Green Planet Energy warnt Hamburger Senat vor Aufweichung der Photovoltaik-Pflicht

Teilen

Hamburg war eines der ersten Bundesländer, was eine Photovoltaik-Pflicht mit seinem Klimaschutzgesetz von 2020 gesetzlich festschrieb. Seit Anfang 2023 greift sie für Neubauten. Mit der Novellierung des Klimaschutzgesetzes im vergangenen Jahr wurde zudem die die Begrifflichkeit bei Bestandsgebäuden für die die Photovoltaik-Pflicht erweitert und eigentlich auf 2024 vorgezogen. Zudem sollen auch bei neuen oder erweiterten Parkplätzen mit mindestens 35 Stellplätze künftig Photovoltaik-Anlagen installiert werden. Die Hamburger Landesregierung definierte zudem Mindestflächen, die mit Solarmodulen belegt werden müssen. Auf den Dächern muss es mindestens 30 Prozent der Dachfläche sein und bei Stellplätzen mindestens 40 Prozent. Ab 2027 ist zudem die „Errichtung eines Solargründachs“ vorgeschrieben.

Für diese Neuerungen hat die rot-grüne Landesregierung im Dezember 2023 auch noch eine Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Umsetzung von Pflichten nach dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz vorgelegt – die sogenannte Klimaschutzstärkungsverordnung. Derzeit befindet sich diese in der öffentlichen Konsultation und es gibt dazu Stellungnahmen, unter anderem von Green Planet Energy.

Die Hamburger Ökoenergiegenossenschaft fürchtet mit dieser Verordnung eine Aufweichung und Abschwächung der Photovoltaik-Pflicht in der Hansestadt. „Mit dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz hat der rot-grüne Senat ein ambitioniertes Klimaschutzprogramm auf den Weg gebracht. Die fortschrittliche PV-Pflicht für Neubauten ist dabei ein wichtiger Baustein. Der Senat darf diesen wichtigen Schritt nun nicht wieder ausbremsen“, erklärt Carolin Dähling, Leiterin Politik und Kommunikation bei Green Planet Energy. Dies wäre ein Nachteil für den Wirtschaftsstandort Hamburg und die Mieter in der Stadt.

Konkret stört sich Green Planet Energy an verschiedenen geplanten Änderungen. So solle es nach dem Entwurf bei älteren Bestandsgebäuden künftig möglich sein, die Erneuerung der Gebäudeelektronik – also Verteilung und Zählerschränke – den Kosten der Erfüllung der Photovoltaik-Pflicht zuzurechnen. Dabei hätten diese Kosten nicht zwingend etwas mit der Installation einer Photovoltaik-Anlage zu tun, dennoch könnten sie genutzt werden, um den Bau als unwirtschaftlich darzustellen. Green Planet Energy kritisiert weiter, dass auch die konkreten Vorgaben an die Nachweispflicht für die Unwirtschaftlichkeit künftig entfallen sollen. Damit werde es Immobilienunternehmen deutlich einfacher gemacht, aus vorgeschobenen Unwirtschaftlichkeitsgründen auf eine Photovoltaik-Anlage zu verzichten, befürchtet die Ökoenergiegenossenschaft.

Zudem sieht sie kritisch, dass die Prüfpflicht abgeschafft werden soll, ob Dritte die Photovoltaik-Pflicht umsetzen und Betrieb der Anlagen übernehmen können. Diese Regelung war im Sinne der Immobilienunternehmen eingeführt worden, damit sie aufgrund des Betriebs einer Photovoltaik-Anlage nicht ihre Gewerbesteuerbefreiung verlieren. Mit der Abschaffung die Prüfpflicht könnten sich Immobilienunternehmen ebenfalls leichter auf eine Unwirtschaftlichkeit durch Steuernachteile berufen, um so die Photovoltaik-Pflicht umgehen.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.