Flache Rampen, begrenzte Regelleistung: Mitnetz legt Anschlussbedingungen für Batteriespeicher fest

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Im Verteilnetz von Mitnetz müssen Batteriespeicher künftig mit erheblichen Einschränkungen bei der Einspeisung rechnen. Der Verteilnetzbetreiber hat seine technischen Anschlussbedingungen (TAB) für das Hochspannungsnetz angepasst. Im Zentrum steht eine neue Vorgabe zu zulässigen Änderungsgradienten der Wirkleistung, die Erzeugungsanlagen und Speicher unterschiedlich behandelt.

Kern der Anpassung ist eine Begrenzung der Leistungsänderung pro Zeiteinheit. Während Erzeugungsanlagen weiterhin mit einer Leistungsrampe von 0,37 Prozent Veränderung pro Sekunde fahren dürfen, gelten für Batteriespeicher deutlich restriktivere Vorgaben. Speicher dürfen ihre Wirkleistung nur mit 0,10 Prozent pro Sekunde ändern.

Im Dokument heißt es im genauen:

„Folgende Leistungsgradienten sind für die Änderung der Wirkleistung bei Erzeugungsanlagen (technische Mindestleistung ↔ 100 % Pb inst) und Speichern (- 100 % Pb inst ↔ 100 % Pb inst) bei Sollwertvorgaben durch Dritte einzuhalten:

  • Erzeugungsanlagen nicht schneller als 0,37% Pb inst/s
    • Speicher nicht schneller als 0,10% Pb inst/s.“

Die Leistungsbereitstellung für Primärregeleistung ist davon zwar ausgenommen, jedoch begrenzt Mitnetz den höchstmöglichen Beitrag von Batteriespeichern zur Primärregelleistung pauschal auf 25 Prozent der installierten Leistung.

Diese Einschränkung greift unabhängig von der technischen Leistungsfähigkeit der Anlagen. Moderne Batteriesysteme sind in der Lage, deutlich höhere Anteile kurzfristig bereitzustellen. Die pauschale Deckelung dürfte zu Ertragseinbußen für Betreiber führen.

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Auch aus Sicht von Marktanalysten sind die Auswirkungen erheblich. Lukas Ebner, Berater bei Enervis Energy Consultants, sieht deutliche Einbußen bei den Erlöspotenzialen von Batteriespeichern. Eine Limitierung der Änderungsgradienten bedeute, dass eine Batterie 1000 Sekunden beziehungsweise etwas über 16 Minuten benötige, bis sie die volle Ladeleistung erreicht hat oder eben wieder auf null zurückgefahren worden sei.

Ebner schätzt, dass sich unter solchen Bedingungen die Erlösmöglichkeiten für Speicher deutlich verschlechtern. Dies betrifft sowohl die Spotmärkte als auch Systemdienstleistungen wie die Sekundärregelung, sofern die entsprechenden Rampenbeschränkungen dort ebenfalls gelten. Die daraus resultierenden Erlöseinbußen könnten seiner Einschätzung zufolge bei mindestens zehn Prozent liegen, abhängig von der jeweiligen Speicherkonfiguration.

In seinem jüngsten monatlichen Erlösreport berichtet der Flexibilitätsvermarkter Suena, dass die Speicheroptimierung unter anderem am kontinuierlichen Intraday-Markt lukrativ gewesen ist. Gerade wenn es keine ausgeprägten Hochpreisstunden und Mittagstiefs für Strompreise gebe, würde sich die Optimierung der Speichervermarktung aus einer kontinuierlichen Allokation zwischen Intraday-Spreads, Reserveleistung und selektiver Energieaktivierung zusammensetzen.

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