Seit dem 1. Mai 2024, also mittlerweile anderthalb Jahre gibt es durch das „Solarpaket 1“ einen gesetzlichen Anspruch zur Umsetzung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV), „doch die Realität ist von Verzögerung und Verweigerung geprägt.“ So lautet der Befund der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS), des Solarenergie-Fördervereins Deutschland (SFV) und der Energieagentur Regio Freiburg. Die drei Organisationen haben deshalb ein an die Regierungsparteien, die Bundesnetzagentur und die Clearingstelle EEG/KWKG gerichtetes Forderungspapier veröffentlicht.
Im Kern geht es um eine rechtssichere und diskriminierungsfreie Umsetzung. Die GGV, verankert in § 42b des Energiewirtschaftsgesetzes, soll gegenüber dem Mieterstrommodell des EEG eine vereinfachte Umsetzung ermöglichen, vor allem indem der Anlagenbetreiber die teilnehmenden Parteien hier nur mit Solarstrom beliefert und nicht deren vollständige Versorgung gewährleisten muss – die benötigten Restmengen beziehen die Teilnehmer weiterhin von ihrem jeweiligen Stromversorger.
Dieses Konstrukt erfordert allerdings ein vergleichsweise aufwendiges Messkonzept, das entweder durch den jeweils grundzuständigen Messstellenbetreiber – in aller Regel also den örtlichen Netzbetreiber – oder durch einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber umgesetzt werden muss. Im letzteren Fall ist in der Praxis ebenfalls die Kooperation des örtlichen Netzbetreibers erforderlich. Genau daran hapert es, moniert das Forderungspapier. Es konstatiert eine „massive Behinderung der GGV“ und „dringenden Handlungsbedarf“ in vier Bereichen.
Vier Kritikpunkte
Erstens gibt es nach Einschätzung der drei Absender eine „Verweigerung von Dienstleistungen durch grundzuständige Messstellenbetreiber“. Diese bieten demnach in zahlreichen Fällen die für eine GGV erforderlichen Mess- und Abrechnungsdienstleistungen nicht an oder verweigern sie sogar aktiv – was in aller Regel mit der Notwendigkeit zum Einbau intelligenter digitaler Messsysteme (iMSys) zu tun hat. Die bekannten Probleme beim Rollout dieser Systeme, heißt es im Forderungspapier, „dürfen nicht dazu führen, dass Projekte prinzipiell abgewiesen oder verzögert werden“, denn damit werde das in Paragraf 1 des Messstellenbetriebsgesetzes verankerte Ziel eines diskriminierungsfreien Marktzugangs unterlaufen.
Zweitens kritisiert das Forderungspapier „Blockaden gegenüber wettbewerblichen Messstellenbetreibern“. Die Umsetzung von GGV-Projekten werde in vielen Netzgebieten „faktisch verwehrt oder erheblich verzögert“.
Der dritte Kritikpunkt betrifft „uneinheitliche und überhöhte Zusatzentgelte“. Diese würden häufig neben den allgemeinen Messkosten für iMSys erhoben, die Erhebungspraxis wirke dabei „intransparent und willkürlich“. Dies verursache erhebliche Mehrkosten und erschwere die wirtschaftliche Tragfähigkeit von GGV-Projekten.
Als vierten Punkt nennt das Papier, dass der Einbau intelligenter Messsysteme im Zusammenhang mit GGV-Projekten bislang nicht als gesetzlicher Pflichteinbau anerkannt, sondern häufig als vorzeitiger Einbau gemäß Paragraf 35 Messstellenbetriebsgesetz klassifiziert werde. Dies schaffe zusätzliche Kosten von jährlich 30 Euro pro Messpunkt und weitere bürokratische Hürden. Dabei sei der Einbau „technisch zwingend und im Sinne der Digitalisierung der Energiewende erforderlich“.
Vier Lösungsvorschläge
Zur Behebung der genannten Missstände nennt das Forderungspapier vier Punkte, die rechtssicher geregelt werden sollten. Dies ist zunächst eine Verpflichtung der grundzuständigen Messstellenbetreiber, die für GGV und auch für Energy Sharing-Modelle erforderlichen Dienstleistungen in einem festgelegten Zeitrahmen „diskriminierungsfrei zu begleiten oder selbst anzubieten“. Eine Regelung könne zum Beispiel in Anlehnung an Paragraf 8 Absatz 5 EEG erfolgen, der von Netzbetreibern nach Eingang eines Netzanschlussbegehrens „unverzüglich“ einen genauen Zeitplan für die Bearbeitung fordert und für den Fall, dass sie dies nicht innerhalb eines Monats erledigen, bei Anlagen bis 30 Kilowatt auch einen Netzanschluss ohne ihre Zustimmung erlaubt.
Der zweite Vorschlag lautet, den iMSys-Einbaus bei GGV- und Energy-Sharing-Projekten „in einem angemessenen Zeitrahmen“ als gesetzlichen Pflichteinbau einzuordnen.
Ein dritter Vorschlag betrifft die für GGV-Anlagen bestehende Pflicht zur Übermittlung von Verbrauchsdaten im 15-Minuten-Takt. Es genüge eine „Small-Lösung“. Die für 15-minütige Übertragung nötige Datenverbindung beispielsweise in Betonkellern oder Altbauten nennt das Forderungspapier als Problem – es genüge, die Daten in akkumulierter Form einmal täglich zu übertragen.
Der vierte Punkt fordert ganz allgemein „die Schaffung transparenter Rahmenbedingungen für den Marktzugang für wettbewerbliche Messstellenbetreiber in allen Verteilnetzen“.
Eine rechtssichere Regelung dieser Punkte werde „nicht nur die Umsetzbarkeit der GGV deutlich verbessern“. Vielmehr sei ohne diese Verbesserung generell „eine dezentrale, faire und von den Bürgerinnen und Bürgern getragene Energiewende nicht möglich“. Die drei Initiatoren des Forderungspapiers bieten abschließend an, ihre Erfahrungen aus laufenden GGV-Projekten in die Diskussion einzubringen.
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wenn ich mich richtig erinnere, ist das Energy Sharing ( EU RED II ) bis heute NICHT in Gesetze gegossen.
Wir haben die gleichen Probleme mit Mieterstrom bei einem sehr großen Projekt im Landkreis München. Obwohl wir bei einem wMSB sind und alles komplett mit SMGW ausgestattet ist und der Messstellenbetreiber nachweislich alle Daten in den Markt kommuniziert, ist Bayernwerk Netz seit Juli 2025 nicht in der Lage, das Messkonzept MK D4 (virtueller Summenzähler) umzusetzen – obwohl die gesetzliche Verpflichtung besteht. Wir sind am Verzweifeln. Und müssen das jetzt den Bewohnern erklären, die statt günstigem Mieterstrom automatisch in der Grundversorgung gelandet sind…
Ist der nicht wahnsinnig teuer ?