Kabinett beschließt Wasserstoffbeschleunigungsgesetz

Teilen

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den „Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften“ beschlossen. Mit dem deutlich handlicheren Kürzel „Wasserstoffbeschleunigungsgesetz“ verbindet Katherina Reiche, als Ministerin für Wirtschaft und Energie federführend zuständig, vor allem die Hoffnung auf mehr Tempo: Der Aufbau der nötigen Infrastruktur sei eine zentrale Voraussetzung für den Wasserstoffhochlauf, aber „die Genehmigungsverfahren sind heute noch zu langsam und zu bürokratisch“. Mit dem Gesetz hingegen „vereinfachen wir jetzt die Verfahren grundlegend, digitalisieren die Abläufe und sorgen für mehr Tempo.“ Wasserstoffinfrastruktur liege nun zudem „im überragenden öffentlichen Interesse“ – eine wichtige Definition zur Erleichterung von Genehmigungsverfahren.

Gegenstad des Gesetzes ist die gesamte Wasserstoff-Lieferkette von der Herstellung über den Import und die Speicherung bis zum Transport. Klare Fristenregelungen, umfassende Vorgaben zur Digitalisierung sowie beschleunigte Vergabeverfahren sollen die Verfahren beschleunigen. Dies betrifft unter anderem Elektrolyseure auf Land und auf See, Importanlagen für Wasserstoff und Wasserstoffderivate wie Ammoniak und Methanol, Wasserstoffspeicher und -leitungen. Auch Anlagen zur Herstellung synthetischer Kraftstoffe werden „zur Dekarbonisierung insbesondere des Schiff- und Luftverkehrs“ erfasst, wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) mitteilt. Ein Thema ist auch die Gewinnung von natürlichem Wasserstoff. Es soll hierfür Erleichterungen im Bergbaurecht geben, „um die nationale Versorgung mit Wasserstoff zusätzlich zu verbessern“.

Der Gesetzentwurf wird nun durch Bundesrat und Bundestag beraten. Mutmaßlich an deren Adresse richtet sich nicht nur ein am Dienstag veröffentlichtes Positionspapier des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE), sondern auch die direkt auf den Kabinettsbeschluss folgende Stellungnahme vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, findet zwar lobende Worte für die geplante Verkürzung von Genehmigungsverfahren – die Bundesregierung habe „die in der Konsultation formulierte Kritik in weiten Teilen aufgegriffen und unter anderem Anwendungsbereich als auch Fristen sinnvollerweise ausgeweitet“. Es brauche aber noch mehr.

Andreae nennt hier zuerst „materiellrechtliche Erleichterungen“ wie beispielsweise „eine bauplanungsrechtliche Privilegierung, klare Vorgaben zum Vergaberecht sowie praxistaugliche Lösungen für Reparaturen an Leitungen“. Zudem müsse die Sicherheit der Wasserversorgung jederzeit gewährleistet bleiben, wofür „eine klare und vollzugstaugliche Regelung“ nötig sei.

„Ein völlig falsches Signal“ sendet die Bundesregierung aus Sicht des BDEW mit dem aktuellen Haushaltsentwurf und den dort vorgesehenen Kürzungen bei der Wasserstoffförderung. Hier müsse dringend nachgesteuert werden, „um Planungssicherheit, Investitionen und den Wasserstoffhochlauf nicht zu gefährden“. Der Hochlauf sei eine wirtschaftspolitische Notwendigkeit für die Wettbewerbsfähigkeit, und es brauche hierfür dringend ein klares Bekenntnis, „das sich auch im Haushalt wiederfinden muss.“

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Popular content

Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich soll wieder eingeschränkt werden
04 Dezember 2025 Nach einem aktuellen Entwurf des Geothermiebeschleunigungsgesetzes könnte die Privilegierung nur für Co-Location-Batteriespeicher sowie Stand-alone-Sp...