Aiwanger fordert schnelle Änderung der Vorgaben für Floating PV

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Im Rahmen der Bayerischen Energietage hat Hubert Aiwanger, Landesminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, den offiziellen Startschuss für eine schwimmende Photovoltaik-Anlage der besonderen Art gegeben und sich dabei für eine schnelle Änderung der geltenden wasserrechtlichen Bestimmungen für solche Floating-PV-Projekte ausgesprochen. Derzeit bestimmen Vorgaben des EEG und des Wasserhaushaltsgesetzes, dass die Anlagen grundsätzlich nur 15 Prozent der Fläche eines Gewässers bedecken dürfen und gleichzeitig ein Mindestabstand von 40 Metern zum Ufer einzuhalten ist. Viele, rein technisch und wirtschaftlich sehr gut geeignete Seen beispielsweise von Kieswerken oder Sandgruben scheiden deshalb für eine Nutzung durch Floating PV aus.

Für die von Aiwanger am 21. September präsentierte Anlage in Eching am Ammersee gilt dies allerdings so nicht. Das Unternehmen Sinn Power aus Gauting hat mit seinen Projektpartnern AWA-Ammersee und Ammerseewerke die Schönungsteiche einer Kläranlage als Standort für die Solarmodule ausgewählt. Diese Teiche sind im rechtlichen Sinn kein Gewässer, sondern Teil einer technischen Anlage und dürfen deshalb umfangreicher genutzt werden. Bis zu 1,5 Megawatt Leistung sollen gemäß einer im vergangenen März bekannt gemachten Planung installiert werden und die Wasseroberfläche zu rund 50 Prozent bedecken. Die Genehmigung für die Anlage „ist durch die zuständige Behörde offiziell in Aussicht gestellt worden“, teilte Sinn Power im Vorfeld des Termins mit Minister Aiwanger mit. „Bei bayernweit über 2000 Kläranlagen“, so das Unternehmen weiter, „könnte das Projekt eine gewisse Pilotrolle einnehmen.“ Bislang sei es „die weltweit erste bekannte Anlage auf Schönungsteichen einer Kläranlage“.

Bei dem offiziellen Startschuss wurde in Elching nun ein erster Block mit Solarmodulen zu Wasser gelassen. Aiwanger wies hierbei auf die aus seiner Sicht vielfältigen Vorteile einer solchen Nutzung auch auf anderen Gewässern hin, die nicht nur in der ertragssteigernden Kühlung der Module und der das Algenwachstum reduzierenden Verschattung der Wasseroberfläche bestünden: „Fische finden Zuflucht vor Kormoran und Co. Vögel können auf diesen Photovoltaik-Inseln brüten, ohne dass ihre Nester von Füchsen angegriffen werden,“ so der Minister.

Die Bundesregierung verkenne diese positiven Auswirkungen, indem sie weiter auf den geltenden Nutzungsrestriktionen beharre, erklärte Aiwanger weiter: „Ich appelliere an das Bundesumweltministerium, die Vorgaben schnellstmöglich zu ändern. Die Anlagen sollten deutlich näher ans Ufer heranrücken dürfen, zum Beispiel auf zehn Meter, und rund 50 Prozent der Wasserfläche nutzen dürfen.“

Laut einer Studie des Energiekonzerns RWE und des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE beläuft sich das deutschlandweite Potenzial für Floating PV auf künstlichen Gewässern bei den geltenden Nutzungsbedingungen auf 2,5 Gigawatt. Sänke der vorgeschriebene Mindestabstand von 40 auf 20 Meter, ergäben sich 14 Gigawatt, und bei einer erlaubten Bedeckung von 35 statt 15 Prozent der Wasseroberfläche wären es 45 Gigawatt.

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