„So richtig und wichtig Anpassungen durch das Solarspitzengesetz sind, stellen sich in der Praxis mehrere Fragen infolge unklarer Formulierungen.“ So lautet die Einschätzung des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) rund sechs Monate nach Inkrafttreten der neuen Regelungen am 25. Februar. Der Verband fokussiert hierbei vor allem auf die unterschiedlichen Bestimmungen zur Einspeisungsbegrenzung. Mit Ausnahme von Steckersolargeräten (bis 800 Watt Wechselrichterleistung) muss bei neuen Anlagen die Einspeiseleistung auf 60 Prozent begrenzt werden; ab 7 Kilowatt Leistung gilt dies so lange, bis die verpflichtende Ausstattung mit intelligenten Messsystemen und Steuerungseinrichtungen abgeschlossen ist. Dies dürfte allerdings, so der ZVEH, „noch einige Zeit in Anspruch nehmen“.
Der ZVEH war an der Konsultation zum Gesetz beteiligt und hat nach eigenen Angaben Zustimmung geäußert. Mittlerweile habe sich aber gezeigt, dass bei der praktischen Umsetzung unterschiedliche Interpretationen von Installateuren und Netzbetreibern bestehen. „Selbst für Fachleute sind die energierechtlichen Anforderungen an Kundenanlagen schwer zu überblicken“, stellt Bernd Zeilmann, Obermeister der Innung für Elektro- und Informationstechnik Bayreuth und Fachexperte des ZVEH, hierzu fest. Dies berge die Gefahr, dass Anlagen „nach Anmeldung und Installation nochmals angepasst werden müssen, wodurch zusätzliche Kosten für die Betreiber entstehen. Rechtliche Auseinandersetzungen zwischen dem Kunden und dem installierenden Betrieb und im schlimmsten Fall sogar Schadenersatzforderungen können die Folge sein.“
Speicher nicht wie Photovoltaik-Anlagen behandeln
Der ZVEH hat deshalb ein Positionspapier erstellt und dort einige Punkte dargelegt, die „im Zuge einer Energierechtsreform angepasst werden sollten“. Adressat ist das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Einer dieser Punkte betrifft die Betrachtung von Photovoltaik-Speichern als „fiktive Anlagen“. Dadurch gelte für ausschließlich mit Solarstrom geladene Batteriespeicher ebenso wie für die Photovoltaik-Anlage selbst eine Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung auf 60 Prozent. Dies sei „wenig zielführend“, weil in der Folge Betreiber von Bestandsanlagen womöglich auf die Nachrüstung mit einem Speicher verzichten. Photovoltaik-Speicher seien aber „nicht Teil des Problems, sondern Teil der Lösung“, so Moritz Bonn, Referatsleiter Politik und Volkswirtschaft im ZVEH. Deshalb solle die 60-Prozent-Regelung „nur auf den Stromerzeuger, also die Solaranlagen“, bezogen werden.
Unklarheiten moniert der ZVEH auch bezüglich der Erweiterung von Speichern. Der schnelle Preisrückgang und der Umstand, dass eine solche Erweiterung bei modular aufgebauten Speichersystemen auch einfach durchführbar ist, mache sie für viele interessant. Anders als bei Photovoltaik-Anlagen sei aber „nicht klar geregelt, wie sich der Speicher-Status durch eine modulare Erweiterung verändert.“ Damit stehe im Raum, „dass Batteriespeicher ihren Bestandsschutz aufgrund einer solchen Erweiterung verlieren. Die Folge: Sinnvolle Erweiterungen werden unterlassen oder von Kunden ohne Einbeziehung des Fachhandwerks und damit auch ohne Kenntnis des Netzbetreibers umgesetzt.“ Der ZVEH fordert mehr Klarheit und spricht sich für einen Bestandsschutz von Anlagen bei „moderaten“ Speichererweiterungen aus.
Maßvolle Lösungen für die Abregelung
Der aus Sicht von Installateuren und Anlagenbetreibern wohl wichtigste Punkt des Positionspapiers betrifft die Vorgaben zur Steuerung von Photovoltaik-Anlagen, genauer: die Unklarheiten infolge unterschiedlicher gesetzlicher Bestimmungen.
