Bundeskartellamt sieht keinen Hinweis auf Kapazitätszurückhaltung im Winter 2024

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Im Winter 2024 haben die großen Stromerzeuger keine Erzeugungskapazitäten bewusst zurückgehalten, um die Preise in die Höhe zu treiben. Zu diesem Schluss kommt eine gemeinsame Untersuchung des Bundeskartellamts und der Bundesnetzagentur. Die Behörden gingen dem Verdacht nach, dass marktbeherrschende Unternehmen während der Dunkelflauten im November und Dezember 2024 verfügbare Kapazitäten nicht genutzt haben könnten, um von hohen Großhandelspreisen zu profitieren. Der nun vorliegende Bericht zeigt jedoch keine kartellrechtlichen Unregelmäßigkeiten.

„Unsere Ermittlungen haben keine Hinweise auf eine missbräuchliche Zurückhaltung von Erzeugungskapazitäten durch eines der fünf größten Stromerzeugungsunternehmen während der beiden Dunkelflauten Ende 2024 ergeben“, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. Wettbewerb, so Mundt, sei nach wie vor das wirksamste Mittel für stabile Preise – eine Anspielung auf die politische Debatte um mögliche Kapazitätsmärkte für Reservekraftwerke. „Deshalb müssen die anstehenden Ausschreibungen für neue steuerbare Kapazitäten unbedingt genutzt werden, um die hohe Marktkonzentration im Stromerzeugungsmarkt zu verringern“, so Mundt weiter.

Auslöser der Untersuchung waren außergewöhnlich hohe Preise an der Strombörse. Während der sogenannten Dunkelflauten vom 5. bis 7. November und vom 11. bis 12. Dezember 2024 kletterte der Preis pro Megawattstunde zeitweise über 300 Euro, in der Spitze sogar auf über 900 Euro, wie es seitens der Bundesnetzagentur heißt. Im Jahresdurchschnitt 2024 lag der Großhandelspreis bei rund 79 Euro pro Megawattstunde.

Das Bundeskartellamt überprüfte daraufhin den Kraftwerkseinsatz der fünf größten deutschen Erzeuger. Das sind Enbw, Leag, RWE, Uniper und Vattenfall. Untersucht wurde, ob gemeldete verfügbare Kraftwerke tatsächlich am Markt eingesetzt wurden und ob als nicht verfügbar gemeldete Anlagen tatsächlich nicht zur Verfügung standen.

Ein kartellrechtlich relevanter Missbrauch läge vor, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen verfügbare, wirtschaftlich einsetzbare Erzeugungskapazitäten gezielt zurückhalten würde, um den Marktpreis zu beeinflussen, wie es vom Bundeskartellamt heißt. Davon kann laut Bericht keine Rede sein. Nahezu alle als verfügbar gemeldeten Kraftwerke erzeugten in den untersuchten Stunden tatsächlich Strom. Die als frei gemeldete, aber nicht genutzte Kapazität belief sich über alle fünf Unternehmen hinweg am 6. November 2024 zwischen 17 und 19 Uhr auf durchschnittlich rund 170 Megawatt und am 12. Dezember zwischen 16 und 18 Uhr auf rund 410 Megawatt. Dabei handele es sich um flexible Speicher und Anlagen mit hohen Grenzkosten, deren Einsatz sich eher am Intraday- als am Day-Ahead-Markt orientiere.

Auch die Bundesnetzagentur analysierte die Ereignisse unter anderem im Hinblick auf die europäische REMIT-Verordnung (Regulation on Wholesale Energy Market Integrity and Transparency). Die Verordnung soll für Transparenz am Strommarkt sorgen und bietet Instrumente gegen Marktmanipulation. Sie kam zu dem Ergebnis, dass steuerbare Kraftwerkskapazitäten in höherem Maß zum Einsatz kamen, als zunächst öffentlich bekannt war. In den teuersten Stunden am 6. November und 12. Dezember 2024 (jeweils zwischen 17 und 18 Uhr) standen nach Schätzung der Behörde rund 4,5 beziehungsweise 3,4 Gigawatt an Marktkapazitäten bereit. Zusätzlich waren rund 12 bis 13 Gigawatt an Reserven und Regelenergie verfügbar. Die sichere Stromversorgung war somit zu jedem Zeitpunkt gewährleistet.

Eine Zusammenfassung des Berichts beider Behörden lässt sich hier nachlesen.

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