere 18 Monate, um die Erfüllung aller technischen Anforderungen nachzuweisen, um das Anlagenzertifikat zu erhalten. Weitere Vereinfachungen sollen im „Branchendialog Beschleunigung Netzanschlüsse“ diskutiert werden.
Energetische Sanierung schützt vor allem einkommensschwache Haushalte vor Energiearmut, so eine aktuelle Studie des Instituts. Die sollten daher besonders gefördert werden, was das Bundeswirtschaftsministerium bei seinen aktuellen Reformplänen allerdings nicht berücksichtigt hat.
Wie sich der Zinsanstieg auf die Margen der Photovoltaik-Projektentwickler und die Renditeerwartungen der Investoren auswirkt, erklärte Holger Kerzel, Geschäftsführer bei der MEAG, im Interview mit pv magazine. Die Photovoltaik-Branche muss seiner Ansicht nach mittelfristig den Investoren attraktivere Renditen bieten.
Plug-in-Hybride werden ab dem kommenden Jahr nicht mehr finanziell gefördert. Das Bundeswirtschaftsministerium erwartet, dass im nächsten Jahr bereits mehr als zwei Millionen Elektroautos über deutsche Straßen rollen werden.
Verschiedene Akteure haben ein Memorandum of Understanding unterzeichnet und sich verpflichtet, Genehmigungs- und Bearbeitungsprozesse deutlich zu vereinfachen und damit die Energiewende zu beschleunigen. Aktuell sind gerade beim Netzanschluss von Erneuerbaren-Anlagen lange Wartezeiten zu beobachten.
Der Bundespräsident muss das neue Gesetz erst noch unterzeichnen – nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums ist damit in den kommenden Tagen zu rechnen. Ohne seine Unterschrift gilt die Neuregelung der Solarförderung noch nicht. Die Abschaffung der 70-Prozent-Kappungsregelung für bestehende Photovoltaik-Anlagen ist für die nächste EEG-Novelle vorgesehen, die wohl auch noch in diesem Jahr erfolgen soll.
Das österreichische Bundesland will seine Solarstromerzeugung bis 2030 auf 2000 Gigawattstunden verdreifachen. Insgesamt sind 138 Zonen vorgesehen, wo auf 1288 Hektar Photovoltaik-Freiflächenanlagen realisiert werden können. Gleichzeitig soll die Lebensmittelversorgung gesichert werden.
Die Analyse des Photovoltaik-Marktes zeigt, dass die Produktion von Solarmodulen mit einer Leistung von über 600 Watt zunimmt und die Formate größer werden. Auch Zellen und Wafer werden immer größer.
Im jüngst verabschiedeten EEG-Osterpaket ist bereits die Streichung der Vorschrift für Neuanlagen ab 2023 beschlossen. Weitere gesetzliche Änderungen werden jetzt angestrebt, um dies auch für bestehende Photovoltaik-Anlagen durchzusetzen. So soll die Bedeutung des Erdgases für die Stromversorgung zurückgedrängt werden.