Eigentlich ist das Netz von N-Ergie vielerorts schon am Limit. Doch die Anfragen für den Anschluss neuer Anlage reißen nicht ab. Mit dem Solarspitzen-Gesetz wird eine Überbauung von Netzanschlüssen erlaubt und gefördert. Als einer der ersten Verteilnetzbetreiber setzt N-Ergie diese Vorgaben nun in seinem Netzgebiet um. „Mit so genannten Flexible Connection Agreements (FCAs) können weitere größere Erzeugungsanlagen an das bereits hoch ausgelastete Stromnetz in der Region angeschlossen werden“, teilte N-Ergie am Mittwoch mit. Greifen soll die Regelung ab dem 1. Mai.
Dann bietet das Unternehmen individuelle Vereinbarungen zwischen Netz- und Anlagenbetreibern im Anmeldungsprozess standardmäßig an, wie es weiter hieß. Mit den definierten Bedingungen könnten dann auch Neuanlagen mit mehr als 30 Kilowatt Leistung ans Netz angeschlossen werden, auch wenn der planmäßige Netzausbau dafür noch nicht abgeschlossen oder erfolgt ist. Bis 2028 hat das Unternehmen so bereits rund 100 Baumaßnahmen im Netzausbauplan vermerkt, um sein Netz zu stärken. Bis 2030 will es nach eigenen Angaben rund 1,3 Milliarden Euro in neue Leitungen und Umspannwerke investieren.
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Das Gebiet der N-Ergie Netz GmbH umfasst aktuell Hoch-, Mittel- und Niederspannungsleitungen, die rund 29.000 Kilometer lang sind. Es erstreckt sich vom Würzburger Umland im Norden bis Eichstätt im Süden, sowie von Weikersheim im Westen bis nach Sulzbach-Rosenberg im Osten. In der Region ist ein starker Zubau von Photovoltaik-Anlagen zu verzeichnen gewesen. Daher sei insbesondere das Hochspannungsnetz in sonnenreichen Zeiten stark durch Einspeisung beansprucht. Der Netzbetreiber müsse daher zunehmend die Leistung von Erneuerbaren-Anlagen gezielt reduzieren, um Leitungen und Transformatoren vor Überlastung zu schützen. Diese Situation habe auch Auswirkung auf die Bewilligung von Anschlüssen weiterer Anlagen, so das Unternehmen. Wobei N-Ergie nach eigenen Angaben „die überwiegende Mehrzahl aller Einspeiseanfragen“ direkt vor Ort ermöglicht.
Etwa 90 Prozent aller Netzanschlussbegehren betreffe kleinere Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt. Bei ihnen werde der bestehende Hausanschluss als Netzverknüpfungspunkt zugewiesen. Für die Anlagen größer 30 Kilowatt müsse jedoch nach gesetzlichen Vorgaben eine Prüfung des „technisch und wirtschaftlich günstigsten“ Netzverknüpfungspunkts erfolgen. Dies habe zur Folge, dass in manchen Regionen kein ortsnaher Anschluss an das Stromverteilnetz ermittelt werden kann. Genau in diesen Regionen will N-Ergie künftig seine flexiblen Netzanschlussvereinbarungen anbieten. Sie seien dann die Option, doch einen ortsnahen Verknüpfungspunkt zu erhalten. So können etwa weitere Windkraft- oder Biomasse-Anlagen ans Verteilnetz angeschlossen werden, indem eine Einspeisung während der Photovoltaik-Spitzenzeiten bis zum erfolgten Netzausbau vorübergehend ausgeschlossen wird, wie der Netzbetreiber erklärt.
Auch weitere große Photovoltaik-Anlagen könnten mithilfe der flexiblen Vereinbarungen innerhalb der Engpass-Regionen angeschlossen werden. Sie müssten dann aber beispielsweise für den reinen Eigenverbrauch ausgelegt sein oder mit einem Batteriespeicher kombiniert werden. Auch mit einer Ost-West-Ausrichtung der Module könnten die Vorgaben für einen flexiblen Netzanschluss erfüllt werden.
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Ist bei der N-Ergie dann auch denkbar, dass man dort netzdienliche Batteriespeicher gesonderte Netzanschlussvereinbarung vereinbart?