Im Verteilnetz von Mitnetz müssen Batteriespeicher künftig mit erheblichen Einschränkungen bei der Einspeisung rechnen. Der Verteilnetzbetreiber hat seine technischen Anschlussbedingungen (TAB) für das Hochspannungsnetz angepasst. Im Zentrum steht eine neue Vorgabe zu zulässigen Änderungsgradienten der Wirkleistung, die Erzeugungsanlagen und Speicher unterschiedlich behandelt.
Kern der Anpassung ist eine Begrenzung der Leistungsänderung pro Zeiteinheit. Während Erzeugungsanlagen weiterhin mit einer Leistungsrampe von 0,37 Prozent Veränderung pro Sekunde fahren dürfen, gelten für Batteriespeicher deutlich restriktivere Vorgaben. Speicher dürfen ihre Wirkleistung nur mit 0,10 Prozent pro Sekunde ändern.
Im Dokument heißt es im genauen:
„Folgende Leistungsgradienten sind für die Änderung der Wirkleistung bei Erzeugungsanlagen (technische Mindestleistung ↔ 100 % Pb inst) und Speichern (- 100 % Pb inst ↔ 100 % Pb inst) bei Sollwertvorgaben durch Dritte einzuhalten:
- Erzeugungsanlagen nicht schneller als 0,37% Pb inst/s
• Speicher nicht schneller als 0,10% Pb inst/s.“
Die Leistungsbereitstellung für Primärregeleistung ist davon zwar ausgenommen, jedoch begrenzt Mitnetz den höchstmöglichen Beitrag von Batteriespeichern zur Primärregelleistung pauschal auf 25 Prozent der installierten Leistung.
Diese Einschränkung greift unabhängig von der technischen Leistungsfähigkeit der Anlagen. Moderne Batteriesysteme sind in der Lage, deutlich höhere Anteile kurzfristig bereitzustellen. Die pauschale Deckelung dürfte zu Ertragseinbußen für Betreiber führen.
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Auch aus Sicht von Marktanalysten sind die Auswirkungen erheblich. Lukas Ebner, Berater bei Enervis Energy Consultants, sieht deutliche Einbußen bei den Erlöspotenzialen von Batteriespeichern. Eine Limitierung der Änderungsgradienten bedeute, dass eine Batterie 1000 Sekunden beziehungsweise etwas über 16 Minuten benötige, bis sie die volle Ladeleistung erreicht hat oder eben wieder auf null zurückgefahren worden sei.
Ebner schätzt, dass sich unter solchen Bedingungen die Erlösmöglichkeiten für Speicher deutlich verschlechtern. Dies betrifft sowohl die Spotmärkte als auch Systemdienstleistungen wie die Sekundärregelung, sofern die entsprechenden Rampenbeschränkungen dort ebenfalls gelten. Die daraus resultierenden Erlöseinbußen könnten seiner Einschätzung zufolge bei mindestens zehn Prozent liegen, abhängig von der jeweiligen Speicherkonfiguration.
In seinem jüngsten monatlichen Erlösreport berichtet der Flexibilitätsvermarkter Suena, dass die Speicheroptimierung unter anderem am kontinuierlichen Intraday-Markt lukrativ gewesen ist. Gerade wenn es keine ausgeprägten Hochpreisstunden und Mittagstiefs für Strompreise gebe, würde sich die Optimierung der Speichervermarktung aus einer kontinuierlichen Allokation zwischen Intraday-Spreads, Reserveleistung und selektiver Energieaktivierung zusammensetzen.
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Ein Schelm wer böses dabei denkt, wenn man weiß wer die Muttergesellschaft (enviaM) der Muttergesellschaft (EON) der Minetz ist….
Ein Speicher sollte Energie speichern. Nicht sinnfrei – von einem Akku zum anderen schieben.
Der Speicher gehört zur Erzeugungsanlage – dann kann man die Änderungsgradienten viel stärker begrenzen.
Hinweis: Die TAB Mittelspannung enthält in der aktuellen Version die identischen Vorgaben zu Leistungsgradienten und Primärregelleistung!
Danke für den Hinweis, im Artikel kommt es so rüber, als ob es nur für die TAB-HS gilt.
Geht noch weiter:
Mein Fazit: Die Mitnetz-Regeln zeigen, dass das öffentliche Netz mit der Geschwindigkeit der Energiewende überfordert ist. Für Gebietsgemeinschaften ist dies das Signal, die Steuerungshoheit über das eigene Netzsegment radikal zu priorisieren.
Aus technischer Sicht sind diese technischen Anschlussbedingungen völliger Unsinn. Anstatt die Möglichkeiten der Batteriespeicher sinnvoll zu nutzen, betreibt man Blockadepolitik.
Technische Anschlussbedingungen müssen aus den Händen der Netzbetreiber genommen werden. Diese müssen zentral und nur durch technische Grenzen begrenzt von der Regulierungsbehörde vergeben werden. Damit lässt sich der Wildwuchs von Unsinn eindämmen.
Absolut, seh ich genauso.
Genau so
Uwe Kraus sagt:
Technische Anschlussbedingungen müssen aus den Händen der Netzbetreiber genommen werden.
