Viele Photovoltaik-Anlagen für Balkone, Carports oder Gärten haben eine unzureichende Halterung, zu diesem Ergebnis kommt „Stiftung Warentest“ nach einer Prüfung von acht beliebten Systemen. Die getesteten Modelle stammen von den Herstellern Greensolar, Heckert, Yuma, Kleines Kraftwerk, EPP, Priwatt, PV und So sowie Anker. Nur bei zwei dieser Systeme konnte „Stiftung Warentest“ ein insgesamt gutes Ergebnis feststellen. Die meisten fielen gerade bei dem mechanischen Belastungstest durch.
Im Test wurde die Stabilität der Halterung durch eine Windlastsimulation geprüft, bei der die Module mit einem Druck von 5400 Pascal und einem Zug von 2400 Pascal belastet wurden. Bei den meisten getesteten Photovoltaik-Balkonanlagen verbogen sich die Halterungen unter dieser Belastung, bei einigen brachen sie sogar. Dies führte in einigen Fällen dazu, dass die verbogenen oder frei gebrochenen Halterungsteile durch die Solarmodule stachen. Besonders bei Anlagen, die auf Carport-Dächern oder ähnlichen Flachdächern installiert werden, können hohe Schneelasten zu weiteren Problemen führen.
Zusätzlich prüfte Stiftung Warentest die Effizienz der Stromerzeugung. Ein Sonnensimulator mit einer Strahlungsleistung von 600 Watt pro Quadratmeter wurde eingesetzt, um die Module unter realistischen Bedingungen zu testen. Verschiedene Verschattungsszenarien, etwa durch eine Lochplatte, die Bäume simuliert, oder eine vollständige Abdeckung eines kleinen Bereichs mit Pappe, um Vogelkot oder Laub nachzustellen, wurden ebenfalls berücksichtigt. Außerdem prüften die Tester das Verhalten der Module bei erhöhter Betriebstemperatur, indem sie sie eine Stunde lang mit 1000 Watt pro Quadratmeter bestrahlten.
Das Urteil von „Stiftung Warentest“ zur Solarstromerzeugung fällt insgesamt positiv aus. An den Modulen und Wechselrichtern gab es wenig zu beanstanden. Ein weiterhin bestehendes Problem bleibt jedoch die elektromagnetische Verträglichkeit. Bereits im Balkonanlagen-Test des Vorjahres stellte Stiftung Warentest fest, dass der Einsatz von Stecker-Solar-Geräten zu erheblichen Störungen von Funksignalen und Wlan-Verbindungen im Haushalt führen kann. Auch in diesem Jahr zeigte ein getestetes Gerät Schwächen in diesem Bereich, wenngleich diese weniger ausgeprägt waren als im Vorjahr.
Die Preise für Balkonkraftwerke sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken. Viele Systeme kosten mittlerweile nur noch zwischen 300 und 500 Euro, je nach Modell und Hersteller. Auf Flachdächern, wenn die Module im optimalen Anstellwinkel installiert sind, rentieren sich die Systeme in der Regel innerhalb von 19 bis 26 Monaten, abhängig vom jährlichen Stromverbrauch. Bei vertikal angebrachten Balkonsystemen kann die Rentabilität in etwa 27 bis 37 Monaten erreicht werden. Die Berechnungen wurden mit dem Stecker-Solar-Rechner der HTW Berlin durchgeführt.
Der vollständige Test mit den namentlich zugeordneten Testergebnissen steht bei der Stiftung Warentest gegen Bezahlung zur Verfügung.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
5400 Pascal entspricht ca. 1 Tonne Last auf einem Standardpaneel mit 2 m².
Ich habe mir die statische Berechnung unserer Dachanlage (Windregion 2) herausgeholt: die verlangt nur 1/10 dieser Last und zwar für Böen nicht dauerhaft wie Warentest (die haben da irgendwelche „Blei“ziegel auf das Paneel gelegt.
Nicht der erste „Test“ dieser Institution, der völlig an der Realität vorbei geht.
