See all

Solarbranche mobilisiert gegen starre Wirkleistungsbegrenzung von Photovoltaik-Anlagen

Enpal und 1Komma5° fordern Ausnahmen für direkt vermarktete Anlagen und stärkere Verpflichtungen für Netzbetreiber. Der BDSH sieht ebenfalls ein Kaschieren von Versäumnissen bei Digitalisierung und Flexibilisierung der Netze.
BMW, Eon, bidirektionales Laden, Endkunden
Bidirektionales Laden ist eine von mehreren Erlösmöglichkeiten, die Kritiker durch die geplante 50 Prozent-Leistungskappung bedroht sehen.

Enpal und 1 Komma5° – einander normalerweise in steter Konkurrenz verbunden – laden gemeinsamen Journalisten ein, um ihnen die technischen Zusammenhänge zu erklären. Der Solarhandwerksverband BDSH warnt vor einem Ausbremsen von Flexibilitäten. Immer eindeutiger formiert sich die Ablehnungs-Phalanx der Photovoltaik-Branche gegen eine geplante Neuerung in der unlängst vom Bundeskabinett verabschiedeten EEG-Novelle.

Es geht um den neuen Absatz 2b des Paragrafen 9 EEG. Dieser besagt, dass künftig für alle neuen Photovoltaik-Anlagen bis 100 Kilowatt Leistung die Wirkleistung am Netzverknüpfungspunkt auf 50 Prozent begrenzt werden soll – und zwar auch dann, wenn die Anlagen durch den Netzbetreiber steuerbar sind (eine ausführliche Darstellung haben wir als pv+-Inhalt – für Abonnenten frei zugänglich – am Montag veröffentlicht).

Um zu erläutern, was dies bedeuten würde, haben Enpal und 1Komma5° am Mittwoch in Berlin eigens einen gemeinsamen Pressetermin organisiert. „Die Photovoltaik-Anlage infiziert quasi das Gesamtsystem“, erklärte dort Benjamin Merle-Oberheide, Chief Product Officer bei Enpal. Denn die 50 Prozent-Kappung beträfe nicht allein die Solarstromeinspeisung, sondern auch die aus einem gekoppelten stationären Batteriespeicher oder einem mit bidirektionalem Laden betriebenen Elektroauto. Die Erlösmöglichkeiten für solche Systeme wären damit drastisch reduziert, und zwar gerade in der Direktvermarktung, die das zuständige Ministerium für Wirtschaft und Energie künftig für alle Anlagengrößen vorsieht. „Der EEG-Entwurf“, heißt es von Enpal und 1Komma5°, „hat die Direktvermarktung zum Ziel und bremst sie zugleich aus.“ 

Können die Netzbetreiber regeln?

Nicht nur bei der gemeinsamen Veranstaltung der beiden Unternehmen stand die Frage im Raum, wozu überhaupt eine starre Leistungsbegrenzung von neu installierten Photovoltaik-Anlagen gut sein soll, wenn diese doch ohnehin regelbar sein müssen. Qua Gesetz sei der jeweilige Netzbetreiber die Anlagen also ohnehin steuern, so Jannik Schall, Chief Product Officer von 1Komma5°: Die Frage ist: Macht er das? Die Frage ist auch: Kann er das?“ Es gilt als offenes Geheimnis, dass etliche Netzbetreiber technisch gar nicht in der Lage sind, die ihnen schon heute vom EEG eingeräumten Möglichkeiten auch zu nutzen. Allerdings weist auch ihr Dachverband, der Bundesverband der Elektrizitäts- und Wasserwirtschaft, die geplante Neuregelung als überflüssig zurück.

Die beiden Unternehmen formulieren deshalb den Vorschlag, erstens alle in der Direktvermarktung befindlichen und damit vom Direktvermarkter ohnehin entlang von Preissignalen geführten Anlagen von der starren Leistungskappung auszunehmen und zweitens Netzbetreiber in die Pflicht zu nehmen, „ die bereits vorgeschriebene Steuerung von Anlagen nach Paragraf 9 EEG auch zu beherrschen“.

Flexibilität wird ausgebremst

Der Bundesverband des Solarhandwerks (BDSH) wendet sich in einer Stellungnahme ebenfalls entschieden gegen die geplante 50 Prozent-Regelung. „Photovoltaik-Anlagen, Batteriespeicher, Smart Meter und Energiemanagementsysteme schaffen heute die technischen Möglichkeiten, Einspeisung flexibel und netzdienlich zu steuern“, so der BDSH-Vorstandsvorsitzende Peter Knuth. „Sie sollten deshalb genau dann einspeisen können, wenn der Strom knapp und entsprechend wertvoll ist. Eine pauschale 50-Prozent-Kappung würde diese Flexibilität jedoch ausbremsen.“ Nötig seien „intelligente Netze und keine pauschalen Abregelungen.“

Der Verband sieht in der jetzigen EEG-Regelung zur Leistungsbegrenzung von nicht steuerbaren Anlagen auf 60 Prozent „die bessere Lösung“, weil dies einen Anreize zur Investition in Smart Meter und zur Koordinierung von Verbrauch und Erzeugung schaffe. Der Plan des Wirtschaftsministeriums hingegen „kaschiert letztlich wieder die fehlende Digitalisierung und Flexibilisierung der Netze, anstatt das Problem dort zu lösen, wo es entsteht: beim Netzausbau“, so Knuth.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: [email protected].

Kommentare

maeder.c
4 Stunden

Dieses ganze verschwurbelte Stromdesaster könnte nur Kaiser Wilhelm der zweieinhalbte mit einem Erlass über Nacht lösen : Alle Geräte und Netze die Strom produzieren, umwandeln oder leiten, werden dem Kngl. Stromministerium unterstellt. Die bisherigen Eigentümer erhalten eine Entschädigung in Form einer 101 – jährigen Staatsanleihe. ( Dann könnte das „Stromministerium“ alles nach Belieben steuern).
Da dem nicht so ist :
Eventuell sollte zukünftig ein harter Split in Erwägung gezogen werden: Es gibt die Eigenstromseite und die Netzstromseite bei jeder PV-Anlage mit Heimspeicher. Die Netzstromseite kann maximal X – kWh / Tag liefern, der Rest muss als Eigenstrom verbraucht oder „vernichtet“ ( Springbrunnen im Garten? ) werden. Oder umgekehrt: Der Eigenstromverbrauch ist auf X kWh / Monat limitiert, der Rest fließt ins Netz.
Oder : Ein gallisches Dorf erhebt sich gegen den Imperialismus von Gaius K. Reiche , und installiert ein perfektes System, welches Stromüberschuss als grünen Wasserstoff einlagert. Der Aufbau von H2 Tankstellen für Lastkraftwagen soll nun doch beschleunigt erfolgen.

uwe dyroff
23 Stunden

«Nötig seien „intelligente Netze und keine pauschalen Abregelungen.»

Nix Neues. Hier schon x mal durch gekaut …