Ihr Vorschlag macht etwa so viel Sinn wie, wenn man Gerichtsentscheide der Politik übertragen würde. Schuster bleib bei deine Leisten.
Netzanschlussbedingungen müssen von Fachleuten definiert werden, nicht von der Politik
Und wenn ein Netzausfall eintritt, wie in Spanien, zeigen alle auf den Netzbetrieber. REE in Spanien hat 1.5 Monate nach dem Blackout die Netzanschlussbedingungen angepasst. Dies ist kein Zufall. Vorsicht ist besser als Nachsicht.
Die Chefin bei REE dort ist übgrigens Politikerin und Juristin. Meiner Meinung ist dies klar eine Fehlbesetzung.
Schnelle Leistungsänderungsgeschwindigkeiten sind immer schädlich für den Netzbetrieb. Erfolgt dieser mit hoher Gleichzeitigkeit, kommt das Netz a seine Grenzen und Schutzmechanismen lösen aus. Reagieren Großspeicher zeitgleich mit hohen Leistungsänderungsgeschwindigkeiten (z.B. auf das gleiche Preissignal), dann kann es zu einer Kettenreaktion und flächendeckenden Ausfällen kommen. Das kann man nicht kurativ, sondern nur präventiv lösen. Das macht die Mitnetz hier mit ihren Anschlussbedingungen. Andere werden folgen. Das wird nicht anders gehen. Das ist unpopulär und setzt die Netzbetreiber extrem unter Druck.
Die Lösung des Konflikts liegt nicht in der Ignoranz technischer Notwendigkeiten, sondern in einem smarten Kompensationsmechanismus für die wirtschaftlichen Nachteile der Batteriespeicher, so dass diese wirtschaftlich aber sinnvoll betrieben werden können. Da sehe ich die Regulierung in der Pflicht, nicht in der Übernahme der technischen Regeln, von denen dort niemand etwas versteht. Oder übernimmt die Regulierung dann auch die Verantwortung für die Netzstabilität?
Elektroingenieur meinte:
„Schnelle Leistungsänderungsgeschwindigkeiten sind immer schädlich für den Netzbetrieb. Erfolgt dieser mit hoher Gleichzeitigkeit, kommt das Netz a seine Grenzen und Schutzmechanismen lösen aus.“
Ja, allerdings sollen Batterien eigentlich diese Leistungsänderungen auffangen, was durch die flachen Rampen quasi unmöglich gemacht wird.
Zudem sollte man sich einmal die Zeiträume anschauen. Der Stromhandel in Deutschland wurde am 1. Oktober 2025 im Day‑Ahead‑Markt auf 15‑Minuten‑Segmente umgestellt. Die Rampe ist auf 16 Minuten ausgelegt und damit wird es nahezu unmöglich schnell (genug) auf Bedarf und Preisänderungen zu reagieren. Jedenfalls für Batterien. Hier müssen dann Gaskraftwerke einspringen.
Nicht weil das in irgendeiner Form vorteilhaft wäre, sondern weil das von Mitnetz so vorgegeben wurde.
Warum soll das aus technischer Sicht nicht sinnvoll sein? Sie argumentieren nicht technisch, sondern betriebswirtschaftlich. Speicher, die genauso stark fluktuieren wie PV-Anlagen sind im Netz schwer zu regeln. Gerade in Bezug auf konventionelle Kraftwerke. Deswegen diese Regeln.
Ein Netzbetreiber kennt wohl sein Netz am besten und dann sollen andere Stellen technische Aspekte klären. Das wird sicherlich sehr erfolgsversprechend sein.
Danke für den fachlich guten Hinweis! Die Netze können nie so schnell wachsen, wie Speicher angemeldet werden. Speicher sind, was leider nicht immer erläutert wird, auch Bezugsanlagen. Wie dies für Speicher zukünftig betrachtet wird (für Bezugskunden gilt das Prinzip n-1), muss geändert werden.
Rainer Müller schrieb:
„Ein Netzbetreiber kennt wohl sein Netz am besten und dann sollen andere Stellen technische Aspekte klären. Das wird sicherlich sehr erfolgsversprechend sein.“
Ein Netzbetreiber ist auch in der Monopolstellung und hat in diesem Fall offensichtlich den Ausbau des eigenen Netzes verpennt und lässt darum dann die Gesellschaft leiden. Die entstehenden Mehrkosten muss der Netzbetreiber nämlich nicht selbst tragen. Von daher sind solche Narrenspiele für den Netzbetreiber folgenlos und für alle Anderen nahezu alternativlos.
Das es eben nicht an der technischen Seite liegt, sondern das regelrecht böswillige Absicht dahintersteckt, ist daran zu erkennen, dass die Rampen eben nicht für thermische Kraftwerke gelten sondern nur für Speicher.
Richtig so! Zu hohe Rampen führen u.a. zu Spannungsschwankungen im MS und HS-Netz und die Netzstabilität sollte an erster Stelle stehen und nicht die Profitabilität der Speicher. Bei einer hohen Rampe kann man nur hoffen, dass der LS vor dem Trafoschalter auslöst… Wenn Speicher Primär-Regelenergie erbringen sollen, macht ohnehin der Anschluss in der HöS am meisten Sinn, weil die ÜNB für die Frequenzhaltung verantwortlich sind.