Die infolge des Solarspitzengesetzes geschaffenen Regelungen in Paragraf 9 EEG sehen, wie der ZVEH darlegt, eine Steuerung der ins Netz abgegebenen Einspeiseleistung vor. Damit bleibt es möglich, die Anlage weiterhin für den Eigenverbrauch sowie gegebenenfalls das Laden eines Batteriespeichers zu nutzen. Diese Option werde vom Verband „ausdrücklich begrüßt“.
Das Problem bestehe nun aber darin, dass die schon zuvor in Paragraf 13 Energiewirtschaftsgesetz definierten Regelungen zum sogenannten Redispatch 2.0 (Netzengpassmanagement) nicht angepasst wurden. Sie sehen weiterhin eine Steuerung der Wirkleistung vor, die folglich am Wechselrichter vorgenommen wird – damit entfällt die abgeregelte Leistung auch für den Eigenverbrauch. Dieser sei aber „für viele gewerbliche und industrielle Kunden des Elektrohandwerks essenziell, da nur ein stabiler Eigenverbrauch die Wirtschaftlichkeit des Betriebs der Photovoltaik-Anlage sicherstellt“, heißt es im Positionspapier. Außerdem stelle sich die Frage, welche Anforderungen konkret zu erfüllen seien, um die jeweiligen Steuerungen zu ermöglichen. Aus Sicht des ZVEH sollte bei der Regelung immer auf die Einspeiseleistung abgezielt werden.
Der Verband fordert mit Blick auf den Smart-Meter-Rollout zudem „maßvolle Übergangslösungen“. Die derzeitige Gesetzeslage erfordere bei Anlagen über 25 Kilowatt, dass sie als „Übergangstechnologie“ weiterhin mit Rundsteuerempfängern auszustatten sind. Sofern solche Anlagen Einspeisevergütung oder Mieterstromzuschlag erhalten (also nicht in der Direktvermarktung sind), müssten sie zusätzlich auch noch die 60-Prozent-Regel einhalten. Es stelle sich die Frage, „ob dieses Bündel an Vorgaben bei Anlagen unter 100 Kilowatt für eine reine Übergangslösung tatsächlich erforderlich ist“. Stattdessen sollten alle Anstrengungen darauf gerichtet werden, in allen Verteilnetzen möglichst bald das netzorientierte Steuern über Smart-Meter-Gateway umzusetzen: „Andernfalls besteht die Gefahr, dass veraltete Technik beim Steuern von Photovoltaik-Anlagen auch in vielen Jahren noch zum Einsatz kommen wird.“
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Uch habe mich mit dem Thema auseinandergesetzt.
Juristische Strategie und Kommunikation mit dem Netzbetreiber
Der Anlagenerrichter bzw. -betreiber sollte dem Einbau eines FRE widersprechen und folgende Schritte einleiten:
Sofortige Beantragung der iMSys-Steuerung: Beim grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB) muss unverzüglich und nachweisbar (schriftlich) der Antrag auf Einbau des iMSys inklusive der kostenpflichtigen Zusatzleistung zur Fernsteuerung gestellt werden.
Geltendmachung des Schutzes: Unter Verweis auf die fehlende Verfügbarkeit der iMSys-Steuerung durch den gMSB und die Unverhältnismäßigkeit der Doppelinvestition (FRE + STE) muss gefordert werden, dass die 60%-Abregelung bis zur Erfüllung des iMSys-Auftrags ausgesetzt wird.
Kostenübernahme fordern: Es muss klargestellt werden, dass, falls der gMSB die Zusatzleistung zur Fernsteuerung über iMSys verweigert und der Anlagenbetreiber eine alternative Fernsteuerung einbaut, die spätere Nachrüstung der technischen Einrichtung zur Steuerung über das iMSys auf Kosten des Anschlussnetzbetreibers (ANB) zu erfolgen hat.
Ob Netzbetreiber diese Ablehnung der Rundsteuerempfängers im Hinblick auf die netzorientierte Steuerung mit FNN akzeptieren, sollte zumindest probuert werden, bevor man veraltete Steuerungstechnik verbaut.
Das Thema ist so komplex, dass meiner Meinung nach auch in dem Bericht ein Fehler ist:
Meine Wissens gilt die 60% Regelung bereits für Anlagen ab 2kWp und nicht erst ab 7kWp.
