Handwerksverbände unterzeichnen Vereinbarung zur sicheren Installation von Photovoltaik-Anlagen

Vereinbarung zur sicheren Installation von Photovoltaikanlagen, Unterzeichnung, März 2024, ZVEH, ZVDH, Stefan Ehinger, Präsident des ZVEH, Jörg Botti, Hauptgeschäftsführer der BG ETEM und Alexander Neuhäuser, Hauptgeschäftsführer des ZVEH (v.l.)

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Vier Verbände aus dem Elektro- und Bauhandwerk – insbesondere dem Dachdeckerhandwerk – haben sich auf eine „Vereinbarung zur Installation von Photovoltaikanlagen“ geeinigt. Am Rande der Fachmessen Dach+Holz in Stuttgart sowie Light + Building in Frankfurt wurde die Abmachung per Online-Übertragung am 7. März synchron unterzeichnet. Sie gilt ab dem 1. April. Beteiligt sind der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) sowie die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) und die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU).

Die Vereinbarung selbst umfasst nur eine Seite, die Details werden mit Musterarbeitsanweisungen geregelt. Im Kern geht es um Sicherheitsfragen: Einerseits sollen ZVDH-Mitgliedsbetriebe, die Photovoltaik-Anlagen auf Dächern installieren, „besser vor elektrischen Gefährdungen geschützt werden“. Gleichzeitig sollen „insbesondere Mitgliedsbetriebe des ZVEH besser vor Absturzgefährdungen bei der Montage und Instandhaltung von Photovoltaikanlagen geschützt werden“.

Die Vereinbarung umfasst ausdrücklich nicht den Anschluss eines Solargenerators an den Wechselrichter oder „Arbeiten an der elektrischen Anlage und anderen elektrischen Bauteilen“, die weiterhin Elektrofachkräften vorbehalten bleiben. Auch die Planung der Anlage einschließlich Blitz- oder Brandschutz ist Sache des Elektrohandwerks beziehungsweise von Fachplanern. „Elektrotechische Arbeiten zum Errichten“ einer Anlage können aber gemäß der Vereinbarung auch durch eine in einem Dachdeckerbetrieb beschäftigte „elektrotechnisch unterwiesene Person“ (EuP) ausgeführt werden. Dies ist allerdings an die Bedingung geknüpft, dass der Dachdeckerbetrieb entweder eine Elektrofachkraft beschäftigt, die wiederum die EuP anleitet, oder aber in dieser Hinsicht eine feste Kooperation mit einem Elektrotechnikbetrieb eingeht. Die Qualifikation zur EuP kann in einer Weiterbildung mit mindestens acht Unterrichtseinheiten erworben werden.

Gewissermaßen im Gegenzug enthält die Vereinbarung einen Passus zur „Absturzsicherung bei Arbeiten auf Dächern“, die durch eine zur Vereinbarung gehörende Musterarbeitsanweisung näher geregelt wird. „Wenn E-Handwerker bei der Montage von Photovoltaik-Anlagen schwer verletzt werden, handelt es sich fast immer um Absturzunfälle,“ so der Hauptgeschäftsführer der BG ETEM, Jörg Botti. Deshalb sei es „sehr wichtig, dass die Vereinbarung auch klare Regeln zur Absturzsicherung enthält“. Die Musterarbeitsanweisung sei in diesem Zusammenhang „eine gute Hilfestellung für die Betriebe“.

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