Fraunhofer ISI: Reiches Heizungs-Gesetz könnte Mieter 18.000 Euro kosten

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Heizen könnte für Verbraucher eine Mehrbelastung von mehreren Tausend Euro im Jahr bedeuten. Schuld daran ist nicht der Krieg zwischen den USA, Israel und dem Iran. Vielmehr dürften Vorschläge zum Gebäudemodernisierungsgesetz aus dem Haus von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) dafür sorgen. Eine Analyse des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung ISI im Auftrag des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (Bund) kommt zu dem Ergebnis, dass die geplanten Änderungen im Gebäudemodernisierungsgesetz das Heizen für Verbraucher deutlich verteuern könnten.

Auf Basis der Modellrechnungen ergibt sich für Mieter über den Zeitraum von 2027 bis 2045 eine zusätzliche Belastung von rund 18.600 Euro, wenn weiterhin mit Gas geheizt wird. Für Eigentümer summiert sich der Anstieg im gleichen Zeitraum auf etwa 23.700 Euro.

Die Berechnungen basieren auf drei Preisszenarien für Strom, Erdgas und Biomethan. Die angenommenen Endverbraucherpreise liegen im Jahr 2035 für Strom zwischen 26,2 und 47,1 Cent pro Kilowattstunde und steigen bis 2045 auf 31,2 bis 55,7 Cent. Für Erdgas werden 13,7 bis 16,3 Cent im Jahr 2035 sowie 18,6 bis 25,3 Cent im Jahr 2045 angesetzt. Biomethan liegt in den Szenarien bei 20,6 bis 29,8 Cent (2035) beziehungsweise 28,9 bis 46,9 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2045.

Für eine typische Mietwohnung mit 70 Quadratmetern ergeben sich daraus deutlich steigende Betriebskosten bei einer Gasheizung. Ausgehend von derzeit rund 152 Euro pro Monat steigen diese auf etwa 205 Euro im Jahr 2035 und auf rund 454 Euro im Jahr 2045. Wird unter vergleichbaren Bedingungen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe installiert, fällt der Anstieg deutlich geringer aus. In diesem Fall steigen die monatlichen Kosten von heute etwa 152 Euro auf rund 181 Euro im Jahr 2045.

Auch für ein Einfamilienhaus mit 121 Quadratmetern Wohnfläche zeigt sich ein ähnliches Bild. Bei einer Gasheizung erhöhen sich die monatlichen Kosten von derzeit rund 199 Euro auf etwa 271 Euro im Jahr 2035 und auf rund 566 Euro im Jahr 2045. Mit Wärmepumpe steigen die Kosten im selben Zeitraum auf etwa 240 Euro pro Monat.

Selbst bei ungünstigen Annahmen, also hohen Strompreisen und vergleichsweise niedrigen Preisen für Erdgas und Biomethan, bleibt die Wärmepumpe in den Berechnungen kostengünstiger im Betrieb. In einer typischen Wohnung liegen die monatlichen Kosten 2035 um elf Euro und 2045 um bis zu 149 Euro unter denen einer Gasheizung. Im Einfamilienhaus beträgt die Differenz 16 Euro im Jahr 2035 und bis zu 171 Euro im Jahr 2045. In Szenarien mit niedrigen Strompreisen und hohen Gaspreisen vergrößert sich der Abstand deutlich.

Der Bund kritisiert die geplanten Regelungen entsprechend. „Was die Bundesregierung beim Heizen plant, ist nicht nur eine Mogelpackung für den Klimaschutz, sondern auch sozialer Sprengstoff“, sagt Julius Neu, Experte für Energie- und Klimapolitik beim Bund. „Mietende, die nicht selbst über ihre Heizung entscheiden, müssten über die nächsten Jahre gerechnet tausende Euro an höheren Heizkosten tragen, wenn ihre Vermieter Gasheizungen statt Wärmepumpen einbauen. Die Bundesregierung muss deshalb dringend ihren Kurs korrigieren, klare Regeln für den Umstieg auf erneuerbare Heizungen festlegen und Mieterinnen mit einem Heizkostendeckel schützen.“

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