Für die „Smar Meter“ Pflicht, bzw. den vorangigen Einbau dieser sind hingegen die genannten 7kWp richtig.
„Komplex“ ist noch sehr vorsichtig formuliert. Wir haben es im Artikel vielleicht etwas verkürzt formuliert, aber ja: Die 60 Prozent-Regel gilt laut EEG „bis zum Einbau von intelligenten Messsystemen und Steuerungseinrichtungen nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 des Messstellenbetriebsgesetzes“ für alle Anlagen ab 2 Kilowatt Modul(!)-Leistung und 800 W Wechselrichterleistung. Ausgenommen sind also nur die sogenannten Steckersolargeräte. Weil aber § 29 Abs. 1 Satz 2 des Messstellenbetriebsgesetzes die Verpflichtung zum Einbau intelligenter Messsysteme ab 7 Kilowatt installierter Leistung vorsieht, können kleinere Anlagen weiter mit 60-Prozent-Begrenzung betrieben werden – solange nicht andere Bestimmungen (insbesondere §14a Energiewirtschaftsgesetz) den Einbau einer Steuerungseinrichtung vorschreiben.
Frage an die Experten:
Soweit ich auf dem Stand bin, gilt für Anlagen bis 100 KW die Regelung nach § 9 und 14 EEG. Wie von Ihnen beschrieben, bereits ab einer Modulleistung über 2000 Watt. So aufgebaut, kann die Leistung nur in Richtung Netz gesteuert werden, auch bei AC-Speichern. In Richtung Gebäude, also Eigenverbrauch und Speichernutzung ist die volle Leistung verfügbar.
Alles andere macht eigentlich keinen Sinn.
Es wird aber vom § 13 EnWG gesprochen, den ich so verstehe, dass damit das Netz geregelt werden soll, Regelenergie, abschaltbare Lasten usw. Dort wird von einer Wirkleistungsbegrenzung gesprochen, die dann für die gesamte Anlage gelten soll.
Ich vermute, dass hier eine falsche Auslegung der Gesetze seitens der Netzbetreiber vorliegen könnte? Hier sind jetzt die Spezialisten gefragt.
Bei einer Anlagenerweiterung war es wohl eine Zeitlang nicht möglich diese als solche zu melden, das sollte aber mittlerweile möglich sein? Ob dabei ein Bestandsschutz betroffen ist, kann ich an der Stelle nicht sagen, kann mir aber vorstellen, dass eine Speichererweiterung keine große Änderung in Bezug auf Förderungen usw. darstellt?
Fragen über Fragen, es bleibt spannend.
Es wäre nett, wenn man das mal genauer klären könnte.
Worüber ich allerdings auch sofort gestolpert bin, ist die (alte) Regelung, dass man ab 25 KW einen Funkrundsteuerempfänger einbauen soll, obwohl man ja nach der neuen Regelung bis 100 KW steuern möchte. Das wäre dann eine doppelte Steuerung und ist vermutlich übersehen worden?
Also bevor ich meine Anlage extern abregeln lasse, baue ich lieber eine Heizpilzsteinsäulenkaskade im Garten auf. Oder heize einen großen Findling für kühle Sommernächte… Wenn ein früher von Ingenieuren geprägtes Land keine anderen Ideen mehr hat, sollten man lieber Goldfische züchten…
Es gibt auch sinnvollere Strategien für die Nutzung des Eigenverbrauichs bei sinkenden Vergütungen, drohenden Abregelungen und ggf. noch Netznutzungsgebühren (AgNes) Mining.
Daher würde ich gern auf ein Puzzlestück für die Energiewende hinweisen, das in einigen Ländern bereits Bestandteil der Energiewirtschaft ist und auch in Europa / DACH-Raum gerade Fahrt aufnimmt.
Es gibt nämlich einen Verbraucher, der 24/7 sekündlich zu- oder abgeschaltet und/oder in seiner Leistungsaufnahme gedrosselt werden kann BITCOIN MINING !
