Partnerschaft von Großbatteriespeichern und Photovoltaik-Anlagen führt zu Win-Win-Win

Christopher Hecht, The Mobility House

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Die Energiewende in Deutschland ist ein Erfolg und führt zu Strom im Überfluss. Auch wenn dieser Satz berechtigte Kritik ernten wird, ist unbestritten, dass schon heute zu bestimmten Zeiten mehr erneuerbarer Strom zur Verfügung steht, als verbraucht werden kann. Wenn der Strom keine Abnehmer mehr findet, dann sinken die Strompreise auf 0 oder ins Negative. 2024 waren es beispielsweise 457 Stunden, zu denen Strom an der Strombörse quasi kostenlos verfügbar war. Zwar zahlen Endkunden wegen Entgelten und Umlagen trotzdem noch etwas für den Strom, aber Erzeuger verdienen mit der Produktion nichts.

Darüber hinaus sind die Stromnetze bei hoher Photovoltaik- oder Windkrafterzeugung oftmals überlastet, was Redispatchmaßnahmen mit Kosten in dreistelliger Millionenhöhe pro Monat verursacht. Beides führt dazu, dass eine Erzeugungsanlage für grünen Strom abregeln muss, obwohl der Wind bläst oder die Sonne scheint. Zwar würden etwa dynamische Stromtarife, intelligent bidirektional geladene Elektroautos oder smart gesteuerte Wärmepumpen dieses Problem bereits deutlich reduzieren, aber komplett lösen würden sie es vermutlich nicht.

Eine naheliegende Lösung ist, das Problem direkt an der Quelle zu packen. Da wir nicht ändern können, wann die Sonne scheint, ist die einzig sinnvolle Variante, den Strom vor Ort zwischenzuspeichern. Legt man Photovoltaik- und Windkraftanlagen mit mehr als fünf Megawatt Nennleistung zugrunde, entsteht hier ein Potenzial von etwa 33 Gigawatt allein in Deutschland. Dieser Ansatz ist auch unter dem Namen Co-Location bekannt, wobei alle Akteure profitieren: Photovoltaik- und Windkraftanlagenbetreiber müssen den erzeugten Strom nicht zu Niedrigpreisen einspeisen, Batteriespeicherbetreiber können auf einen vorhandenen Netzanschluss zurückgreifen, das Stromnetz wird entlastet, da Einspeisespitzen reduziert werden, und die Energiewende wird vorangebracht, weil weniger Strom ungenutzt abgeregelt werden muss. Mehr zu jedem dieser Punkte im Folgenden.

Betreiber neuer Photovoltaik- und Windkraftanlagen erhalten keine Vergütung bei Einspeisung, wenn die Strompreise am Day-Ahead-Markt negativ sind. Solche negativen Strompreise entstehen aber leider meist genau zu den Zeitpunkten größter Energieerzeugung, da Photovoltaik- und Windkraftanlagen eine hohe Gleichzeitigkeit aufweisen, wodurch ein Überangebot entsteht. Dieser Strom ist für Anlagenbetreiber und deren Direktvermarkter in Konsequenz wertlos.

Ob der Strom nun in die Batterie eingespeichert wird oder abgeregelt wird, bedeutet für die Grünstromanlage finanziell dasselbe – man spricht von Indifferenzkosten von null. Die Batterie kann diesen Strom zu einem späteren Zeitpunkt gewinnbringend verkaufen und somit Gewinne erzielen. Um den Grünstromanlagen-Betreibern hier eine Teilhabe zu ermöglichen, gibt es verschiedene Modelle wie eine jährliche Pacht vom Batteriebetreiber an die Grünstromanlage, eine Umsatzbeteiligung oder andere Vertragskonstrukte. In jedem Fall erhält der Betreiber einen Profit und muss lediglich wertlosen Strom abgeben.

Großbatteriespeicher sind heutzutage wiederum komplex in ihrer Verwirklichung, da Netzanschlusskapazitäten in Deutschland nur mit langen Wartezeiten und hohen Baukostenzuschüssen verfügbar sind. Ende August lagen beispielsweise über 500 Gigawatt an Anfragen von Batteriespeicherbetreibern vor. Als Referenz: Der deutsche Spitzenstromverbrauch liegt bei etwa 80 Gigawatt. Netzbetreiber sehen sich hier nachvollziehbarerweise nicht in der Lage, die Anfragen zu bedienen, insbesondere da Anschlüsse nach chronologischer Reihenfolge, auch bekannt als Windhundprinzip, vergeben werden müssen.