Nach Norm müssen Solarmodule in Schneelastgebieten (das ist zum Beispiel das Voralpenland…) einer Drucklast von 5400 Pa widerstehen. Und wenn Sie ehrlich sind, kommt auch im mittleren oder nördlichen Deutschland alle paar Jahre eine Wetterlage vor, wo kurzzeitig viel (oftmals sehr nasser) Schnee runter kommt. Machen Sie selbst mal den Versuch, da kommen enorme Gewichtskräfte zusammen…
Tatsächlich ist es so, dass sich die Qualität der heute verfügbaren Balkonkraftwerke oftmals in den Halterungen zeigt. Wenn Sie das genau betrachten werden Sie „Lösungen“ finden bei denen Ihnen schwindlig wird: z.B. ein Solarmodul an zwei relativ schwachen Haken am oberen Rand eines Solarmodulsrahmens festzuschrauben und das ganze, inkl. Wechselrichter ca 25 kg, dann an den Handlauf eines Balkons im Obergeschoss zu hängen….
So sehr Über-Regulierung und Bürokraterie schaden. Wirklich Un-umgängliche / Notwendige, aber langjährig vergessene sichere Bauweisen von Industrieprodukten können extreme Schäden verursachen – welche oft mit relativ geringem Aufwand vermeidbar gewesen wären.
Für Ingenieure gilt grundsätzlich !auch gesetzlich! , dass diese ihre Leistungen bezüglich Sicherheitstechnik stets nach dem neuesten der Technik zu erbringen haben – und bei „Nachlässigkeiten“ diesbezüglich drohen höchste Strafen !
Weshalb es mir extremst schwerfällt, nachzuvollziehen, dass die Erzeuger von Industrieprodukten -sogar wenn betrügerisch schlecht geleistet wurde, wie beim weltweiten Abgasbetrug- gar teils noch vom Staat geschützt werden – und man als einfacher Bürger alleine nahe Null Chancen hat,“ zu seinem Recht zu kommen“.
Ich meine, dass
ebenso wie Ingenieure
auch Industriebetriebe
!unter empfindlicher Strafandrohung! gesetzlich zu verpflichten sind, nur Produkte auf den Markt zu bringen, welche sicherheitstechnisch auf neuestem Stand zu sein haben !
Ich wundere mich über Sie:
Ihre Ausführungen sind bestenfalls verwirrend – auf jedenfall tragen Sie wenig zum Thema bei…
Geehrter Paul …, Sie verwirren mich —
wie nachlesbar gibts Sicherheitsprobleme bei Befestigungs-Elementen von Solarmodulen, weil teils unterdimensioniert
wie wohl logo kann dadurch ernsthafter Schaden entstehen-
UND es gibt eine DIN-Norm zur Berechnung von Windlast in Abhängigkeit von Fläche, Höhe über Boden, Region, Bebauungsart – welche „eigentlich“ für alle Bauwerke und deren Anbauten zwingend zu beachten wäre ?!
Nachlesbar war „hier“, dass teils unterdimensionierte Befestigungselemente angeboten und verwendet werden – dass es also einigen Marktakteuren an !absolut notwendigem! Sicherheitsbewusstsein bei der Gestaltung von Befestigungselementen fehlt.
Was ich entsprechend beanstandete – und entsprechende staatliche Zwänge für erforderlich halte –
worüber also konkret, „sehr geehrter Spötter von Carpe Diem Energy“ , wundern Sie sich dann ?!
habe mich nun mal umgesehen, welcher paul mich da bespöttelte:
der alleinige inhaber von carpdiem
der auch in fast all seinen kommentierungen, die ich mir ansah, dominant bis provokativ agierte
dessen 5-sterne-bewertungen beim portal „baukatatastrophen handwerker-bewertungen“
„sehr geschönt“ -weil absolut unlögisch aussahen:
rund 60% 5-Sterne, nur gut 10% im Bereich 2-4 Sterne, rund 25% 1-Stern-schlechtest-Note
der sich selbst unter carpediem -energy, die volkspower
im internet in grottenschlechtem deutsch vorstellt:
bei uns finden sie … guter service und günstiger preis
—-
lieber carpe-diem-paul,
hättest du geschwiegen, statt zu spötteln, wärst du ein weiser geblieben
ich wünsch dir von herzen etwas mehr selbst-erkenntnis und bescheidenheit !
Lieber Mann, der sich wundert, (Sie bringen ja leider nicht die Grösse auf, sich im Klartext hier zu melden….)
… ich habe meinem eingangs geposteten Kommentar oben nichts hinzu zu fügen:
Ihre Ausführungen sind bestenfalls verwirrend – auf jedenfall tragen Sie wenig zum Thema bei…
Jedenfalls zeigen mir Ihre jetzigen Ausführungen, dass Sie sich durchaus als getroffen fühlen. Gut so.