Bitcoin Mining schlägt auch eine Brücke über die ideologische Lager. Denn es entflattert den sog. „Flatterstrom“ und schafft gleichzeitig mit der Erweiterung der Speicherkapazitäten die Voraussetzungen für einen weitestgehend ungedrosselten Ausbau der EE, ohne dass die Netze in die Knie gehen. Da Bitcoin Mining nur mit günstigen i.d.R. überproduzieren Strom wirtschaftlich ist, konkurrieren die Miner global um einen günstigen Strombezug. Steht das Preissignal auf „ROT“, wird der Mining Betrieb sofort eingestellt. Kein Miner verbrennt Geld, d.h. die Sorge, dass der Strom anderen Verbrauchern weggenommen wird, ist unbegründet.
Bitte dazu diesen, m.E. sehr aufschlussreichen Youtube Beitrag anschauen: „Vergeudete ENERGIE verlorenes KAPITAL – Dr. Harald Rauter“ https://www.youtube.com/watch?v=ZjhamBslRMw&t=1145s
Meine Umsetzung kannst Du Dir hier anschauen: „So wird aus sauberer Energie sauberes Geld“ https://www.youtube.com/watch?v=Qhs8aGurny8&t=328s
Danke Bernd, ich gehe auch nicht ans Netz bis dieses, nicht genau definiertes Handeln aufhört. Ich ärgere mich maßlos darüber, das wir es zulassen, das nicht ausgebildete Laien ( Politiker ) sich anmaßen über solche komplexe Probleme entscheiden zu wollen.
Dann geht die Strategie der Verzögerung und Verunsicherung ja voll auf.
Und *plopp*, auf mit den Schampusflaschen nach der nächsten Quartalszahlenparty.
Weiss nicht ob Die so weit gedacht haben, aber die Abregelung incl Eigenbedarf ist schon sinnvoll,weil damit das Verteilnetz durch den entstehenden Verbrauch entlastet wird.
Wo greift die Abregelung ein?
Bei der Einspeiseleistungsbegrenzung gemessen mit dem EnfluRi kann der Wechselrichter weiter den Eigenbedarf über PV decken und die Batterie laden/entladen!! Das Netz ist ja noch da 🙂
Ansonsten koennte ich auf Ersatzstrom umschalten
Hallo Uwe,
danke für die Links und das wirklich sehr gute Interview mit dem e3dc Geschäftsführer! Zudem wohnen Sie ja gleich um die Ecke… Danke für den Tip mit dem Canaan. Was sind hier ihre die Langzeiterfahrungen? Da ich gerade die PV ausgebaut habe und der 14,4 kWh-Speicher demnächst kommt, sind diese Überlegungen in der Tat Gold wert. Besonders das „leeren“ des Speichers im Sommer ist in der Tat ein unterschätztes Problem. Ihre Lösung ist einfach, elegant und finanziell erreichbar. Das sollte Schule machen. Ich bleibe am Thema dran. Danke.
Hallo Bernd,
ich habe erst Ende Juli mit Mining angefangen, die ersten Erfahrungen stimmen mich sehr positiv. An den kühlen September Tagen, die wir in diesem Jahr hatten, bis Mitte Oktober hat der Miner auch zum Heizen (in den Abendstunden im Wohnzimmer ) völlig ausgereicht.
Man liest sich immer weiter in dieses Thema ein -> es ist verdammt spannend.
Vom 09. – 11.10. Oktober wurde das 3. Bitcoin Forum in Ingolstadt abgehalten.
Von der Veranstaltung gibt es eine Aufzeichnung mit sehr aufschlussreichen Beiträgen- viel Wissensvermittlung, höchst interessant und kurzweilig.
Ich möchte hier aber vor allem aber auf einen Beitrag „Mining oder Mangel Europas Energieschicksal – Rachel Geyer (Vorsitzende der EBEA – European Bitcoin Energy Association) hinweisen – bitte vorspulen auf 04:29:30 -> https://www.youtube.com/watch?v=II-3cH5Y1Uk&t=16183s
Auch für den Heimbereich gibt es Hydrominer, die mittels Wärmetauscher für die Warmwasseraufbereitung und Heizung eingesetzt werden können und somit gezielt die Abwärme nutzen.
