EEG-Novelle: Bundesrat fordert umfangreiche Änderungen
Einen Tag nach der ersten Lesung der EEG-Novelle im Bundestag hat sich am Freitag der Bundesrat mit den Plänen der Bundesregierung für EEG und Netzpaket befasst. Die Ausschüsse der Länderkammer hatten zuvor umfangreiche Änderungswünsche vorgelegt. Allein die Ausschussempfehlungen zur EEG-Novelle umfassen rund 120 Seiten und eine Vielzahl einzelner Anträge, die Beschlussdrucksache lag daher erst am späten Abend vor.
Der Bundesrat folgte einer Reihe der Empfehlungen mit Photovoltaik-Bezug. Grundsätzlich fordert die Länderkammer, komplexe Teile der EEG-Novelle, die weder europarechtlich notwendig noch zeitkritisch sind, im laufenden Verfahren zurückzustellen. Sie sollten erst nach einer umfassenden Folgenabschätzung und einer angemessenen Beteiligung der betroffenen Akteure umgesetzt werden. Ausdrücklich nennt der Bundesrat dabei die geplanten Änderungen bei der Vergütung kleiner Photovoltaik-Anlagen und deren Auswirkungen unter anderem auf kleine und mittlere Unternehmen und Mieterstrommodelle. Auch die geplanten Obergrenzen für Pachtzahlungen sowie Regelungen zur Stärkung von Power Purchase Agreements und Direktbelieferung werden genannt.
Änderungen für kleine Photovoltaik-Anlagen gefordert
Bei kleinen Photovoltaik-Anlagen fordert der Bundesrat mehrere Änderungen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene dauerhafte Begrenzung der maximalen Wirkleistungseinspeisung auf 50 Prozent für Dachanlagen mit weniger als 100 Kilowatt soll nach dem Willen der Länder gestrichen werden. Die bereits bestehenden Regelungen stellten die Steuerbarkeit der Anlagen im Engpassfall sicher, heißt es zur Begründung.
Auch beim Übergang kleiner Anlagen in die Direktvermarktung sieht der Bundesrat Nachbesserungsbedarf. Dazu enthält seine Stellungnahme mehrere Forderungen. Unter anderem soll die Übergangszahlung verlängert und finanziell angehoben werden, bis die technischen und marktlichen Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Direktvermarktung geschaffen sind. Eine weitere Forderung sieht vor, die Übergangszahlung so lange zu gewähren, bis die Bundesnetzagentur festgestellt hat, dass eine wirtschaftliche und verlässliche Direktvermarktung von Kleinanlagen massengeschäftstauglich und digitalisiert möglich ist. Für Anlagen unter sieben Kilowatt fordert der Bundesrat zudem eine mit dem Marktwert vergütete Netzbetreiberabnahme. Anlagen mit weniger als 25 Kilowatt sollen Zugang zur Marktprämie erhalten.
Bundesrat gegen stärkere Verlagerung auf Freiflächen
Der Bundesrat wendet sich zudem gegen die im Gesetzentwurf vorgesehene stärkere Verlagerung des Photovoltaik-Ausbaus von Dächern auf Freiflächen. Die bisherige Zielsetzung, wonach der Zubau auf Gebäuden mindestens dem Zubau auf Freiflächen entsprechen soll, soll erhalten bleiben. Zur Begründung verweist die Länderkammer unter anderem auf Flächenkonkurrenzen sowie die Bedeutung von Dachanlagen für die Akzeptanz der Energiewende.
Auch die vorgesehene Verringerung der Ausschreibungsmengen im zweiten Segment lehnt der Bundesrat ab. Das jährliche Ausschreibungsvolumen soll nach seiner Empfehlung weiterhin 2,3 Gigawatt betragen. Der Gesetzentwurf sieht eine Absenkung auf 1,5 Gigawatt vor. Nicht bezuschlagte Mengen aus dem zweiten Segment sollen zudem nicht automatisch dem ersten Segment zugeschlagen werden.
Änderungen fordert der Bundesrat außerdem bei besonderen Solaranlagen. Für Agri-Photovoltaik und andere besondere Solaranlagen spricht er sich für ein eigenes Ausschreibungsuntersegment mit angepassten Ausschreibungsvolumina aus. An anderer Stelle fordert die Länderkammer, die entsprechenden Regelungen des Solarpakets I einschließlich eigener Ausschreibungshöchstwerte wiederaufzunehmen. Für besondere Solaranlagen außerhalb der Ausschreibungen soll der anzulegende Wert um 2,5 Cent je Kilowattstunde erhöht werden.
Kritik an Zeitdruck und Redispatch-Vorbehalt
In der Bundesratsdebatte kritisierte Schleswig-Holsteins Energieminister Tobias Goldschmidt (Grüne) den Zeitdruck bei der EEG-Novelle und warnte vor negativen Folgen für Investitionen und Bürgerenergie. Den geplanten Redispatch-Vorbehalt bezeichnete er als „völlig falsch und toxisch“. Auch bei der Dach-Photovoltaik sieht Goldschmidt die vorgesehenen Änderungen kritisch. Sie erschwerten den niedrigschwelligen Einstieg und könnten den Ausbau stärker auf Freiflächen verlagern, was wiederum die Akzeptanz beeinträchtigen könne.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Stefan Rouenhoff (CDU), verteidigte dagegen EEG-Novelle und Netzpaket als notwendigen Kurswechsel. Der weitere Ausbau der Erneuerbaren müsse marktorientierter, kosteneffizienter und systemdienlicher erfolgen und stärker die Gesamtkosten des Energiesystems berücksichtigen. Erneuerbare Energien müssten dabei mehr Verantwortung für das Gesamtsystem übernehmen. Am Ziel, bis 2030 einen Anteil von 80 Prozent erneuerbarer Energien am Stromverbrauch zu erreichen, halte die Bundesregierung fest.
Verbände fordern weitere Nachbesserungen
In die Reihe der Kritiker von EEG-Novelle und Netzpaket haben sich am Freitag auch der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) und das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) eingereiht. Beide Verbände wenden sich insbesondere gegen eine Einschränkung des gesetzlichen Netzanschlussanspruchs in Gebieten mit begrenzten Kapazitäten. Der bne fordert zudem, den vorgesehenen Redispatch-Vorbehalt zu streichen. Höhere Risiken beim Netzzugang könnten nach Einschätzung des Verbands Finanzierung und Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik-, Wind- und Speicherprojekten beeinträchtigen.
Bei kleinen Photovoltaik-Anlagen setzen die Verbände unterschiedliche Akzente. Das BBEn fordert, die feste Einspeisevergütung beizubehalten, solange keine wirtschaftlich tragfähige Direktvermarktung für kleine Anlagen möglich ist. Der bne spricht sich dagegen für eine geförderte Direktvermarktung von Photovoltaik-Anlagen zwischen zwei und 25 Kilowatt als Übergang in den Markt aus. Voraussetzung seien
massentaugliche Vermarktungsprozesse. Anlagen mit intelligentem Messsystem in der Direktvermarktung sollten nach Auffassung des bne zudem von der vorgesehenen starren Begrenzung der Wirkleistung auf 50 Prozent grundsätzlich ausgenommen werden.
Die Meldung wurde am 26. September um 8 Uhr um die Inhalte der Beschlussdrucksache aktualisiert.
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