Die österreichische Erneuerbaren-Branche sieht eine weite Kluft zwischen Anspruchsdenken und Realität im Handeln der politisch Verantwortlichen. Die geltende Erneuerbaren-Richtlinie der Europäischen Kommission RED III (Renewable Energy Directive) sei drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten noch immer nicht umgesetzt, kritisieren Vertreterinnen und Vertreter der Verbände EEÖ (Erneuerbare Energien Österreich), Photovoltaic Austria (PV Austria), Interessengemeinschaft Windkraft (IG Windkraft) und Kleinwasserkraft Österreich.
Die RED III mit ihren verbindlichen Zielen, Vorgaben für die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten und vereinfachten Verfahren gebe einen klaren Rahmen vor, so EEÖ-Geschäftsführerin Martina Prechtl-Grundnig. „Statt diese Chance zu nutzen, bleibt Österreich hinter den europäischen Vorgaben zurück.“ Bis zur maßgeblichen Frist am 21. Februar habe noch kein Bundesland den EU-Vorgaben entsprechende Beschleunigungsgebiete ausgewiesen, heißt es in einer EEÖ-Mitteilung. Statt ausreichend dimensionierter und tatsächlich nutzbarer Flächen entstünden „kleinteilige Lösungen, technologische Einschränkungen oder sogar neue Verbotszonen“. Damit verliere das Kerninstrument der RED III seine Wirkung, erklärte Prechtl-Grunding: „Wenn Länder Verbotszonen schaffen oder nur eine Technologie zulassen, widerspricht das Sinn und Geist der Richtlinie.“ Es dürfe aber nicht ohne Folgen bleiben, wenn Bundesländer ihre Verpflichtungen nicht erfüllen. Die Verbände fordern eine Prüfung von Instrumenten wie einer Koppelung von Finanzmitteln an Zielerreichung oder Eingriffsmöglichkeiten des Bundes.
Das in Verantwortung der Bundesregierung stehende Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) bleibe in seiner vorliegenden Fassung „weit hinter seinem Anspruch zurück“, eben weil die für die Bundesländer vorgesehenen Ausbauziele zu niedrig und nicht mit Konsequenzen bei Nichterfüllung bewehrt seien. „Mit derart niedrigen Vorgaben wird der Ausbau nicht beschleunigt, sondern strukturell eingebremst,“ so Vera Immitzer, Geschäftsführerin von PV Austria.
Weil Großprojekte weiterhin dem aus Sicht der Verbände reformbedürftigen Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) unterliegen, sei auch in diesem Bereich die Lage kritisch. Gerade hier entscheide sich, „ob Ausbau tatsächlich stattfindet oder in jahrelangen Verfahren steckenbleibt“. Florian Maringer, Geschäftsführer der IG Windkraft, nennt ein Volumen von genehmigungsreifen Projekten mit rund 3,5 Gigawatt Windkraftleistung, die auf Realisierung warten. „Ohne verbindliche Flächenvorgaben und effizientere Verfahren bleibt dieses Potenzial blockiert“, so Maringer.
Im Bereich Wasserkraft gebe es ebenfalls ungenutzte Handlungsspielräume. Das Wasserrecht sei Bundeskompetenz, der Bund könne hier also selbst aktiv werden. „Statt vorhandene Potenziale zu heben, werden bestehende Anlagen mit zusätzlichen Auflagen belastet. Das passt nicht zu einem Land, das sich selbst als Wasserkraftnation bezeichnet“, sagt Paul Ablinger, Geschäftsführer von Kleinwasserkraft Österreich.
Anspruch und Realität könnten derzeit kaum weiter auseinanderliegen, resümiert der Erneuerbaren-Dachverband EEÖ: „Die Instrumente liegen am Tisch, die Projekte sind vorhanden, die Notwendigkeit ist unbestritten. Was fehlt, ist der politische Zug.“
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