Dazu passend dieser Beitrag: „Bitcoin Mining: Vom Klimakiller zur Energiewende-Chance? Lars Eichhorst hat alle Details!“ https://www.youtube.com/watch?v=TaHi3QSkvtE&t=1039s
mfg Uwe
eine Wirkleistungsbegrenzung mit dem Argument, „verbraucht mehr Netzstrom um das Netz zu entlasten“ ist bezeichnend und zeigt die Verfasser des Gesetzes. Wenn ich ein TRE verbaut habe, ist die Anlage steuerbar und muss somit zu 100% nutzbar sein. Den Akuu auf 60% Einspeiseleistung zu begrenzen zeigt die hinterhältige Art und Weise der „wir wollen den Rest vom Kuchen, hört endlich auf unser Geld zu stehlen“ Lobby
Zu : (…) eine Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung auf 60 Prozent.(…) wundert mich, das der Sinn nicht erkannt wird. Es geht darum 60 % der PV-Leistung zu begrenzen. Ob diese Leistung direkt aus der Anlage oder zeitverzögert aus dem Speicher kommt, ist nicht relevant. 10 kW – 60 % = 6 kW max ins Netz – woher auch immer.
Die anderen Punkte sind eine gesetzlich verursachte Komplexitätsfalle – die zu beheben ist.
Erstaunlich ist jedoch das zeitversetztes Einspeisen all diese Vergütungs-Fragen löst und hier nicht genannt wird . 500 kWh / kWp können zeitversetzt eingespeist werden (sogar über V2G). Ob jetzt ein iMSys oder 60 % gelten ist unerheblich.
…und der FRE, wo gibt es so eine VNB-Nische von der Nische? Die Abendstunden sind sehr wichtig um sie mit PV zu versorgen.
@ Uwe und Bernd – Mining, echt jetzt? Der Nutzen dieser Rechenleistung ist ein ungesunder Auswuchs der Finanzgesellschaft. Absolut klimaschädlich. Sich daran auch noch zu beteiligen, ist für mich schwer nachvollziehbar. Haben wir ein Klima- oder ein Renditemaximierungsproblem. Das Argument der Netzstabilisierung trifft auf Speicher zu, nicht auf „verbraten“ von fragwürdiger Rechenleistung (oder Heizpilzen), denn diese kann nicht ins Netz liefern. Es ist aus meiner Sicht eher ein direktes Unterstützen von solchen fragwürdigen Finanzgeschäften, die sinnlos zur Erderwärmung beitragen, ohne Sie Beide in irgend einer weise persönlich angreifen zu wollen. Es geht um die große Masse all der Rechner weltweit, die hier enorme Energiemengen verzehren, für was?
Hallo Wolfgang,
bitte nicht mit Vorurteilen an das Thema gehen.
Ich vermute, Du hast die verlinkten Youtube Beiträge nicht angeschaut!.
BitCoin Mining ist das Puzzlestück für die Energiewende! Wir brauchen in Überschusszeiten einen Abnehmer der 24/7 sekündlich zur Verfügung steht Warum abregeln und Strom wegschmeißen? Aus ideologischen Gründen?
Bitcoin ist GENAU das Gegenstück zum Auswuchs der Finanzgesellschaft, es löst die Probleme unsrer Geldsysteme. *** KRANKES GELD = KRANKE GESELLSCHAFT ***
https://www.youtube.com/watch?v=II-3cH5Y1Uk&t=16183s Beitrag 1 und 2 ansehen
Faktenbasiert und ohne Vorurteile können wir gerne den Austausch fortsetzen …
Bitte die o.g. verlinkten Youtube Beiträge anschauen – es wird doch sehr eindrucksvoll erklärt,
dass mittels Mining ein Verbraucher zur Verfügung steht, der 24/7 sekündlich zu- und abgeschaltet werden kann und somit wertvolle Regelleistung bereitstellen kann. Warum soll das bitte Verschwendung oder schmutzig sein?
Eine weiteres Anwendungsbeispiel ist hier zu sehen -> https://terahash.space/kaercher-clean-park-in-muensingen-kombination-aus-moderner-technologie-und-nachhaltigem-ressourceneinsatz-terahash-integriert-bitcoin-mining-anlage/
Und Bitcoin ist partout kein Auswuchs der Finanzindustrie. Ganz im Gegenteil wurde Bitcoin außerhalb der Finanzindustrie erschaffen um gegen diese Auswüchse (Inflation, Assetblasen, Finanzkrisen, Cantillon-Effekt ) anzugehen .
