Sorgen vor der ersten Lesung von EEG-Novelle und Netzpaket im Bundestag
Bereits vor der ersten Lesung der EEG-Novelle und des Netzpakets äußerten viele Akteure gerade aus der Erneuerbaren-Branche große Sorge. Die Ende Juli vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesvorhaben könnten den Photovoltaik-Zubau ausbremsen, so die Befürchtung der Kritiker. So soll unter anderem die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen komplett gestrichen werden. Betreiber kleiner Dachanlagen müssen Strommengen, die sie nicht selbst verbrauchen, nach einer Übergangsfrist direktvermarkten lassen. Die Ausschreibungsmengen für größere Dachanlagen sollen sinken, die für Solarparks dagegen steigen.
Darüber hinaus sieht das Netzpaket unter anderem vor, dass die Betreiber neuer Solar- und Windparks in bereits stark ausgelasteten Netzgebieten Einbußen bei den Ausgleichszahlungen für abgeregelte Strommengen hinnehmen müssen. Das schafft ein Erlösrisiko, das sich in den Finanzierungskosten niederschlagen dürfte.
Viel Kritik von den Erneuerbare-Verbänden
Die Erneuerbaren-Verbände laufen seit Monaten Sturm gegen die Pläne der Bundesregierung. So fordert der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) den Bundestag zu einer grundlegenden Überarbeitung von EEG-Novelle und Netzpaket auf. Nach Einschätzung des Verbandes drohen die Gesetzentwürfe Investitionen auf privaten Dächern ebenso wie in große Solarparks erheblich zu erschweren. Die Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgern an der Energiewende würden deutlich eingeschränkt.
„Millionen Menschen wollen sich an der Energiewende beteiligen und selbst in Solarenergie investieren. Der Gesetzgeber sollte ihnen dabei keine neuen Steine in den Weg legen“, erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. „Wir appellieren an den Bundestag, EEG und Netzpaket grundlegend nachzubessern: Bürgerenergie muss attraktiv bleiben, günstiger Solarstrom darf nicht künstlich verteuert werden und Netzengpässe sollten mit Speichern und mehr Flexibilität gelöst werden – nicht mit neuen Investitionsbarrieren.“
Wenn die Gesetze nicht noch deutlich nachgebessert werden, „droht Deutschland Stillstand in der Energiepolitik mit erheblichen Auswirkungen auf die dringend notwendige Resilienz und auf wirtschaftliche Entwicklung und Arbeitsplätze”, kommentiert Ursula Heinen-Esser, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energien (BEE).
Filip Thon, CEO von Eon Energie Deutschland, hält den Abschied von der fixen Einspeisevergütung für neue Kleinanlagen dagegen für richtig. „Er richtet die Einspeisung stärker an Marktpreisen aus, macht Flexibilität wirtschaftlich nutzbar, reduziert Fehlanreize und damit auch Systemkosten, die auf alle Verbraucher umgelegt werden“, sagt Thon. Dagegen kritisiert er die vorgesehene pauschale Einspeisebegrenzung für neue Solaranlagen auf 50 Prozent ihrer installierten Leistung. „Solarkunden sollten den selbst erzeugten Strom einspeisen können, wenn er am Markt gefragt und im Sinne des Gesamtsystems benötigt wird“, so Thon. „Ein pauschaler Einspeisedeckel würde genau die Flexibilität begrenzen, die wir im Energiesystem brauchen.“
EEG-Novelle und Netzpaket im Bundesrat
Der Bundesrat befasst sich am Freitag (25. September) mit EEG-Novelle und Netzpaket. Bei dieser Sitzung beraten die Ländervertreter unter anderem über Empfehlungen des federführenden Wirtschaftsausschusses des Bundesrats, europarechtlich nicht notwendige oder zeitkritische Teile der EEG-Novelle im laufenden Verfahren zurückzustellen.
Laut Antrag sollen diese Punkte erst nach der Veröffentlichung einer umfänglichen Folgenabschätzung und nach einer angemessenen Beteiligung aller relevanten Stakeholder umgesetzt werden. Das gelte insbesondere für die geplanten Änderungen bei der Vergütung kleiner Photovoltaik-Anlagen und deren Auswirkungen unter anderem auf kleine und mittlere Unternehmen und Mieterstrommodelle. Auch Obergrenzen bei Pachtzahlungen und die Regelungen zur Stärkung von Power Purchase Agreements und Direktliefermodelle führt der Antrag auf.
Der Bundesrats-Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung setzt sich insbesondere für Verbesserungen im Bereich der kleinen Photovoltaik-Anlagen ein. So bittet er den Bundesrat, seiner Empfehlung zuzustimmen, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen unter 25 Kilowatt beizubehalten, um die Ausbauziele und die gesellschaftliche Akzeptanz der Energiewende nicht zu gefährden.
Zudem fordert der Städtebau-Ausschuss, die Übergangszahlung für kleine Anlagen zu verlängern und finanziell anzuheben, bis die technischen und marktlichen Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Direktvermarktung geschaffen sind. Auch sei der Direktvermarktungsbonus zu verstetigen und an die tatsächlichen Marktbedingungen anzupassen.
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