Nur an 160 Stunden im Jahr 2022 keine Netzeingriffe – Abregelung von Photovoltaik-Anlagen im ersten Quartal 2023 vergleichsweise gering

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Im Jahr 2022 beliefen sich die Kosten für Netzengpassmanagementmaßnahmen nach Angaben der Bundesnetzagentur bei rund 4,2 Milliarden Euro und damit fast doppelt so hoch wie noch 2021. Nur an 160 Stunden gab es im vergangenen Jahr keine Netzeingriffe. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, die diese auf Basis dieser vorläufigen Zahlen und der Erwartung noch höherer Redispatchkosten in diesem Jahr gestellt hat.

Abregelung erneuerbarer Stromerzeugung
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Quelle: Antwort der Bundesregierung auf Anfrage zur "Abregelung erneuerbarer Stromerzeugung und Anpassung des Strommarktdesigns"

Die Auflistung der Abregelungen nach Technologien und Bundesländern zeigt, dass vor allem Offshore-Windparks von den Netzengpassmaßnahmen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein betroffen sind. Insgesamt mussten 2,1 der 6,8 Terawattstunden des erzeugten Windstroms waren von Redispatchmaßnahmen betroffen. Der Anteil der Reduzierung wird mit 24,13 Prozent der Erzeugung im ersten Quartal 2023 angegeben.

Weit weniger von Redispatchmaßnahmen betroffen sind die Windparks an Land und Photovoltaik-Kraftwerke. Bei den Onshore-Windparks mussten waren etwa 1,2 der fast 37 Terawattstunden erzeugten Menge von solchen Maßnahmen betroffen. Dies entspricht 3,23 Prozent der Erzeugung. Bei Photovoltaik-Anlagen lag die abgeregelte Solarstrommenge bei 137.531 Megawattstunden der knapp sieben Terawattstunden Gesamterzeugung oder 1,94 Prozent im ersten Quartal. Die Eingriffe bei Photovoltaik-Anlagen waren mit 53.105 Megawattstunden in Schleswig-Holstein am größten, gefolgt von Bayern mit 32.250 Megawattstunden.

Aus der Antwort der Bundesregierung geht weiter hervor, dass rund 70 Prozent – also 5682 Gigawattstunden – der Abregelungen von Erneuerbaren-Energien-Anlagen im gesamten Jahr 2022 erfolgten aufgrund von Engpässen im Übertragungsnetz. Die restlichen rund 30 Prozent oder 2389 Gigawattstunden der Abregelungen sind in den Verteilernetzen verursacht worden. Den Rückschluss, dass die niedrigeren Abregelungsmengen bei Solarstrom darauf hindeuten, dass die Photovoltaik-Kraftwerke „nahezu überall in Deutschland weitgehend netzverträglich angebunden werden können“, wollte die Bundesregierung nicht ziehen. Mit Blick auf die Offshore-Windparks heißt es von der Bundesregierung: „Die Netzanbindung von Offshore-Windparks muss mit dem Ausbau des Übertragungsnetzes bestmöglich synchronisiert werden. Beides vollzieht sich über längere Zeiträume, sodass bei Planungsbeginn Annahmen über die Zukunft getroffen werden müssen.“

Ob eine Aufteilung des Strommarktes in zwei oder vier Zonen eine Lösung für die Zukunft eine Lösung wäre, wollte die Bundesregierung nicht beantworten, ebenso wollte sie „keine hypothetischen Prognosen zur künftigen Strompreisentwicklung“ abgeben.

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