Dieser Stream vermittelt viel Basiswissen: https://www.youtube.com/watch?v=II-3cH5Y1Uk&t=1716s
@ Wolfgang
wie „für was“? Um das Bargeld abzuschaffen.
Deine Hosentaschen-Abhörvorrichtung macht doch nur Sinn, wenn die Überwachung dazu führt, dir das kaufen oder verkaufen zu verbieten.
Guten Tag, ich bin Elektrotechniker und Angestellter in einem Sachverständigen-Büro mit Schwerpunkt PV-Anlagen.
Ich besitze ein PV-Anlage seit 15 Jahren, dies in Verbindung mit Wärmepumpe und E-Heizstab inkl. Eigenbau Energiemanagement.
Schon seit jeher stellen sich mir bei der propagandaartigen Verbreitung des Märchens Netzüberlastung die Nackenhaare auf!
Stark gekürzt, Fakt ist:
o In besiedeltem Gebiet besitzen i.d.R. 6 von 10 Häuser eine PV-Anlage.
o Etwaiger Überschuss wird Ortsnah durch „die Nachbarn“ verbraucht.
o Selten geht überschüssige Energie über Trafos in das Mittelspannungsnetz!
o Es scheint für die Stromnetze grenzwertig zu sein, das 4kW eingespeist werden.
o Es ist NICHT grenzwertig, das 4kW und mehr gekauft werden!
o Überlastung der Netze durch Verbrauch hab ich noch nicht gehört!
o Überschuss entlastet die Netze da einiges an Energie nicht vom „Kraftwerk“ über lange lLeitungswege bezogen werden muss!
o Unser Haushalt belastet mit einem Netto Energiebezug von ca. 800kWh im Jahr das Netz sicher nicht nennenswert!
o Die Hochspannungsnetze werden ausschließlich durch unseriösen Energietransfer quer durch Europa überlastet! (Strombörse …)
o ICH verdopple gerade die Leistung unserer PV-Anlage und stelle auf NULL-Einspeisung um.
o Das bedeutet zwar, kein Geld mehr (sehr wenig) für Überschuss, aber auch kein Netz-Nutzungsentgelt mehr!
o 2026 werde ich mich dank 50kWh Speicher vom öffentlichen Netz trennen!
o Tschüss Netzbetreiber!
o Tschüss dumme Vorschriften und Regulierungen!
o Im absoluten Notfall dient mein TOYOTA Hybrid als Notstromaggregat und hängt direkt am Wechselrichter.
Gruß
Danke E.S.
ich sehe das auch so und damit:
sollen sie bleiben wo der Pfeffer wächst
Vieles richtig, aber eben ziemlich egoistisch.
Auch wenn man eigentlich energetisch autark geworden ist, sollte der Netzanschluss (und eine damit verbundene Grundgebühr) verpflichtend bestehen bleiben. Dazu kommt außerdem , dass man vielleicht später einmal als „Prosumer“ agieren möchte.
@UWE: Vielen Dank für die interessanten Links zu den Bitcoin Mining Videos. LG
Danke ES das sehe ich genauso. Die Verteilnetzbtreiber suchen nach fadenscheinigen Begründungen, um ihre Geschäftsmodelle zu erhalten und auch
am sinnlosen Netzausbau zu verdienen. Intelligenz und gesellschaftliche Verantwortung sind da eher hinderlich.
Kurzer Nachtrag zum Mining. Die Miner kosten ab 2.000 Euro aufwärts – das ist bei der Leistung schon eine teure Elrktroheizung – dann doch besser in eine Wätmepimpe ab ca. 3.000 Euro investieren und Gas bzw. Ölheizung abwracken.
Den Miner sollte man direkt in China ordern. Dort kostet er deutlich weniger, als die hiesigen Anbieter. Ich habe mich auf den Fluminer T3 eingeschossen. Aber 1700Watt wollen auch erstmal 24h befeuert werden. Der Bitcoin Kurs ist in 10 Jahren relevant. Nicht der von heute. Es kann also gut sein, dass die Wärmepumpe die schlechtere Investition war. Man braucht einfach beides…