Kann man annehmen, dass sich die ‚Normungspezialisten‘, jahrelang nicht mit der Beanspruchung durch die relevanten Kräfte, ausreichend für eine sichere Vorgabe (oder zumindest einer Empfehlung), auseinandergesetzt haben?
Warum?
Die Aufgabe der „Normungsspezialisten“ besteht darin, zeitgemässe Normen zu erarbeiten und stetig auf dem neusten technischen Stand zu halten. –
Oft erst, nachdem neue Techniken ihre Tücken zeigten: Wie beispielsweise in alter Zeit explodierende Dampfkessel oder Heizungen an deren Abgasen Menschen erstickten.
Ob und wie dann geprüft und etwaig sanktioniert wird, wird in Kooperation mit „dem Gesetzgeber“ festgelegt.
Danach prüft -beispielsweise der TÜV- welcher auch noch bestimmen kann, ob eine Technik stillzulegen ist.
Sanktionen / Strafen sind dann -nach Anzeige- wieder Sachen von Behörden / Gerichten.
Ist alles etwas komplex – muste viel nachdenken, was ich wie formuliere – ist aber unterm Strich bestens funktionierend.
Optimal wäre es natürlich, wenn bei neuen Techniken gleich auch mit festgelegt würde, welche Mindest-Anforderungen bei deren Herstellung und Anwendung zu erfüllen sind. Was aber in der Praxis deshalb nicht 100%-tig geschehen kann,
weil teils was eigentlich Bekanntes übersehen wurde – nicht gut, aber allzu menschlich
und/oder noch unbekannte Risiken erstmals erkannt werden konnten – und nachgebessert werden muss
Es spricht keiner von 100%, aber etwas Voraussicht durch FachexpertInnen könnte man (im 21. Jhd) mit moderner, gründlicher Ausbildung in D. doch erwarten (evtl. auch in Europa, aber erfahrungsgemäss nicht durchgängig über alle Mitgliedstaaten gleichmässig, qualitativ verteilt, weil die historische Infrastruktur/Geographie/Bildung/Finanzressourcen/Hierarchiehemmnisse/politischer Einfluss/Egozentrismus usw. das immer (noch, wieder) beeinflussen).
Eine ausreichend dimensionierte, metallische, gewobene oder aus Materialkombinationen hergestellte Halterung, überdimensioniert in Anzahl oder Abmessungen, mit Angabe einer Haltbarkeit mit Witterungseinfluss, sollte für d. ExpertInnen, mit Wissen der Abmessungen und durchschnittlicher Materialzuordnung, einschätzbar sein. Auch wenn direkte Erfahrungswerte nicht aus allen Produkten vorliegen sollten/können.
Anständig wäre eine Empfehlung gewesen, welche große Risiken und die bekannten Ursachen vermeiden würde (und, mir nicht bekannt, vermieden hätte).
Wenn die Normierung der Anforderungen erst mit Erfahrungswissen aus statistisch und ausreichend vorhandener Datenmenge möglich ist, kann man zur Abwendung von Schaden (mit besserem Wissen) auch eine Empfehlung/Handlungsanleitung/einen Hinweis als Entwurf/’Vornorm‘ zusammenstellen?
MfG
„5400 Pascal und einem Zug von 2400 Pascal“ sind bei vielen Modulen die Maximalwerte. Das bedeutet wenn die Halterung nicht bricht, dann eben das Modul selbst. Zugkraft bei Wind macht schon Sinn, aber die 5,4 kPa bei stark geneigten BKWs eher nicht, da der Schnee kaum haften bleibt.
Mich würde auch interessieren, ob die Fehler am Produkt oder an der Installation durch den Kunden liegen.
… die wenigsten „Balkonkraftwerke“ werden am Balkon montiert. Meist werden die Stecker-PV-Geräte auf Flachdächern oder Terassen etc. mit Neigungswinkeln von 35° aufgestellt – und da haftet der Schnee halt sehr an
lieber „ehrlich und …“
genauso sehe ich das auch:
einerseits der riesen-aufwand bei zulassung neuer arzneimittel !ausser bei corona-impf!
andrerseits eine absolute, unerbittliche ingenieurs/architekten-haftung
dann wieder vollkommen freie dienstleistungen -wo nur die erbrachte leistung / nicht der erwartete erfolg zu werten ist
und auch unternehmen sind -bezüglich sicherheit ihrer produkte relativ frei, sofern keine entsprechende garantie im raum stand
— also unterm strich ein kunterbuntes tohowabu, welches -eigentlich- nicht logisch nachvollziehbar —