Bei einer bestehenden Grünstromanlage existiert dieser Netzanschluss aber bereits und es muss lediglich eine minimale Anpassung der Netznutzung umgesetzt werden. Gerade in Regionen mit hohem Ausbau erneuerbarer Energien ist ein zusätzlicher Batteriespeicher in solchen Fällen für das Verteilnetz oft unproblematisch, da der Speicher die Netze ja gerade dann nutzt, wenn ansonsten kaum Erzeugung vorhanden ist.

Die Co-Location ist für Batteriespeicher daher gleich aus zwei Gründen interessant: Vorhandene, ungenutzte Netzkapazitäten von Grünstromanlagen können genutzt werden und der abgeregelte Strom kann kostenlos oder sehr günstig von den Grünstromspeichern bezogen werden. Durch diese Mechanismen ist es möglich, dass solche Speicher schon heute ohne Förderung errichtet werden können, was mit Blick auf die hohen Kosten beispielsweise des EEG oder auch die geplanten Milliardenförderungen für neue Gaskraftwerke ein positives Signal für die Energiewende ist.

Das Stromnetz und die Allgemeinheit wiederum profitieren, da der Grünstrom zu Zeiten höheren Strombedarfs zur Verfügung steht. Mit Solarstrom überfüllte Netze sehen eine reduzierte Einspeisung zu Spitzenzeiten und der Strom wird stattdessen eingespeist, wenn ansonsten kaum Kapazitäten genutzt werden. Bei der genauen Ausgestaltung dieser Mechanismen gibt es aktuell noch keine Einigkeit. Ein Beispiel ist Frankreich, das seine Netzentgeltstrukturen angepasst hat und negative Netzentgelte bei systemdienlichem Verhalten eingeführt hat. Auch in Deutschland wird die Netzdienlichkeit von Speichern heiß diskutiert, aber eine Einigung konnte noch nicht erzielt werden.

Eine Weiterentwicklung beim sogenannten Engpassmanagement ist dabei abzusehen, da insbesondere auf der Ebene der Übertragungsnetze von den Netzbetreibern eine höhere Planbarkeit gewünscht ist. Kritisch ist hierbei insbesondere die Nichtdiskriminierung von Speichern, da vergleichbare Anforderungen kaum an andere Netznutzer gestellt werden. Erzeuger und Verbraucher werden entweder über Redispatch finanziell entschädigt oder über freiwillige Maßnahmen wie Regelleistung für ein netzdienliches Verhalten entlohnt. Nichtsdestotrotz sind Grünstromspeicher schon heute meistens netzdienlich, da sie laden, wenn Strom günstig ist, was zumeist mit übermäßiger Produktion erneuerbarer Energien korreliert, und entladen, wenn diese die Netze nicht mehr beanspruchen.

Wenn es für alle Beteiligten eine Verbesserung ist, dann bleibt die Frage, wann mit einem Ausbau von Grünstromspeichern zu rechnen ist. Aktuell befindet sich der Markt in einer Sortierungsphase. Einige Betreiber von Erzeugungsanlagen planen den Bau eigener Speicher und bauen dabei auch entsprechende Handelsteams auf, allerdings ist die Komplexität hierbei nicht zu unterschätzen. Daher sind viele Akteure aktuell auf der Suche nach einem spezialisierten Partner mit Erfahrung im Bereich der Batteriespeicher. Bei der Wahl eines Partners ist allerdings einiges zu beachten: Oftmals wechseln Betreiber von Grünstromanlagen ihren Direktvermarkter häufig und hierbei muss die Kompatibilität mit dem Betrieb des Batteriespeichers sichergestellt werden. Auch müssen faire Regeln gefunden werden, mit denen Risiken und Gewinne zwischen den Partnern verteilt werden. Nicht zuletzt müssen technische Herausforderungen vor Ort geklärt werden.

Bei Terra One nutzen wir dabei einen Ansatz, der die Wahl des Direktvermarkters minimal einschränkt, da der Stromverkauf durch den Direktvermarkter nicht eingeschränkt wird. Zusätzlich übernehmen wir das volle Kosten- und Projektrisiko, um so ein risikofreies Batteriespeicherprojekt für kleine und große Betreiber von Grünstromanlagen zu ermöglichen.

— Der Autor Christopher Hecht ist Senior Energy Trader – Storage and Flexibility bei Terra One und ist in der Vermarktung von Großbatteriespeichern aktiv. In seinen vorherigen Positionen bei The Mobility House, der RWTH Aachen und Smartlab Innovationsgesellschaft hat er sich mit der Interaktion von Elektrofahrzeugen mit dem Strommarkt und -netz beschäftigt und wurde hierfür unter anderem mit der Borchers Plakette ausgezeichnet. Christopher.Hecht@terra.one

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